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Der Dreißigjährige Krieg 1618-48

Zeittafel

Reformation und Glaubenskriege (1517-1648)

 
GESCHICHTE
Grundbegriffe der Geschichte Europäische Geschichte Reformation und Glaubenskriege (1517-1648) [ Der Dreißigjährige Krieg 1618-1648 Überblick Zeittafel BevölkerungsverlusteAlltag zwischen Krieg und FriedenDer Westfälische Friede 1648 Quellenauswahl ] Beginn des bürgerlichen Zeitalters Deutsche Geschichte
 

 

1517

»Martin Luther (1483-1546) veröffentlicht in Wittenberg 95 Thesen über den Ablass. ("Thesenanschlag an der Schlosskirche zu Wittenberg")

1555

»Augsburger Religionsfrieden als vorläufiges Ende des Kampfes zwischen Protestanten und Katholiken. Seine wichtigsten Bestimmungen bezogen sich (1) auf die  Ausweitung des Landfriedens, (2) auf das Prinzip der obrigkeitlichen Bestimmung der Religion in einem Land (Territorium) (Wer das Land regiert, solle den Glauben bestimmen cuius regio, eius religio), (3) auf bestimmte Sonderrechte wie z. B. das Reservatum ecclesiasticum (geistlicher Vorbehalt“) und die »Declaratio Ferdinandea.
Mit dem Augsburger Religionsfrieden setzten sich die fürstlichen Territorialherren gegenüber der christlich-universalen kaiserlichen Zentralgewalt durch, der nach aufgrund des nach 1555 herrschenden religiösen Pluralismus im Reich keine umfassenden religiösen Kompetenzen mehr geltend machen konnte. Luthertum und Katholizismus waren formal gleichberechtigt. Dies galt indessen nicht für das »reformierte Bekenntnis. Die neben dem »Kurfürstentum der Pfalz (Kurpfalz) wenigen reformierten Reichsstädte und Kleinstterritorien der »Calvinisten waren nicht durch die Bestimmungen des Augsburger Religionsfriedens geschützt, die sich ausdrücklich nur auf die lutherische Konfession bezogen, und die Lutheraner unterschieden sich in ihrer Abneigungen gegenüber den Calvinisten nicht von den Katholiken.
Im Übrigen bedeutete das Prinzip der obrigkeitlichen Bestimmung der Religion in einem Land (»cuius regio, eius religio), nicht, dass den Untertanen in den fürstlichen Territorien religiöse Freiheit gewährt worden ist oder dort gar religiöse Toleranz geherrscht hat. Wer sich dem vom Landesherrn bestimmten religiösen Bekenntnis nicht anschließen wollte, wurde aber mit dem ius emigrandi (§ 24 des Reichsabschiedes) das Recht eingeräumt, in ein Territorium auszuwandern, das ihrem Bekenntnis entsprach.

1567

Beginn der Gegenreformation in Bayern

1598

Gegenreformation »Erzherzog Ferdinands von Steiermark (1578-1637) (später Kaiser Ferdinand II.,1619-1637)

1608

"Bruderzwist im Hause Habsburg": »Matthias (1557-1619) (Kaiser 1612-19) erhebt sich gegen seinen kaiserlichen Bruder »Rudolf II. (1552-1612) (Kaiser 1576-1612); böhmische Stände profitieren davon durch den ▪ Majestätsbrief Rudolfs II. (1609) und das Zugeständnis der ▪ freien Königswahl durch Matthias

