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Carl Eugens Auseinandersetzung mit den Ständen

Versuche zur Ausdehnung der fürstlichen Macht

 
GESCHICHTE
Grundbegriffe der Geschichte Europäische Geschichte Frühe Neuzeit (1350-1789) Zeitalter der Renaissance (ca.1350-1450)   Zeitalter der Entdeckungen (1415-1531) Reformation und Glaubenskriege (1517-1648)  Absolutismus und Aufklärung (ca. 1650-1789) Die Entstehung des frühmodernen Territorialstaats im Absolutismus  Repräsentation von Macht im höfischen Absolutismus ÜberblickLudwig XIV. (1638-1715) und der Hof von Versailles Württemberg zur Zeit Herzog Carl Eugens (1728-1793) Didaktische und methodische Aspekte Überblick Zeittafel Württemberg und das Reich Fürst und Land: Dualistischer Ständestaat in Württemberg Überblick Entstehung des Dualismus von Fürst und Land Die Oligarchie der EhrbarkeitStrukturen des Dualismus von Herrschaft und Landschaft Selbstverständnis und Ziele von Fürst und Ständen Katholisches Herrscherhaus im protestantischen Land [ Carl Eugens Auseinandersetzung mit den Ständen ÜberblickDie Auseinandersetzung um die Erziehung des unmündigen Herzogs Versuche zur Ausdehnung der fürstlichen Macht Zwangsaushebungen und Vermietung von Söldnertruppen Kapregiment 1786-1806 ]Herzöge und Könige von Württemberg 1628-1918 Carl Eugen von Württemberg: Kurzbiographie Versailles in Schwaben: Ludwigsburg zur Zeit Carl Eugens Pädagogische Gründungen Carl Eugens Quellen Bausteine Beginn des bürgerlichen Zeitalters  ▪ Deutsche Geschichte
 

Württemberg zur Zeit Herzog Carl Eugens (1728-1793)
Konkurrenzkampf und Prasserei: Absolutistische Repräsentation von Macht
Fürst und Land: Dualistischer Ständestaat in Württemberg- Verfassung in Württemberg
Versailles in Schwaben: Ludwigsburg zur Zeit Carl Eugens
Höfische Festkultur zur Zeit Carl Eugens

Die ersten sieben Jahren der Regierungszeit von ▪ Carl Eugen (1728-1793) vergingen im Großen und Ganzen ohne allzu große Konflikte zwischen ihm und der Landschaft. Das höfische Leben in der Stuttgarter Residenz ging mit den üblichen Hoffesten seinen gewöhnlichen Gang und auch die Vergnügungen, die der junge Herzog sonst suchte, sprengten offenbar noch nicht den Rahmen, auch wenn er mit dem Aus- und Weiterbau von Schlössern, der Vergrößerung des Militärs und seine für die Truppenparaden gedachten Verschönerung durch neue Uniformen  und vor allem mit dem Bau einer Oper alles dafür tat, die Basis seiner Repräsentation herzoglicher Macht zusehends zusehends zu erweitern.

Doch schon in dieser Zeit wurde sichtbar, dass die Ausgaben und Einnahmen des jungen Herzogs alsbald weit auseinanderklaffen würden, zumal die Ansprüche die der junge Herzog an seine Hofhaltung hatte ständig größer wurden.

Carl Eugens Opernhaus in Stuttgart und seine Vorliebe für das Militär

Das Opernhaus in Stuttgart, das nach zunächst nach dessen Umbau im großen Saal des später abgebrochenen Lusthauses untergebracht wurde, blieb trotz seiner, was Theatermaschinerie und Kostüme anbelangte, erstklassigen Ausstattung zunächst weit hinter den Erwartungen zurück. So engagierte man 1750 die international gerühmte Sopranistin »Marianne Pirker (1717-1782) und ihren Mann einen europaweit bekannten Geigenvirtuosen nach Stuttgart und den mit ihnen befreundeten italienischen Kastraten Giuseppe Jozzi (1710-1784). Zwei Jahre später ließ Carl Eugen Marianne Pirker und ihren Mann widerrechtlich acht Jahre lang auf de Festung Hohenasperg in Einzelhaft einkerkern, weil die Opersängerin angeblich die Herzogin über die außerehelichen Eskapaden Carl Eugens unterrichtet hatte. Trotz der Verpflichtung hoch angesehenerer Solisten erlangten die Stuttgarter Opernaufführungen aber nicht die erwünschte Strahlkraft.

