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Christliche Sexualmoral, Sexualstrafrecht und Policey-Ordnungen

Überblick

Frühe Neuzeit (ca. 1350-1800)  « –  Einzelne sozial- und mentalitätsgeschichtliche AspekteSexualleben

 
GESCHICHTE
Grundbegriffe der Geschichte Europäische Geschichte Frühe Neuzeit (ca. 1350-1800) Zeitalter der Renaissance (ca.1350-1450) Reformation und Glaubenskriege (1517-1648) Zeitalter der Entdeckungen (1415-1531) Absolutismus und Aufklärung (ca. 1650-1789) Beginn des bürgerlichen Zeitalters   Aspekte und RahmenthemenÜberblick Verschiedene Aspekte Rahmenthemen Einzelne sozial- und mentalitätsgeschichtliche Aspekte Überblick Bevölkerungsentwicklung Landleben Stadtleben • Familienleben FrauenlebenKinderlebenLeben der Alten Berufsleben Sexualleben in der frühen Neuzeit Überblick [ Christliche Sexualmoral, Sexualstrafrecht und Policey-Ordnungen in der frühen Neuzeit Überblick Von der mönchischen Askese zur allgemeinen christlichen Sexualmoral Innereheliche Sexualität als Notlösung gegen das Begehren Sakramentalisierung und Klerikalisierung der Ehe Die christliche Einmischung in sozio-sexuelle Praktiken Christliche Moral und staatliches Recht Rechtsprechung bei Sexualdelikten Bausteine ] Die Ehre von Frauen als Sittlichkeitsnorm und soziale Zwangsstruktur  Sexuelle Gewalt Altersungleiche Paarbeziehungen Die Entwicklung sozial konstruierter Scham in der frühen Neuzeit und im BarockLeben des Adels Soldatenleben Studentenleben KlosterlebenRäuberleben Mode und KleidungReisen Kranke und Gesunde Lesen Deutsche Geschichte
 

Sozialdisziplinierung als Mittel der Staatsentwicklung

»Sexualität ist in der Triebstruktur des Menschen fest verankert. Sie ist, wie die »Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert, "ein zentraler Aspekt des Menschseins über die gesamte Lebensspanne hinweg, der das biologische Geschlecht, die Geschlechtsidentität, die Geschlechterrolle, sexuelle Orientierung, Lust, Erotik, Intimität und Fortpflanzung einschließt. Sie wird erfahren und drückt sich aus in Gedanken, Fantasien, Wünschen, Überzeugungen, Einstellungen, Werten, Verhaltensmustern, Praktiken, Rollen und Beziehungen. Während Sexualität all diese Aspekte beinhaltet, werden nicht alle ihre Dimensionen jederzeit erfahren oder ausgedrückt. Sexualität wird beeinflusst durch das Zusammenwirken biologischer, psychologischer, sozialer, wirtschaftlicher, politischer, ethischer, rechtlicher, religiöser und spiritueller Faktoren.“– WHO: Defining sexual health. Report of a technical consultation on sexual health, 28–31 January 2002, zit. n. Wikipedia)

Sexualität trägt evolutionsbiologisch betrachtet, zur bestmöglichen Fortpflanzung auch unserer Spezies bei und ist Teil unserer "biologischen Verhaltenssoftware". Wie sie im Laufe der Menschheitsgeschichte in menschlichen Gesellschaften wirksam wurde und ist, hängt dabei von vielen Faktoren ab. Ob und inwieweit ihr im Zuge der Evolution bis in unsere Gene hinein sexuelles Verhalten eingeschrieben wurde, ist in der Forschung bis heute ein umstrittenes Thema.

Hier genügt es festzustellen, dass es kein allgemeingültiges Konzept einer "natürlichen" Sexualität des Menschen gibt, auf das sich ohne weiteres zurückgreifen ließe, um die geschichtlichen Formen der Sexualität an ihrem vermeintlich "natürlichen Original" zu messen.

Sexualität ist stets kulturell überformt. Sie wird von den meisten Menschen in den von ihr vorgegebenen Formen praktiziert, und ist insofern, sieht man von den rein biologischen Vorgängen ab, wenngleich anders akzentuiert, auch ein soziales Konstrukt wie das »gesellschaftliche Geschlecht (Gender), die gesellschaftliche Festlegung von unterschiedlichen »Geschlechterrollen und die »soziokulturelle  »Geschlechterordnung. Sexualität ist aber auch gerade deshalb ein Terrain, auf dem in der Geschichte immer wieder Schlachten geschlagen wurden, die eine eigene Geschichte sexueller Repression schreiben lassen, die unter dem Mantel "normaler" bzw. angeblich "natürlicher" Formen von Sexualität abweichendem sexuellen Verhalten über viele Jahrhunderte hinweg, und zum Teil noch bis heute, mit religiöser und sozialer Ächtung und drakonischen Strafen begegnete.