Gründung der »protestantischen Union. Sie ist eine Interessenallianz und ein Militärblock von acht protestantischen Fürsten, meist aus dem Westen und Südwesten mit Ausläufern nach Mitteldeutschland  (Pfalz, Württemberg, Ansbach, Kulmbach, Baden-Durlach, Pfalz-Neuburg (Austritt 1617), Brandenburg, Hessen-Kassel) und 17 protestantischen »Reichsstädten (darunter: »Nürnberg, »Straßburg und »Ulm) im »Heiligen Römischen Reich. Die vor allem süddeutschen Reichsfürsten stehen dabei unter Führung von »Friedrich IV. (1583–1610, 1583–1592 unter Regentschaft), des calvinistischen »Kurfürsten von der »Pfalz). Norddeutsche und der überwiegende Teil der ostdeutschen Protestanten ließen sich nicht auf dieses Bündnis ein. Vor allem das lutherische »Kursachsen, das seit der »gewaltsamen Beseitigung der zweiten, d. h. calvinistischen Reformation 1591 "die Calvinisten wie den Teufel hasste" (Schilling 1994, S.401) und später auch »Kurbrandenburg hielten sich von "der aggressiven Unionsgruppe" (ebd., S.402)  fern und bildeten "eine lutherische Neutralitätspartei [...], die weiterhin zu partieller Unterstützung des Kaisers bereit war." (ebd.). Mangelnde Finanzkraft (ein schweres Manko angesichts der Notwendigkeit, Söldnerheere auszurüsten und zu bezahlen) und interne Interessenkonflikte waren strukturelle Schwächen der Union, die diese auch mit Hilfe von internationalen Schulterschlüsse und Absprachen mit Frankreich, Savoyen und Schweden sowie formellen Bündnissen mit England (1612) und den »niederländischen Generalstaaten (1613) nicht ausgleichen konnte, zumal es dabei im Allgemeinen "nur" um »Subsidien, finanzielle Leistungen oder Kontingente von Söldnertruppen, ging.

1609

Gründung der »katholischen Liga (Schutzbündnis zwischen Herzog »Maximilian I. von Bayern (1573-1651, ab 1623 »Kurfürst des »Heiligen Römischen Reiches) und süddeutschen Bischöfen, dem sich auch die drei geistlichen rheinischen Kurfürsten und die Mehrzahl der katholischen Reichsstände anschließen. Die das Militärbündnis der Liga war im Vergleich zur Union nicht durch konfessionelle Gegensätze (»Lutheraner vs. »Calvinisten) zerrissen, war besser organisiert und verfügte, auch dank regelmäßig aus Rom eintreffender Subsidien, über vergleichsweise solide Finanzen.

1612-19

Der »Matthias (1557-1619) (Kaiser 1612-19) stirbt kinderlos

1618

Aufstand in Prag (Böhmen) wegen Verletzung des ▪ Majestätsbriefes: »Prager Fenstersturz« (26.5.1618): die kaiserlichen Räte »Martinitz und »Slavata werden aus dem Fenster des Schlosses gestürzt;  
Beginn des Dreißigjährigen Krieges


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1618-23

»Böhmisch-pfälzischer Krieg:
Die Wahl des protestantischen Kurfürsten »Friedrich V. von der Pfalz (1596-1632), von 1610 bis 1623 »Pfalzgraf und »Kurfürst von der »Pfalz sowie als Friedrich I. von 1619 bis 1620 »König von Böhmen, auch wegen seiner kurzen Amtszeit "Winterkönig" genannt) durch die böhmischen Stände, die sich damit dem habsburgischen Einfluss entziehen wollen, führt zur militärischen Konfrontation von der von Friedrich V. angeführten protestantischen Liga mit dem Habsburger »Ferdinand II. (1578-1637) (Kaiser 1619-37), der die habsburgischen Erbansprüche auf Böhmen nicht aufgibt. Sein Bündnis mit Maximilian I. von Bayern (1573-1651), dem Oberhaupt der katholischen Liga, siegt unter dem kaiserlichen Feldherrn und »Generalleutnants »Tilly (1559-1632) in der »Schlacht am Weißen Berg bei Prag 1620 über Philipp und die böhmischen Stände. Strafgericht, Enteignung des böhmischen Adels und umfassende Rekatholisierung, Auflösung der Union, Philipp V. von der Pfalz flieht ins niederländische Exil

1623

»Maximilian I. von Bayern (1573-1651) erhält die pfälzische Kurwürde und die Oberpfalz

1625-29

»Dänisch-niedersächsischer Krieg:
Eingreifen »Christians IV. (1677-1648), protestantischer König von Dänemark und Herzog von Holstein und Oberster des ▪ niedersächsischen Kreises in den Krieg;
Aufstellung eines kaiserlichen Söldnerheeres durch »Albrecht von Wallenstein (1583-1634, ermordet), der den Oberfehl über das kaiserliche Heer, das nach neuen Grundsätzen unterhalten wird ("Der Krieg ernährt den Krieg"), verschiedene Siege der kaiserlichen Heerführer »Tilly und Wallenstein über die Dänen und »Frieden zu Lübeck (1629): Dänemark erhält besetzte Gebiete zurück, muss sich aber künftig von deutschen Streitigkeiten fernhalten.