Der ersten Oper "Artarsese" von Pietro Metastasio , die zu Ehren des Geburtstags der jungen Herzogin im August 1750 aufgeführt wurde, folgte zum Geburtstag Carl Eugens am 11. Februar schon die nächste und drei Monate später schon die dritte. Künftig sollten im Karneval an zwei Tagen regelmäßig Opern mit anschließendem Feuerwerk aufgeführt werden. Dabei galt das Prinzip, dass jede nachfolgende die vorangehende Oper zu übertreffen hatte. (vgl. Walter 1987, S.133ff.)

Die ▪ Opernaufführungen kosteten Unsummen von Geld und die wachsenden Ansprüche an international bekannte Sängerinnen und Sänger und das ganze Ensemble und Personal der Oper (Opristen) stiegen ständig an. Was ein solcher Solist oder eine solche Solisten für ihre Tätigkeit erhielten, war oft ein Vielfaches von dem, was Regierungsbeamte bekamen, die oft mit ihren Gehältern allein ihre Familien nicht ernähren konnten. Der italienische Opernkomponist ▪ Niccolò Jomelli (1714-1774) z. B. erhielt am Ende ein Jahresgehalt von 6.000 Gulden, ein Mehrfaches von dem, was ein Minister erhielt. (vgl. ebd., S.116) Und einzelne ausländische und europaweit bekannte Künstler wie der Tänzer »Gaetano Vestris (1729-1808) durfte für ein Dreimonatsengagement schon mal 12.000 Gulden Honorar einstreichen  (vgl. Alt Bd. I, 2004, S. 35)

Honorare, die Kosten für Dekorationen, Kostüme, Bühnenbild und Anreise und Unerbringung der zahlreichen ausländischen Künstlerinnen und Künstler konnte der Herzog schon bald nicht mehr aus seinen Einnahmen und dem dafür eigentlich widerrechtlich herangezogenen Kirchengut bezahlen. Daher zweigte er Geld, das ihm die Landschaft (Stände) für andere Zwecke wie z. B. Kasernenbauten, Schlossbauten und ähnlichem bewilligt hatte, einfach ab und setzte darauf, dass ihm die Stände schon mehr Geld zur Verfügung stellen würden.

In Finanzprobleme kam der junge Herzog aber auch wegen seiner Vorliebe für sein Militär, das bei seinem Regierungsantritt ungefähr 2.400 Soldaten in Württemberg, etwa 1.000 Mann sogenannter Kreistruppen und 1.400 Mann Haustruppen umfasste. (vgl. Walter 1987, S.116). Die Vergrößerung der Truppenstärke, die Einführung neuer Uniformen sowie die als Hoffest inszenierten ▪ Lustlager der Truppe konnte aus dem von der Landschaft bewilligten und auf diese Weise bald erschöpften Militärbudget in Höhe von 460.000 Gulden pro Jahr nicht mehr bezahlt werden.

Carl Eugen erschließt sich eigene Geldquellen: Privatkredite und Subsidienheere

Da die Stände bzw. die ▪ Ehrbarkeit den wachsenden Finanzbedarf des Herzogs aber als Verschwendung ansahen, waren sie nicht gewillt, die vom Herzog geforderten Geldsummen aufzubringen. Daher setzte Carl Eugen zusehends auf Konfrontation. Dabei ging er zu persönlichen Kreditaufnahmen über und fing an, mit dem Militär Geld zu verdienen, das direkt und ohne Umwege über die Landschaft in seine Kassen floss.

Von dem französischen Philosophen und gut dotierten Kammerherrn am preußischen Hof »Voltaire (1694-1778), der gerade wegen dubioser Finanzgeschäfte von »Friedrich II. (1712-1786)  aus Preußen ausgewiesen worden war, erhielt er einen hohen Kredit von 260.000 Gulden, indem er diesem linksrheinische Besitzungen zur Sicherheit anbot, die von der Verwaltung und den Ständen unabhängig waren.

