Die Frage: "Wer
ist der Mörder bzw. die Mörderin von Yvonne?" lässt sich formal-logisch
in Form eines Ausschlussverfahrens zu folgender
Konklusion führen.Aus der Reihe ungeordneter Aussagen reichen die
hervorgehobenen
Prämissen hin, den Schluss: »Paul S. ist der Mörder von Yvonne.« zu
ziehen.
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Paul S. und Günter T. sind blond.
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Der Mord geschah am 12. März.
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Für den Mord kommen nur Paul S., Günter T. und Gabriele S. in
Frage.
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Am Tatort fanden sich Motorradspuren.
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Gabriele S. färbte sich 24 nach der Tatzeit ihre blonden Haare
schwarz ein.
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Die vermutete Tatzeit liegt zwischen 21 und 22.30 Uhr.
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Das ermordete Mädchen muss seinen Mörder gekannt haben.
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Günter T. hat für die Tatzeit ein zuverlässiges Alibi.
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Paul S., Günter T. und Gabriele S. hatten Zugang zum Tatort.
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Der Mörder/die Mörderin ist blond.
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Gabriele S. war dem ermordeten Mädchen mit Sicherheit nicht
bekannt.
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Günter T. ist vorbestraft wegen schwerer Körperverletzung.
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In der Wohnung von Paul S. wurde ein Messer mit den Blutspuren der
ermordeten Yvonne gefunden.
1. Schritt: Ausschlussverfahren
Paul S., Günter T.
oder Gabriele S. haben Yonne umgebracht.
Günter T. hat ein
Alibi.
► Günter T. ist nicht der Mörder von Yvonne.
2. Schritt: Ausschlussverfahren:
Yvonne muss ihren
Mörder gekannt haben.
Gabriele S. war
dem Opfer nicht bekannt.
►
Paul S. ist der Mörder von Yvonne.
Die weiteren Aussagen können diese Konklusion zwar weiter erhärten, sind
aber für das Schlussverfahren nicht zwingend nötig.
(vgl.
Bayer 1999, S. 103f...)
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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
19.12.2023