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Einzelne Aspekte

Die Annäherung der Geschlechter auf dem Land

Frühe Neuzeit (ca. 1350-1800) « Einzelne sozial- und mentalitätsgeschichtliche Aspekte Landleben

 
GESCHICHTE
Grundbegriffe der Geschichte Europäische Geschichte ▪ Frühe Neuzeit (ca. 1350-1800) Zeitalter der Renaissance (ca.1350-1450) Reformation und Glaubenskriege (1517-1648) Zeitalter der Entdeckungen (1415-1531) Absolutismus und Aufklärung (ca. 1650-1789) Beginn des bürgerlichen Zeitalters Aspekte und Rahmenthemen Überblick Verschiedene Aspekte Rahmenthemen Einzelne sozial- und mentalitätsgeschichtliche Aspekte Überblick Bevölkerungsentwicklung Landleben Überblick [ Einzelne Aspekte Überblick Ländliches Alltagsleben Das Dorf als Ort sozialer Kontrolle Die Annäherung der Geschlechter auf dem Land ] QuellenBausteine Fragen und Antworten (KI)Stadtleben Familienleben Frauenleben KinderlebenLeben der AltenBerufslebenSexuallebenLeben des Adels Soldatenleben Studentenleben KlosterlebenRäuberleben Mode und KleidungReisen Kranke und Gesunde Lesen Deutsche Geschichte
 

 

Wie junge Männer und junge Frauen in der Frühen Neuzeit (ca. 1500-1800) miteinander in Kontakt kamen, sich kennen lernten und unter welchen Bedingungen sie eine Beziehung eingehen konnten, war in der Stadt und auf dem Land unterschiedlich.

Bei der Annäherung der Geschlechter galten im Allgemeinen • sexuelle Handlungen, die vor der Ehe als illegitim.

Wie man in der Frühen Neuzeit mit dieser Illegitimität umgegangen ist, hing allerdings von verschiedenen • Faktoren ab wie z. B. die regional unterschiedliche Akzeptanz religiöser Sexualnormen als Ganzes, ob man in der Stadt oder auf dem Land wohnte und welcher Schicht bzw. welchem Stand man angehörte.

Insbesondere die • Stadt- und Landbevölkerung zeigte im Umgang mit • vorehelichem Geschlechtsverkehr und seinen möglichen Folgen deutliche Unterschiede. In den Städten, dort vor allem unter den Bürgern, gewannen "Gedanken über religiöse Entsagung oder die Züchtigung von Gelüsten und Konsum" (Muchembled 2008, S.39) viel leichter und schneller die Oberhand als auf dem Land.

Auf dem Land geriet ein junger Mann "durch die rigiden Erb- und Heiratsregeln, die ihm eine lange Zeitspanne zwischen Geschlechtsreife und Heirat aufbürdeten und ihm durch den hohen Ledigenanteil oft auch jede Chance auf die Verwirklichung seines Sexualtriebs in einer Ehe nahmen, in einen Gegensatz zur kirchlichen Sexualmoral und den entsprechenden staatlichen Mandaten. Die Spannung zwischen Trieb und Moral schien in dieser Gesellschaft besonders hoch zu sein." (Breit 1991, S.5)

Auf dem Dorf wurde die Annäherung der Geschlechter durch die Familie, die Peer Group und die Dorfgemeinschaft überwacht und durch eine Vielzahl von Sitten und Gebräuchen geregelt, die je nach Alter der Beteiligten von verbalen Annäherungen oder sogar zu einem ersten Austausch von Zärtlichkeiten gehen konnten. (Eder 2002, S.36f.) Meistens konnten sich die Paare in ländlichen Regionen nur unter Aufsicht sehen oder in der Öffentlichkeit bei religiösen Festen, Prozessionen und Tanzveranstaltungen, oftmals in einem Paararrangement, das ein offizieller Heiratsvermittler für die Dauern der Veranstaltung vorgab. (vgl. Hufton 1998/2002, S. 181f.)  Das gemeinsame Tanzen, wie es beim gemeinsamen Feiern junger Leute beiderlei Geschlechts heute so wichtig ist, war in der frühen Neuzeit allerdings für die Anhänger der Gegenreformation etwas, das wie das Trinken die Keuschheit der Frauen bedrohte und die protestantischen Calvinisten in den Vereinigten Niederlanden im 16. und 17. Jahrhundert verurteilten es ebenfalls als "unschicklich". (ebd., S. 184)

Ein Beispiel für einen Brauch bei der Brautwerbung ist der in Österreich, der Schweiz und Teilen Deutschlands verbreitete so genannte »"Kiltgang" oder das »"Fensterln".