Vor allem begann er aber, wie andere Fürsten, allen voran in Hessen, Truppenkontingente an andere, größere Staaten zu vermieten. Vor allem Frankreich und England sorgten für eine rege Nachfrage nach derartigen Söldnertruppen. 1752 machte Frankreich etlichen deutschen Kleinstaaten in Deutschland das Angebot, für die ▪ Bereitstellung von Truppenkontingenten, sogenannten Subsidientruppen, eine Menge Geld zu bezahlen. Dass dies für Carl Eugen die Gelegenheit war, zumindest für eine gewisse Zeit aus seinen Finanzproblemen herauszukommen, war nicht weiter verwunderlich.

Mit seiner Verschwendungssucht verprasste der Herzog allerdings auch die französischen Zahlungen, die, einer übliche Praxis folgend, im Voraus geleistet wurden, um die kostspielige Werbung, Aufstellung und Ausrüstung der Söldnertruppen überhaupt erst zu ermöglichen. Carl Eugen (1728-1793) dachte nicht im entferntesten daran, die entsprechende Anzahl von Soldaten für den Bedarfsfall auszurüsten. So schaffte er es gerade mal, einen Bruchteil der vermieteten Truppen aufzustellen und sie so mit Uniformen und Waffen und dem Bau von Kasernen zu versorgen, dass sie im Kriegsfall an der Seite Frankreichs hätten eingesetzt werden können. Was aber in seinem solchen Fall auf das Land zukommen würde, blendeten sowohl Carl Eugen als auch die Stände in Württemberg aus und hofften wohl, die sechs Jahre, für die der Subsidienvertrag mit Frankreich abgeschlossen wurde, "aussitzen" zu können.

Als Frankreich im »Siebenjährigen Krieg (1756-63) das gemietete Truppenkontingent anforderte, stand der Herzog mit dem Rücken zur Wand. "Nichts war vorhanden, weder Soldaten, noch Montur, noch Waffen, noch Munition." (Sting 2005, S.444) Ihm blieb, da in Württemberg Truppen nur für den Fall der Landesverteidigung ausgehoben werden dürfen, nur der offene Verfassungsbruch, um seine Verpflichtungen zu erfüllen und den weiteren Zufluss von Hilfsgeldern zu garantieren. Mit den im Land verhassten ▪ Zwangsauhebungen von Soldaten, die oftmals reinen Menschenjagden glichen, gelang es ihm aber schließlich, die erforderliche Zahl von Söldnern zusammenzubringen. Ihr ▪ Einsatz im Krieg gegen Preußen 1757 endete aber in einem mehr oder weniger großen Desaster.

Die Klage der Stände vor dem Reichsgericht 1764

Aber auch nach dem Ende des Krieges war Carl Eugen nicht bereit, die Ausgaben für sein Heer dauerhaft zu senken. Mehr noch: Durch seine erwachende Vorliebe für die Kunst, das Theater, das Ballett und die Oper, sowie seine unzähligen Feste führte er ein überaus verschwenderisches Leben, das er mit seinem absolutistischen Herrschaftsanspruch und Imponiergehabe stets als gerechtfertigt ansieht.

Und immer geht es dabei ums Geld, das zu bewilligen ihm die Landstände angesichts der ihnen während des Krieges auferlegten Lasten nicht bereit sind.

Doch das Kriegsregiment hatte Carl Eugens Position gegenüber den Ständen gestärkt, zumal er schließlich gegen die Garantiemächte der ▪ Religionsreversalien zu Felde gezogen war. Während des Krieges hatte er den schwächelnden Landständen zudem das so genannte Staats- und Kabinettsministerium mit von ihm abhängigen Mitgliedern wie dem Grafen »Montmartin (1712-1778) vorgesetzt, mit dessen und Oberst »Riegers (1722-1782) Hilfe er seine massiven Geldforderungen und seinen ▪ Hunger nach Soldaten durchsetzen wollte.

Herzog Carl Eugen betrieb dazu noch eine profitable Ämterpatronage und Pfründenwirtschaft, die in einem Umfeld das ganz entscheidend vom »Pietismus geprägt ist, ebenso wie die herzögliche Verschwendung unter besonderer Beobachtung steht. Dabei hat die pietistische Kritik an solchen Auswüchsen schon Tradition. »Herzog Eberhard Ludwig (1676 - 1733), hatte das schon 1717 erfahren müssen. Sein eigener Hofprediger »Samuel Urlsberger (1685-1772) hatte ihm da eine regelrechte "Gardinenpredigt" gehalten und von "von der Kanzel der Schlosskirche herab gegen die »Sittenverderbtheit« des Hofes" geschumpfen und dabei "Katastrophen, Missernten und Kriege [...] als Gottestrafen für die Sündhaftigkeit des »höfischen Babels«" gedeutet. (Oßwald-Bargende 2004, S.102)

