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Deutsche Volkspartei (DVP)

Überblick

Parteien in der Weimarer Republik

 
GESCHICHTE
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Die • Deutsche Volkspartei (DVP) entstand nach dem Ende des Ersten Weltkrieges am 23. November 1918 durch den Zusammenschluss des von Gustav Stresemann geführten rechten Flügels Nationalliberalen Partei und Teilen der Fortschrittlichen Volkspartei.

Im Wesentlichen handelte es sich dabei freilich nicht um eine Neugründung, sondern wie Stresemann später betonte, um eine "Umgründung" der Nationalliberalen Partei des Kaiserreichs. Das ursprüngliche Projekt, mit einem regelrechten Parteizusammenschluss, die im Kaiserreich vorhandene Spaltung des bürgerlichen Lagers in "Demokraten" und "Liberale" zu überwinden, gelang freilich nicht, da liberaldemokratische Kräfte aus der Fortschrittlichen Volkspartei trotz Zugeständnissen der Nationalliberalen bei der Anerkennung einer republikanischen Staatsform als Ziel, insbesondere gegen die Person Gustav Stresemanns deutliche Vorbehalte hatten. Dieser hatte sich bis 1917 ihrer Ansicht nach allzu sehr für umfassende deutsche Annexionen auf Kosten der Kriegsgegner eingesetzt und so war der Annexionspolitiker als Gallionsfigur eines liberal-demokratischen bürgerlichen Lagers für viele untragbar.  Als sich die Fortschrittliche Volkspartei 1918 auflöste, schlossen sich daher nur wenige mit dem rechten Flügel der ehemaligen Nationalliberalen um Gustav Stresemann, Hugo Stinnes, Wilhelm Kahl, Friedrich Rode und Julius Curtius zur DVP zusammen. 1927 erklärte der bis dahin parteilose Reichsminister Hans Luther seinen Beitritt zur Partei. Die große Mehrheit der ehemaligen Mitglieder der Fortschrittlichen Volkspartei gründeten mit dem linken Flügel der ehemaligen Nationalliberalen die • Deutsche Demokratische Partei (DDP).

Die DVP unterschied sich in der Folgezeit von der DDP vor allem "durch eine stärkere Betonung des nationalen Moments, eine schärfere Abgrenzung von der Sozialdemokratie und durch Forderungen zugunsten der bäuerlichen Landwirtschaft." (Winkler 1992/2005, S. 63)

Zunächst verfolgt die DVP einen klaren antirepublikanischen Kurs. Sie lehnt die Weimarer Verfassung konsequent ab und strebt nach einer Wiedererrichtung der Monarchie im Deutschen Reich. Was die Forderung nach Sozialisierung der deutschen Wirtschaft anbelangte, erklärte sich die Partei sogar in ihrem Wahlkampfaufruf vom 15. 11.1918 bereit, "einer Überführung dazu geeigneter Betriebszweige in die Leitung und das Eigentum der öffentlichen Gewalt ... zuzustimmen, sofern dadurch für die Allgemeinheit ein höherer Ertrag und für die Arbeitnehmer bessere Lebensbedingungen geschaffen werden." (zit. n. Winkler 1992/2005, S.63) 

Die Gründsätze der Partei, einige Wochen zuvor verabschiedet auf dem Leipziger Parteitag am 19.10.1919, zeigen freilich, dass eine solche Passage die Partei ganz und gar nicht in die Nähe sozialdemokratischer Sozialisierungsvorstellungen rückte. Das Konzept von Sozialisierung, das darin noch unter dem Punkt Wirtschaftsordnung zur Sprache kommt, beruht auf der vorrangigen Anerkennung des Privateigentums an Produktionsmitteln: "Bei der Überführung von wirtschaftlichen Unternehmungen in die öffentliche Hand, die nur gegen Entschädigung erfolgen darf, wird die Deutsche Volkspartei unter der Voraussetzung mitwirken, dass wesentliche Vorteile für die Allgemeinheit dauernd gewährleistet sind. Im Allgemeinen wird eine Beteiligung des Staates an freien Betrieben den Vorzug verdienen."

Was Wähler und Mitglieder anbelangte, zeigten sich DVP und DDP durchaus ähnlich. "Sie sprachen vor allem die Bildungsschicht, die selbständigen Unternehmer, Handwerker und Kaufleute, Beamte und Angestellte an." (ebd.)

Unterschiedlich waren die Lager der Wirtschaft, die DVP und DDP unterstützten. Währen die DVP "einen starken, finazkräftigen Rückhalt bei der Schwerindustrie" fand, konnte die DDP auf die Unterstützung führender Unternehmer aus der Elektroindustrie und aus dem Bankwesen zählen. (vgl. ebd.)