Der «Kiltgang» (auch «Gasslgehen», «Nachtfreien», «Fensterln»), war in Österreich und in Teilen Deutschlands verbreitet. Es handelte sich dabei meist um nächtliche Aktionen männlicher Peer-Gruppen, "die vom Vorsprechen am Fenster eines Mädchens bis zum gemeinsamen Besuch in deren Schlafkammer" gehen konnten. "Je nach dem Alter der Beteiligten führten die meist nach strengen Regeln ablaufenden und von der Gruppe überwachten Gebräuche zu verbalen Annäherungen oder sogar zu einem ersten Austausch von Zärtlichkeiten." (Eder 2002, S.36)

Soweit es sich um die nächtliche Aktion einer Gruppe junger Männer handelte, die soziale Kontrolle durch die Peer-Group gewährleistet war, wurde das auf dem Lande, aller strengen Sitten zum Trotz, vielfach toleriert, vor allem solange es beim Vorsprechen blieb. Dabei sagten junge Männer vor dem Fenster der umworbenen Frau eigens dafür einstudierte, standardisierte Sprüche auf, die von der Angesprochenen mit einer mehr oder weniger formelhaften Gegenrede so beantwortet wurden, so dass der bzw. die Vorsprechenden daraus Schlüsse über die Aussicht ihrer Brautwerbung ziehen konnten. Wenn die Peer-Group dann auch einmal Einlass in die Schlafkammer der Frau erhielt (vgl. Eder 2002, S.37), wurde dies wohl von der Dorfgemeinschaft noch hingenommen.

Anders verhielt es freilich, wenn ein einzelner junger Mann es beim "Fensterln" schaffte, in die Schlafkammer eines Mädchens einzudringen oder eingelassen zu werden. Dies wurde nicht geduldet und daher im Prinzip auch sanktioniert. Allerdings dürfte dies nur in seltenen Fällen geschehen sein, da kaum eine der jungen Frauen ein eigenes Zimmer besaß, sondern angesichts der gemeinhin großen Anzahl von Geschwistern in einem Zimmer mit ihren Schwestern schlief. Für romantische Einsamkeit war jedenfalls angesichts der beengten Verhältnisse wenig Platz. (vgl. Kletternde Minnesänger. In: Die Presse, 12.07.2015)

Da die Virginität, wie immer man heute dazu steht, in dieser Zeit ein hohes Gut war, das, insbesondere in der dörflichen Welt, "nicht bloß individuell, sondern auch kollektiv zu verteidigen war" (Eder 2002, S.39), gab es regional unterschiedliche Bräuche, die "Zucht und Ordnung" zum Teil in die soziale Kontrolle der Peer-Group legten. Dazu zählen z. B. mancherorts Bräuche, mit denen die jungen Männer das »"Fensterln" auswärtiger männlicher Konkurrenten im eigenen Dorf verhinderten oder "unehrenhaftes Sexualverhalten innerhalb der dörflichen Gemeinschaft mittels Rügebrauchtum und Schandstrafen" brandmarkten, "indem sie in Vertretung der Dorfgemeinschaft verheimlichte Liaisonen und ‹liederliche› Personen anprangerten." (ebd., S.39)

Kam es zu einem Eheversprechen, z. B. in Form einer offiziellen Verlobung, das eine hohe soziale Verbindlichkeit besaß und dementsprechend sehr ernst genommen wurde, wurde die Überwachung der jungen Leute mit weniger Strenge durchgeführt. So pflegte man mancherorts "Bräuche wie das so genannte ›Fernstehen‹, bei denen es (oft in Gesellschaft anderer Paare, die sich zu demselben Zweck versammelten) die ganze Nacht allein gelassen wurde, wenn es (unterstützt von ein paar Schichten Kleidung) versprach, das Petting nicht zu weit gehen zu lassen." (Hufton 1998/2002, S. 188)

Insbesondere der "Protestantismus hatte Mitte des 17. Jahrhunderts offensichtlich in Großbritannien, Deutschland und den Niederlanden eine strenge Kontrolle über das Sexualleben der ländlichen Massen ausgeübt, die gegen Ende des 17. Jahrhunderts in Großbritannien und im 18. Jahrhundert in Holland nachließ." (ebd., S. 184f.)