Wenn jedenfalls Carl Eugen Geld brauchte, das nicht mehr durch Steuerpressungen oder durch Kredite seines bevorzugten Bankiers »Aron Elias Seligmann (1747-1824) hereingeholt werden konnte, entwickelte er mit seinen Beamten stets eine außergewöhnliche Kreativität, um alles Mögliche zu Geld zu machen. Ämter jeder Art werden verkauft, Steuern jahrelang einfach doppelt eingetrieben, Abgaben auf Salz und Zucker in schwindelnde Höhen getrieben; von Pferdebesitzern werden Akzisen eingezogen, es sei denn das Tier wird dem Herzog zu einem Sonderpreis überlassen; wer wegen seiner überaus hoch besteuerten Getreidevorräte in Rückstand gerät, muss damit rechnen, binnen kurzer Zeit geplündert zu werden. (vgl. Alt 2002/2004, S.37)

Mit dem ehemaligen Kirchenrätlichen Expeditionsrat und Kirchenkastenverwalter Kaspar Lorenz Wittleder aus Thüringen stand ihm ein äußerst erfolgreicher Organisator des Ämterhandels zur Seite, der inmitten der Stadt "eine offene Verkaufsbude für den Ämterhandel" eröffnen und betreiben darf." Da wurden Ämter jeder Art, von den höchsten bis zu den niedrigsten, schriftlich und mündlich als feile Ware angeboten und an den Meistbietenden verkauft. Statt der Befähigung und des Verdienstes galt hier allein die Höhe des Angebots. Wer Geld besaß, konnte sich jede Stellen auswählen, die ihm gefiel. [...] Knaben wurden zu Oberamtleuten, Jägerburschen zu Expeditionsräten gemacht." (Sting 2005, S.197)

Aber je mehr Geldquellen der Herzog und seine Beamten auch immer jenseits jeder Legalität für Carl Eugen sprudeln lassen, so sehr wächst auf der anderen Seite der Unmut der ▪ Ehrbarkeit über die Missachtung ihrer Rolle.

Und auch die protestantischen Garantiemächte der Religionsreversalien England, Preußen und Dänemark konnten nach einiger Zeit ihr Gewicht wieder deutlicher in die Waagschale werfen. Doch der Herzog schien, abgeschirmt von "heimtückischen Schmeichlern" (Sting 2005., S. 452) wie »Friedrich Samuel von Montmartin (1712-1778 (im Februar 1758 berufen) und Kaspar Lorenz Wittleder († 1769) (1757 zum Rat berufen), die veränderte Wirklichkeit nicht wahrzunehmen.

Als im Juni 1758 in Stuttgart bekannt wird, dass preußische Truppen in Franken eingedrungen und sich dem schwäbischen Kreis näherten, erklärte sich Carl Eugen nicht wie andere Kreise und sogar Bayern nicht für neutral, wie es auch die Stände forderten. Stattdessen übte er Druck auf diese aus und verlangte für den "Ausnahmefall" der "Landesdefension ohne einige Widerrede" sofort die Summe von 50.000 Gulden und fing an, "eine traurige Truppe [...]  Kein einziger war unter Vierzig - alle Jüngeren dienten schon im Subsidienkorps  [...] Nicht ein einziges Gewehr war vorhanden [...] auch war weder für Sold noch für Verpflegung gesorgt" (Walter 1987, S.154). Die Stände aber verweigerten sich. Als die Preußen sich schon bald wieder aus Preußen zurückgezogen hatten, hielten Carl Eugen und seine Kabinettsminster, die alles daran setzten, die die württembergische ▪ Ehrbarkeit zu entmachten, aber weiter an ihrer Forderung fest.

1759 scheute er sich nicht, den Gebäudekomplex der Landschaft von Soldaten der Stuttgarter Garnison umstellen zu lassen, um die Herausgabe von 30.000 Gulden aus der Landeskasse zu erzwingen. Und noch ein weiteres Mal war Oberst Rieger im Auftrag des Herzogs, aber ohne Einsatz von Truppen, damit im gleichen Jahr erfolgreich.