Erst nach und nach nähert sich die Partei der Weimarer Republik an, auch wenn sie von 1920 an allen Reichsregierungen beteiligt gewesen ist. Dass die Partei trotz ihrer Ablehnung der republikanischen Staatsform sich nicht wie z. B. die Deutschnationale Volkspartei (DNVP) in eine Politik verstrickte, die auf die Zerstörung der Republik um jeden Preis ausgerichtet war, machte sie immer wieder, auch für bürgerlich-demokratische, aber national gesinnte Wähler interessant und in wechselnden Koalitionen immer wieder regierungsfähig. Im Kabinett des Zentrumkanzlers Konstantin Fehrenbach (25.6 1920 bis 4.5.1921) übernahm die DVP drei Ressorts: Rudolf Heinze als Justizminister und Vizekanzler, Ernst Scholz als Wirtschaftsminister und Hans von Raumer als Schatzminister. Nach dem Scheitern dieser Regierung unterstützt und toleriert die DVP bis 1922 die Regierungen des Zentrumkanzlers Joseph Wirth, der eine Minderheitsregierung aus seiner Partei, der SPD und der DDP anführt.

Im November 1922 beteiligt sich die DVP wieder an der Regierung. Im so genannten "Kabinett der Wirtschaft" des parteilosen Reichskanzlers Wilhelm Cuno, hatte die DVP mit Rudolf Heinze wieder das Reichsjustizministerium und mit Johann Becker das Wirtschaftsressort inne.

Doch die Zeiten für diese Minderheitsregierung (nur 172 der 459 Reichstagssitze trugen die Regierungskoalition) waren äußerst schwierig. Das Krisenjahr 1923 mit Ruhrbesetzung, Hyperinflation) führte zu einem starken Anwachsen des politischen Drucks von rechts und links, so dass schon am 13. August 1923 die so genannte "Große Koalition" (SPD, Zentrum, DVP, DDP), dieses Mal unter Gustav Stresemann als Reichskanzler, das Krisenmanagement übernahm. Ihr gelang es gegen heftigen Widerstand von rechts, dass der Ruhrkampf mit der Aufhebung der Ruhrbesetzung ein Ende fand und der galoppierenden Inflation mit der Einführung der Rentenmark am 15. November 1923 Einhalt geboten werden konnte.

Mit Hilfe der ehemals monarchistischen DVP konnten somit die krisenhaften Anfangsjahre der Republik überwunden werden und Staat und Gesellschaft traten in eine neue Phase ihrer weiteren Entwicklung ein: Die Phase der relativen Stabilisierung der Republik (1924-1928). Gustav Stresemann, der als Reichskanzler nur drei Monate lang agierte, machte seine Volkspartei zu einer der staatstragenden Parteien in der zweiten Phase der Weimarer Republik. Er selbst bekleidete in den folgenden von unterschiedlichen Koalitionen getragenen Kabinetten bis zu seinem Tode (3.10.1929) das Amt des Reichsaußenministers, zuletzt im zweiten Kabinett des SPD-Reichskanzlers Hermann Müller (1928-1930).

Stresemanns überraschender Tod hinterließ eine große Lücke in der DVP, aber auch in der deutschen (Außen-)Politik. Sein Parteifreund Julius Curtius übernahm fortan das Außenministerium, Ernst Scholz den Parteivorsitz.

Die letzte Regierungsbeteiligung erlangt die DVP im ersten Kabinett des Präsidialkanzlers Heinrich Brüning (Zentrum). Die Reichstagswahlen von 1930 bringen der Partei aber schwere Verluste.
In der • Endphase der Weimarer Republik (1929-1933) wächst der Einfluss des rechten Flügels innerhalb der Partei immer stärker an. Sympathien für die DNVP, aber auch für die kometenhaft aufsteigende NSDAP werden immer lauter, und es kommt sogar dazu, dass sich die DVP in Thüringen an der ersten Landesregierung beteiligt, zu deren Mitgliedern auch die Nationalsozialisten gehören.

Die eingeleitete Rechtswendung der DVP brachte die Partei, die bei den Reichstagswahlen immer mehr Wähler verlor, nicht wieder auf die Siegerstraße zurück. Im Gegenteil: Zwischen NSDAP und DNVP zerrieben versank sie am Ende der Weimarer Republik in der Bedeutungslosigkeit und im Frühjahr 1933 forderte der stellvertretende DVP-Vorsitzende Otto Hugo geradezu folgerichtig, die Partei komplett in die NSDAP zu überführen, was allerdings vom DVP-Vorsitzenden Dingeldey noch bis zum Juni 1933 abgewehrt wurde. Als diesem freilich Nationalsozialisten mit persönlichen Konsequenzen drohten,  gab er am 4. Juli 1933 den Selbstauflösungsbeschluss bekannt, der wenige Tage zuvor vom Reichsvorstand am 27. Juni 1933 beschlossen worden war.

(Quelle: u. a. auch Wikipedia)

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 20.09.2023

 
 

 
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