1629

»Restitutionsedikt »Ferdinands II. (1578-1637) (Kaiser 1619-37) (6.März): Rückgabe aller seit 1552 von den Protestanten eingezogenen geistlichen Güter; Ausschluss der Reformierten aus dem Augsburger Religionsfrieden, Gewichtsverschiebung zu Gunsten des Katholizismus in Deutschland, Machtgewinn des Kaisers gegenüber den Reichsständen

1630

»Maximilian I. von Bayern (1573-1651 erzwingt auf dem Kurfürstentag zu Regenburg die Entlassung Wallensteins durch »Ferdinand II. (1578-1637) (Kaiser 1619-37)

1630-35

»Schwedischer Krieg:
Der protestantische »Gustav Adolf II.(1594-1632) von Schweden landet in Pommern und will der Ausweitung des kaiserlichen Einflusses im Ostseeraum entgegentreten; nach der Eroberung Magdeburgs durch Tilly (1631), Sieg Gustav Adolfs bei Breitenfeld (in der Nähe Leipzigs); Zug des schwedischen Heeres durch Thüringen, über Franken bis nach Mainz; schwedischer Sieg und Tod »Tillys bei Rain am Lech (1632); Wallenstein erneut kaiserlicher Oberbefehlshaber: erzwingt schwed. Rückzug bei Nürnberg, »schwedischer Sieg in der Schlacht bei Lützen (Tod Gustav Adolfs, 6.11.1632, - schwed. Reichskanzler »Axel Oxensternja (1583-1654) neuer Führer); kaiserlicher Sieg in der »Schlacht bei Nördlingen (1634)
»1635 Friede zu Prag zwischen Kaiser und Sachsen: keine Durchführung des Restitutionsedikts, gemeinsam gegen die Schweden; Brandenburg und der Großteil protestantischer Reichsstände unterstützen den Friedensschluss

1634

»Albrecht von Wallenstein (1583-1634 knüpft Kontakte mit seinen Gegner und verfolgt eigenmächtige Macht- und Friedenspläne; wird vom Kaiser abgesetzt und geächtet und auf kaiserlichen Befehl hin in Eger ermordet;

1637-57

»Kaiser Ferdinand III. (1608-1657)

1635-48

»Schwedisch-französischer Krieg:
Das katholische Frankreich tritt, um habsburgische Vormachtstellung in Europa zu brechen, an der Seite des protestantischen Schwedens in den Krieg ein (= Dominanz der Staatsraison über die Konfession unter Kardinal Richelieu (1585-1642)); Katalonien, Savoyen und Portugal werden dadurch in den Krieg hineingezogen
»1636 Sieg der Schweden bei Wittstock und erneutes schwedisches Vordringen bis nach Mähren; während die Schweden erfolgreich Prag angreifen (1645) erobern die Franzosen einen großen Teil des Rheinlandes, fallen 1646 und 1648 in Bayern ein.
Seit 1641 allmählich Gespräche über Friedensschluss im Gang

1644

Beginn der Friedensverhandlungen in Münster und Osnabrück

1648

Westfälischer Friede
Ausdehnung des ▪ Augsburger Religionsfriedens auch auf die Reformierten (Calvinisten); Konfessionsstand von 1624 als Basis für die endgültige konfessionelle Aufteilung und die Verteilung des Kirchengutes; Schweden erhält u. a. Vorpommern mit Stettin und Gebiete um die Odermündung; Frankreich erhält u. a. Hoheitsrechte im Elsass und die Brückenköpfe »Philippsburg und »Breisach auf dem rechten Rheinufer (="natürliche Rheingrenze" als Ziel); Rheinpfalz erhält achte Kurwürde; Reichsstände erlangen volle Mitbestimmung in allen Reichsangelegenheiten; Landesherren erlangen nahezu völlige Autonomie (Landeshoheit) in politischen und religiösen Fragen (z.B. Bündnisrecht mit ausländischen Mächten);
Das ▪ Heilige Römische Reich Deutscher Nation wird damit ein lockerer Verband kleinster, kleiner und mittlerer staatsähnlicher Gebilde. Westfälischer Friede fortan Hauptquelle des Reichsrechts; Ende der spanischen Hegemonie über Europa.

 
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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 26.10.2023

 
 

 
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