Carl Eugen setzte weiter auf Konfrontation. Im Juli 1759 ließ er ein Exempel an dem Wortführer der ▪ Ehrbarkeit, dem  ▪ Landschaftskonsulenten »Johann Jakob Moser (1701-1785) statuieren. In einer willkürlichen Rechtsbeugung ließ er ihn verhaften und vier Jahre in Isolierhaft, "ohne Verbindung zur Außenwelt, ohne Buch, ohne Papier, ohne Schreibzeug" (Walter 1987, S.154) und danach unter etwas besseren Haftbedingungen noch bis zum September 1764 auf dem Hohentwiel einkerkern.

Aber auch diese Willkürakte und auch die Fähigkeit seiner Helfer, immer neue, meist illegale Geldquellen sprudeln zu lassen (z. B. mit Zwangsanleihen bei seinen Beamten) wendeten das Blatt in der Auseinandersetzung zwischen Carl Eugen und den Ständen nicht dauerhaft zu Gunsten des herzoglichen "Serenissimus", der wohl immer noch davon träumte, seine absolutistische Herrschaft in Württemberg errichten zu können.

Systematisch arbeitete er daraufhin, die württembergische ▪ Ehrbarkeit zu entmachten. Dazu wollte er die württembergischen Ämter der Zentralregierung unterstellen und durch neu zu schaffende Unterämter, die von durch ihn ernannten Unteramtmänner verwaltet werden sollten, wollte er sich stärkeren Einfluss auf die Amtsversammlungen schaffen. (vgl. ebd.). Alles in allem eine weitere "Kriegserklärung" an die Adresse der württembergischen Ehrbarkeit, ebenso wie das von dieser abgeschmetterte herzoglich Konzept einer sozial abgestuften Vermögenssteuer.

Trotz ihrer wiederholten Kränkung und offenen Missachtung konnte sich die ▪ Ehrbarkeit aber nie zu einer Revolte gegen den Herzog mit dem Ziel seiner Absetzung entschließen. Das lag zum einen an ihrem Verständnis von Loyalität, zum anderen an ihrem langen Atem, der es zuließ, solange zu warten, bis sich ihre Beschwerden in einem wieder zur Ruhe gekommenen Europa auch auf dem Rechtswege würden durchsetzen können.

So dauerte es nach dem Ende des »Siebenjährigen Krieges (1756-63) auch nicht lange, bis sich die Gesandten der Garantiemächte der ▪ Religionsreversalien aus England, Preußen und Dänemark am Stuttgarter Hof die Klinke in die Hand gaben, um sich über die Beschwerden der Stände ein eigenes Bild machen zu können.

Im Juli 1764 reichten die württembergischen Landstände Klage beim ▪ Reichshofrat in Wien ein gegen ihren Herzog ein. Damit gaben sie den Startschuss zu einem für das Reich einmaligen Rechtsstreit von Untertanen gegen ihren regierenden Landesfürsten. (vgl. Walter 1987, S.241f., vgl. Sting 2005, S.453)

Drei Forderungen sollte Carl Eugen der Anklage nach erfüllen. Man verlangte von ihm

  • den von ihm inhaftierten ▪ Landschaftskonsulenten »Johann Jakob Moser (1701-1785), einem der Wortführer der württembergischen ▪ Ehrbarkeit , aus seiner Haft auf dem »Hohentwiel entlassen, wo ihn Carl Eugen seit 1759 festgehalten hat

  • auf repressive Maßnahmen gegen die Landschaft verzichten

  • seine Versuche einstellen, die neue Vermögenssteuer mit Hilfe von Soldaten eintreiben zu lassen

Die Reaktion Carl Eugens auf die Einreichung der Klage der Stände vor dem Reichshofrat

Zunächst zeigte sich der Herzog eher unerbittlich. Er kündigte die Verlegung seines Hofes von Stuttgart nach Ludwigsburg an und ließ die Gesandten der Garantiemächte mehr oder weniger "abblitzen". Zugleich verschärfte er sogar noch die Methoden zur Steuereintreibung.

Doch als schon nach zwei Monaten, am 6. September 1764 ein vorläufiges Dekret aus dem kaiserlichen Wien eintraf, das den Forderungen der Landschaft Recht gab, musste Carl Eugen, der jede Unterstützung in Europa verloren hatte, wenn auch zögerlich, einlenken.

