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Weimarer Reichsverfassung (WRV)

Verfassungsvergleich WRV und GG: Auswirkungen im Vergleich

Weimarer Republik 1918/19-1933

 
GESCHICHTE
 
▪ Grundbegriffe der Geschichte • Europäische Geschichte ▪ Reformation und Glaubenskriege (1517-1648) ▪ Beginn des bürgerlichen Zeitalters • Deutsche Geschichte ▪ Deutsche Verfassungsgeschichte ▪ Reformation und Glaubenskriege 1517 - 1648 ▪  Deutschland zur Zeit des Absolutismus 1648-1790 ▪  Kontinuität und Wandel im Deutschen Reich 1763-1806 ▪  Vom Wiener Kongress bis zur Revolution 1815-1849/49 ▪ Das deutsche Kaiserreich 1871-1919 • Weimarer Republik 1918/19-1933 ▪ Zeittafel ▪ Parlamentarisierung des Reiches (Oktoberreformen) ▪ Belastungsfaktoren der Weimarer Republik [ • Weimarer Reichsverfassung ▪ Verfassungstext (Gesamttext) ▪ Überblick ▪ Strukturbild ▪ Reine Verhältniswahl als Belastungsfaktor►  Vergleich WRV und GG ◄ ▪ Quellenauswahl ▪ Bausteine ] ▪ Parteien in der Weimarer Republik ▪ Wahlen ▪ Außenpolitik ▪ Quellenauswahl ▪ Nationalsozialistische Diktatur 1933-1945 ▪  Deutschland 1945 bis 1990
 

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• Baustein: Funktionsdiagramm erstellen

▪ Systematische Beschreibung einer Verfassung

▪ Overlay-Technik mit dem Overhead-Projektor
d (Overlay-Technik)

▪ Prinzipdarstellung

Die Weimarer Reichsverfassung und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland weisen grundlegende Unterschiede auf.

Weimarer Reichsverfassung (WRV) 

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland 

Reichspräsident

Bundespräsident

Regelungen

Auswirkungen

Regelungen

vom Volk direkt auf 7 Jahre gewählt 

kann Parlament auflösen

ernennt und entlässt den Reichskanzler

ordnet Ausnahme–zustand an und erlässt gesetzes–wirksame Not–verordnungen (auch Grundrechte können zeitweise außer Kraft gesetzt werden (Art. 48))

hat Oberbefehl über die Streitkräfte (Reichswehr)

Paul von Hindenburg (Ex-Generalfeldmarschall des kaiserl. Heeres mit monarchistischen Überzeugungen) wird 1925 und 1932 zum Reichspräsidenten gewählt

durch Hindenburg wird Notverordnungsrecht zur Aushöhlung von Grundrechten, Stützung von Präsidialkabinetten missbraucht (Präsidialdiktatur)

willkürliche Lahmlegung von Parlament und Regierung

von der Bundes–versammlung (alle Abgeordnete des Bundestages und die gleiche Anzahl von Abgeordneten aus den Landtagen) auf 5 Jahre gewählt

einmalige Wiederwahl möglich

schlägt dem Bundestag einen Kanzlerkandidaten vor

ernennt und entlässt auf Vorschlag des Bundeskanzlers Minister

Reichstag

Bundestag

Regelungen

Auswirkungen

Regelungen

reines Verhältniswahl–recht von Verfassung vorgeschrieben

schwierige Regierungsbildung (Mehrparteienkoalitionen notwendig)

Parteienzersplitterung (auch kleinste Parteien sind im Reichstag vertreten)

personalisiertes Verhältniswahl–recht mit 5%-Sperrklausel (Erststimme / Mehrheitswahl

Zweitstimme / Verhältniswahl); Wahlsystem veränderbar

Reichskanzler / Reichsregierung

Bundeskanzler / Bundesregierung

Regelungen

Auswirkungen

Regelungen

Reichskanzler wird vom Reichspräsidenten ernannt

destruktives Misstrauensvotum gegen Reichskanzler und Reichsminister (Abwahl ohne Neuwahl)

Einfluss des Reichspräsidenten bei Auswahl d. Reichskanzlers

zusammen mit Recht der Reichstagsauflösung Stützung von sog. Präsidialkabinetten (Präsidialdiktatur)

destruktive Parlamentsmehrheiten möglich

Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt

konstruktives Misstrauensvotum gegen den Bundeskanzler (Abwahl durch Neuwahl)

Parteien

Parteien

Regelungen

Auswirkungen

Regelungen

in der Verfassung nicht positiv erwähnt (extrakonstitutio–neller Status)

Parteien werden in der öffentlichen Meinung geringgeschätzt ("Parteiengezänk“)

Parteien als Verfas–sungsinstitutionen ausdrücklich erwähnt

Plebiszitäre Partizipationsmöglichkeiten

Repräsentation ( gewählte Abgeordnete)

Regelungen

Auswirkungen

Regelungen

Gesetzgebung durch Volksentscheide und Volksbegehren möglich (direkte Demokratie)

Ausnutzung für extremistische Agitation

Herbeiführung d. Volksentscheides u. RT-Auflösung durch Reichspräsidenten (Präsidialdiktatur)

auf Bundesebene sind Volksentscheide nur in Fragen der Länder–neugliederung möglich

Schutz der Verfassung

Schutz der Verfassung

Regelungen

Auswirkungen

Regelungen

Verfassung leicht änderbar

Parteienverbot nicht möglich

Wertneutrale Verfassung

verfassungsdurchbrechende Gesetze relativ leicht (z.B. Ermächtigungsgesetz 1933)

verfassungsfeindliche, antidemokratische Kräfte sind zugelassen

Verfassung–sänderung schwierig, Änderung des GG-Wortlauts 

Parteienverbot durch BVerfG möglich

Wertgebundene Verfassung

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 14.09.2026

   
   Arbeitsanregungen:
  1. Vergleichen Sie die beiden Verfassungen unter den in der Tabelle aufgeführten Aspekten miteinander.

  2. Überlegen Sie, welche Auswirkungen die jeweilige Verfassungsregelung hat.
     

 

 
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