Wurden die Grenzen, die Traditionen, die Kirche oder das Recht vorgaben, von einem Paar aber überschritten, und kam es dabei auch zu • vorehelichem Geschlechtsverkehr, ohne dass dem ein Eheversprechen vorausgegangen war, hatte die Frau, wie eigentlich immer, "das primäre Risiko vorehelicher Beziehungen zu tragen" (Eder 2002, S.37). Wurde sie nicht von ihrem "Verführer" geheiratet, musste sie nach dem Verlust ihrer • "Ehre" gewöhnlich ein Leben am "Rand des von der Familie, der Gemeinde und der Herrschaft regulierten sozialen Feldes" (ebd.) fristen.

Vorehelicher sexueller Verkehr zwischen Mann und Frau in ihren Konsequenzen für beide Geschlechter vollkommen unterschiedlich bewertet. "Das Verhalten der Frau wird in die Kategorien ›entehrte Jungfrau‹ und ›Hure‹ aufgegliedert, beim Mann unterbleibt diese Differenzierung. [...] Im Gegensatz zum Mann verliert die Frau ihren Stand, nämlich den der ›Jungfräulichkeit‹. Doch nicht nur ihre Ehre scheint verloren, mit der Verantwortung für das menschliche Kind verschlechtert sich auch ihre materielle Lage spürbar." (Breit 1991, S.5f.)

Sehr oft wurden Frauen, die wegen vorehelichen Geschlechtsverkehrs ihre • "Ehre" verloren hatten, Opfer von Sanktionen, die die weltlichen und sozialen Obrigkeiten gegen sie verhängten und die "über die internen familialen und von einzelnen gesellschaftlichen Gruppen festgelegten Restriktionen" (Barth 1994, S.55) hinausgingen.

So gab es den Brauch, wonach eine als "entehrt" geltende junge Frau bei der Hochzeit als sichtliches Zeichen ihrer Schande einen Strohkranz zu tragen hatte oder überhaupt keinen. Sah man der Braut ihre Schwangerschaft schon an, wurde ihr von einer Hebamme beim Hochzeitszug ein Kissen nachgetragen. Und auch die Obrigkeiten legten nach: In einer Braunschweigischen Stadtordnung, das Beispiel steht für viele, war niedergelegt, "dass ein schwangeres Mädchen die Haare zu bedecken und bei Sichtbarwerden ihres Zustandes die Stadt zu verlassen habe." (ebd., S.56)

Als Konsequenz der allmählichen • Durchsetzung der christlichen Ehedoktrin mit ihrem sakramentalen Charakter und der davon abgeleiteten Unauflöslichkeit entstanden seit Mitte des 16. Jahrhunderts immer mehr rechtliche Regelungen, die den  • vorehelichen Geschlechtsverkehr unter Strafe stellten. Dabei trug man wohl der Tatsache Rechnung, dass "der gute Ruf eines jungen Mädchens, der auf das Ansehen der Familie und mithin auf die Heiratsaussichten des Mädchens selbst nicht unbeträchtlichen Einfluss hatte, [...] mit Blick auf die Wahrung der öffentlicher Ordnung von Interesse für die Kirche und die weltliche Obrigkeit "(ebd., S.55) geworden war.

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 16.08.2026

  
Arbeitsanregungen:
  1. Stellen Sie dar, welche Unterschiede zwischen Stadt- und Landbevölkerung im Umgang mit vorehelicher Sexualität in der Frühen Neuzeit herausgearbeitet werden.
  2. Untersuchen Sie, wie Dorfgemeinschaft, Familie und Peer-Group zur sozialen Kontrolle der Geschlechterannäherung beitragen, und beziehen Sie dabei konkrete Bräuche (z. B. "Fensterln", "Fernstehen") ein.
  3. Erklären Sie, warum vorehelicher Geschlechtsverkehr für Frauen deutlich gravierendere soziale Folgen hatte als für Männer, und welche Rolle dabei der Begriff der "Ehre" spielt.
  4. Beurteilen Sie, inwiefern die im Text beschriebenen frühneuzeitlichen Sexualnormen das Konfliktpotenzial und die Figurenkonstellation in Kleists Komödie verständlich machen.
 

 
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