Am 25. September entließ er »Johann Jakob Moser (1701-1785) wieder in die Freiheit und berief am gleichen Tag, allerdings später als es das Dekret gefordert hatte, den Landtag ein. Allerdings ließ er ihn dann einige Wochen untätig tagen, ehe er ihm seine Forderung nach 800.000 Gulden für Militär und die Wiedererrichtung des Mitte November teilweise abgebrannten Stuttgarter Schlosses auf den Tisch legte.

Der Erbvergleich von 1770

Mit dem Erbvergleich von 1770, der von England, Preußen und Dänemark garantiert wurde, musste der Herzog die alten Rechte der Landstände neu bestätigen und den Landtag und die Ausschüsse als "corpus repraesentativum des gesamten lieben Vaterlandes" anerkennen. In der Folgezeit konnte der Landtag indessen seine gewonnene Popularität nicht in politische Stärke umsetzen, sondern verspielte jene durch seine Tendenz zu einem eigenen Absolutismus, durch Geheimniskrämerei und Vetternwirtschaft. (vgl. Fenske 1981, S.19)

Im Erbvergleich muss der Herzog auch die traditionelle Bedeutung des Geheimen Rats anerkennen und versprechen "den Geheimen Rat beständig zu erhalten, und selbigen mit qualifiziertem und dem Lande selbst wohl affektionierten Personen, sie S. H. Durchlaucht solche nach Ihrem freien Belieben dazu erkiesen und verordnen werden, denen Landesverträgen und Reversalien gemäß zu besetzen, auch dabei auf Landeingesessene, wenn sie hiezu tüchtig nach gleichmäßigem Inhalt der Landcompactaten vorzüglich gnädigste Reflexion zu machen und dass derselbe dahin verpflichtet sein solle gnädigster Herrschaft und allgemeiner Landschaft Nutzen zu schaffen, Schaden und Nachteil aber zu warnen und zu wenden." Zudem versichert der Herzog "in allen Staats- und Landesangelegenheiten denselben collegialiter vernehmen, dessen Rath und Gutachten dabei erfordern und dasjenige so denen Landesverträgen gemäß ist, entschließen zu wollen." (CL. I, grav. II, subm. 2, §1 und §3, zit. n. Wintterlin 1907, S.171)

Der Erbvergleich ordnet zudem alle übrigen Kollegien dem Geheimen Rat unter und legt fest, dass Berichte über Angelegenheiten, die vom Herzog zu entscheiden sind, zunächst an den Geheimen Rat zu gehen haben. Erst dann werden sie mit dem Antrag des Geheimen Rats zu der betreffenden Angelegenheit an den Herzog zur Entscheidung weitergeleitet (§4).

Diese Regelung gilt indessen nicht für den Kriegsrat, der dem Herzog auch weiterhin direkt unterstellt bleibt. Allerdings können die Geheimen Räte nach dem Erbvergleich nun jederzeit die Berichte der Gesandten aus dem Ausland und dem Reich einsehen (§5). Die neue "Geschäftsverteilung" wirkt sich noch weiter aus: Seit dem Erbvergleich wird kein Unterschied mehr gemacht zwischen Reservatssachen, Angelegenheiten, die vom Herzog zu entscheiden sind, und Sachen, über die die jeweils zuständigen Kollegien in eigener Verantwortung selbst entscheiden können. Fortan muss der Herzog von allen Entscheidungen unterrichtet werden und er kann alle Entscheidungen an sich ziehen, sofern er das will. Im Allgemeinen verfährt man jedoch so, dass der Geheime Rat bei der Weiterleitung einer Angelegenheit an den Herzog dessen Antwort in Form eines Dekrets an den Geheimen Rat vorformuliert und nur noch zur Unterschrift vorlegt. (vgl. ebd.)

Herzog Carl Eugens "Wandlung" nach 1770

Nach 1770 und dem Wiener Richterspruch gegen ihn, in der dritten Periode seiner Regierungszeit (1770-1793), die von einer vorsichtigen Annäherung des Herzogs an die Aufklärung gekennzeichnet ist (vgl. Alt 2000/2004, S.33), zeigte sich Carl Eugen in den Auseinandersetzungen mit den Ständen kompromissbereiter, umgab sich mit seriösen Fachleuten als Berater und schränkte seine höfischen Ausgaben ein.