Sexualität ist, wie der französische Philosoph und Historiker »Michel Foucault (1926-1984) formulierte, insofern stets auch ein "pathologisches Gebiet" (Foucault 1995) geblieben. Sie bot sozialen Gemeinschaften, und darin besonders den jeweils Mächtigen, immer wieder Gelegenheit, Vorgaben zum sexuellen Verhalten der Menschen zu machen. Diese stützten sich vor allem auf die Unterscheidung von "natürlicher" Sexualität und "Sexualität wider der Natur", abweichendem (deviantem) und "normalem" Sex und erlaubten, eine bis in die Intimsphäre des Einzelnen reichende Kontrolle aufzubauen, die insgesamt die bestehenden Herrschaftsverhältnisse stabilisierte. Zugleich machten sie ihre folgsamen Untertanen zu Gefolgsleuten, die in einem System der sozialen Kontrolle, der Bespitzelung und Überwachung, dafür sorgten, dass die moralisch und sittlich sowie sozial immer wieder begründeten und bestätigten Gebote und Verbote prinzipiell auch den letzten Winkel der Gesellschaft erreichen konnten.

Diese Regulierung und Sanktionierung des Sexuellen und seine offene Kriminalisierung ist auch ein wichtiger Teil der von den weltlichen und kirchlichen Obrigkeiten im Gefolge von Reformation und Gegenreformation von oben durchgesetzten ▪ Sozialdisziplinierung und zugleich auch ein viele Jahrhunderte andauernder zivilisatorischer Prozess, der darauf beruhte, dass "der Sexualtrieb, wie viele andere Triebe, einer immer strengeren Regelung und Umformung unterworfen" wurde (Elias 1997, Bd. 1, S.342). Er gehört damit auch zu den sozialen Dynamiken, die die ▪ frühneuzeitliche Staatsbildung und die Schaffung eines mehr oder weniger einheitlichen Untertanenverbandes in den Territorien vorangetrieben haben.

Besonders das Christentum entwickelte ▪ aus der mönchischen Askese eine allgemeine Sexualmoral, die sinnliche Lust grundsätzlich mit Misstrauen betrachtete. Sexualität galt vor allem dann als legitim, wenn sie innerhalb der Ehe der Fortpflanzung diente. Außerehelicher Verkehr, Empfängnisverhütung und lustorientierte Sexualität wurden als sündhaft verurteilt; zeitweise erschien selbst leidenschaftliche Liebe zwischen Eheleuten als moralisch problematisch. Die Ehe wurde dabei zur einzigen anerkannten Grundlage für Familie und legitime Nachkommenschaft.

Seit dem Hochmittelalter setzte die katholische Kirche schrittweise ihr • sakramentales Ehemodell durch. Dazu gehörten Verwandtschaftsverbote, die Unauflöslichkeit der Ehe und schließlich die kirchlich kontrollierte, öffentlich vollzogene und schriftlich registrierte Eheschließung. Diese „Klerikalisierung“ stärkte die gesellschaftliche Kontrolle und führte zugleich zur amtlichen Unterscheidung zwischen ehelichen und unehelichen Kindern. Die Reformation lehnte zwar die katholische Sakramentalisierung der Ehe ab und bewertete Sexualität weniger grundsätzlich als sündhaft, hielt jedoch ebenfalls an ihrer Bindung an die Ehe und an strenger Sexualdisziplin fest.

In der Frühen Neuzeit (ca. 1350-1800)übernahm zunehmend auch der Staat die christlichen Moralvorstellungen. Mit der Constitutio Criminalis Carolina von 1532 wurden unter anderem Ehebruch, Inzest, Vergewaltigung, Bigamie und als "widernatürlich" eingeordnete Sexualpraktiken strafrechtlich verfolgt. Kirche und Staat formten so gemeinsam Normen von Keuschheit, Scham und Schuld. Die Regulierung der Sexualität wurde damit zu einem zentralen • Bestandteil der Sozialdisziplinierung, der frühneuzeitlichen Staatsbildung und eines langfristigen Zivilisationsprozesses.

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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 07.08.2026

 

 
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