Unter dem Einfluss des aufgeklärt-human gesinnten Geheimrats Albert Jakob Bühler (1722-1794) nahte auch das Ende der bisherigen Pfründenwirtschaft. Es kam sogar so weit, dass der Herzog ein Schuldbekenntnis von den Kanzeln des Landes verlesen ließ, in dem er eigene Fehler, während seiner "wilden Jahre“ einräumte.

"Da wir aber Mensch sind“, erklärte er, "und unter diesem Wort von dem so vorzüglichen Grad der Vollkommenheit beständig weit entfernt geblieben und auch vor das Künftige bleiben müssen, so hat es nicht anders sein können, als dass teils aus angeborener menschlicher Schwachheit, teils aus nicht genugsamer Kenntnis und sonstigen Umständen sich viele Ereignisse ergeben, die, wenn sie nicht geschehen, wohl vor jetzt und das Künftige eine andere Wendung genommen hätten, Wir bekennen es freimütig, denn dieses ist die Schuldigkeit eines Rechtschaffenen, und entladen uns damit einer Pflicht, die jedem Rechtdenkenden, besonders aber den Gesalbten dieser Erden, beständig heilig sein und bleiben sollte.“ (zit. n. Alt Bd. I, 2004, S. 40f.)

So gewinnt das Bild eines cholerisch-unberechenbaren Tyrannen (Heinrich Roller) in den späten Regierungsjahren Züge eines aufgeklärt-toleranten Regenten, die jenes Bild des nur "barocke Sinneslust, Verschwendungssucht und diktatorische Rücksichtslosigkeit“ praktizierenden Despoten (ebd., S.28) zwar nicht korrigieren, aber wohl doch modifizieren.

Als Carl Eugen 1793 starb, war sogar ▪ Friedrich Schiller (1757-1805), der ▪ 1782 aus Angst vor Repressalien des Herzogs aus Württemberg geflohen war, offenbar tief gerührt, wie aus den Erinnerungen von »Justinus Kerner(1786-1862) hervorgeht:

"Ob bei dem Leichenbegängnisse des Herzogs Karl, wie billig gewesen wäre, die Schüler seiner Karlsakademie seinem Sarge folgten, weiß ich nicht; ich glaube nicht, dass diese Veranstaltung getroffen wurde, aber e i n Karlsschüler und zwar der größte, den diese Schule hegte, befand sich damals zufällig in Ludwigsburg und sah mit Gefühlen kindlicher Wehmut, die der lebende Herzog wohl nicht von ihm erwartete, seiner Leiche nach.[...]
Als Schiller damals auf einem Spaziergange der Gruft des Herzogs nahe kam, sprach er zu seinem Freunde ▪ Hoven: »Da ruht er also, dieser rastlos tätig gewesene Mann. Er hatte große Fehler als Regent, größere als Mensch; aber die ersten wurden von seinen großen Eigenschaften weit überwogen, und das Andenken an die letzteren muss mit dem Tode begraben werden; darum sage ich dir, wenn du, da er nun dort liegt, nachteilig von ihm sprechen hörst, traue diesem Menschen nicht, er ist kein guter, wenigstens kein edler Mensch.« (aus: Justinus Kerner: Das Bilderbuch aus meiner Knabenzeit. Hrsg. Raimund Pissin. Berlin u. a. 1914)

 

ERLÄUTERUNGEN

Das württembergische Amt stellt eine "Institution zwischen Gemeinde und Staat" dar, die als Körperschaft sowohl dem Staat als auch den Bewohnern des Bezirks verantwortlich ist.  Für die Zentralregierung und als Mitglied der Landschaft (z. B. als Wahlkreis für den Landtag) ist das Amt eine Verwaltungsbehörde, für die Einwohner des Bezirks eine politische Körperschaft mit autonomer Verwaltung, die Grundbesitz erwerben, Steuern erheben (den sog. "Amtsschaden") und für Gesundheit, Arme, die Feuerwehr und die Instandhaltung von Wegen und Brücken sorgt. (vgl. Vann 1986, S.220)

Württemberg zur Zeit Herzog Carl Eugens (1728-1793)
Konkurrenzkampf und Prasserei: Absolutistische Repräsentation von Macht
Fürst und Land - Verfassung in Württemberg
Versailles in Schwaben: Ludwigsburg zur Zeit Carl Eugens
Höfische Festkultur zur Zeit Carl Eugens

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 10.09.2023

   
 

 
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