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Christliche Sexualmoral, Sexualstrafrecht und Policey-Ordnungen

Die christliche Einmischung in sozio-sexuelle Praktiken

Frühe Neuzeit (1350-1800)  « –  Einzelne sozial- und mentalitätsgeschichtliche AspekteSexualleben

 
GESCHICHTE
Grundbegriffe der Geschichte Europäische Geschichte  ▪ Frühe Neuzeit (1350-1789) Zeitalter der Renaissance (ca.1350-1450) Reformation und Glaubenskriege (1517-1648) Zeitalter der Entdeckungen (1415-1531) Absolutismus und Aufklärung (ca. 1650-1789) Beginn des bürgerlichen Zeitalters   Aspekte und RahmenthemenÜberblick Verschiedene Aspekte Rahmenthemen Einzelne sozial- und mentalitätsgeschichtliche Aspekte Überblick Bevölkerungsentwicklung Landleben Stadtleben • Familienleben FrauenlebenKinderlebenLeben der Alten Berufsleben Sexualleben in der frühen Neuzeit Überblick [ Christliche Sexualmoral, Sexualstrafrecht und Policey-Ordnungen in der frühen Neuzeit Überblick Von der mönchischen Askese zur allgemeinen christlichen Sexualmoral Innereheliche Sexualität als Notlösung gegen das Begehren Sakramentalisierung und Klerikalisierung der Ehe Die christliche Einmischung in sozio-sexuelle Praktiken Christliche Moral und staatliches Recht Rechtsprechung bei Sexualdelikten Bausteine ]EhebruchVorehelicher Geschlechtsverkehr Bausteine Die Ehre von Frauen als Sittlichkeitsnorm und soziale Zwangsstruktur  Sexuelle Gewalt Altersungleiche Paarbeziehungen Die Entwicklung sozial konstruierter Scham in der frühen Neuzeit und im BarockLeben des Adels Soldatenleben Studentenleben KlosterlebenRäuberleben Mode und KleidungReisen Kranke und Gesunde Lesen Deutsche Geschichte
 

Sozialdisziplinierung als Mittel der Staatsentwicklung
Überblick
Aspekte der Sozialdisziplinierung (Oestreich/Schulze)

Die christliche Moral in der Frühen Neuzeit (1350-1800) war von einem ▪"tiefe(n) Misstrauen gegen alle sinnlichen Freuden" (Flandrin 1992, S.147f.) geprägt, das sich in der • Übernahme von Elementen der mönchischen Askese in die offizielle katholische Ehedoktrin zeigt. Dies wird an der • Aufforderung zur sexuellen Enthaltsamkeit an den zahlreichen christlichen Feiertagen und in den langen Fastenzeiten vor Ostern und im Advent besonders deutlich.

Zweck der christlichen Ehe war die Zeugung legitimer Nachkommen. Innereheliche Sexualität wurde nur als Notlösung gegen die Wollust hingenommen, damit unkeusches Verhalten, eines der schlimmsten ▪ Laster, nicht außerehelich praktiziert wurde. Dass dabei auch die ▪ "brennende Liebe" in der Ehe selbst, der sexuelle Verkehr der Eheleute, um der Lust willen, ins Fadenkreuz katholischer Fundamentalisten geriet, war eine geradezu logische Konsequenz. Die ▪ Sakramentalisierung und Klerikalisierung der Ehe im Katholizismus taten ihr Weiteres, um ▪ außereheliche Sexualität zu diskriminieren.

Weil sich der Staat die Prinzipien der christlichen Sexualmoral zu eigen machte, wurden auch im Zuge der Frühen Neuzeit auch die ▪ Scham- und Peinlichkeitsschwellen deutlich enger und strenger gezogen und die ▪ Nacktheit in der Öffentlichkeit (Badehäuser), die der Kirche schon seit jeher ein Dorn im Auge waren, zusehends zurückgedrängt.

Mehr und mehr wurde damit das, was Kirchen und der entstehende Fürstenstaat bei der Schaffung des neuen Untertanenverbands wollten, auch in Vorstellungen von »Keuschheit, »Scham, Schuld und »Prüderie "übersetzt". Am Ende wurden sie als soziale Konstrukte Ausdruck der jeweils herrschenden Gefühlskultur und Moral  ihrer Zeit und der damit verbundenen sozialen Kontrolle.

Die christlichen Moraltheologen beließen es nicht dabei, die großen religiösen und moralischen Schranken aufzuzeigen, innerhalb der das mehr oder weniger sündige sexuelle Tun der Gläubigen sich zu vollziehen hatte. Um ihre Vorstellungen von Moral und Sitte durchzusetzen, aber auch um ihren Gläubigen in ganz konkreten Fragen über ihre sexuellen Praktiken moralische Hilfestellung geben zu können, befassten sie sich mit den kleinsten Details sexueller Praktiken.

So wurden auch nur bestimmte Sexualpraktiken legitimiert. Der Beischlaf durfte nur in der so genannten "Missionarsstellung" vollzogen werden und war während der Schwangerschaft der Frau, an den zahlreichen christlichen Feiertagen und während der österlichen und vorweihnachtlichen Fastenzeit gänzlich untersagt. Zur Begründung für die ausschließliche Legitimierung dieser Stellung beim Geschlechtsverkehr wird Unterschiedliches vorgebracht.

Eine Begründung davon aber ist, dass auf diese Weise der Samen verloren gehe und damit quasi eine Abtreibung zustande komme. Dass sich zwischen solchen Auffassungen und den sexuellen Praktiken der Menschen indessen Welten auftun konnten, zeigt die »Schule der Mädchen (L'Ecole de Filles1661) das wohl populärste und einflussreichste erotische Buch seiner Zeit. Es wurde von der ansonsten ziemlich unerbittlichen Zensur zur Zeit »Ludwigs XIV. (1638-1715)  trotz seiner freizügigen Darstellung weitgehend verschont und stellte aus einer männlicher Sicht bis ins Detail gehenden Beschreibungen des Geschlechtsaktes in allerlei unterschiedlichen Stellungen und unterschiedlichsten sexuellen Praktiken dar, die der sexuellen Unterweisung und "Aufklärung" der Protagonistin Fanchon, eines jungen, unberührten Mädchens, dienen sollten. Dass das Buch trotz der ansonsten strengen Zensur und Verfolgung zu seiner Entstehungszeit mehrere Auflagen erlebte, lag wohl auch daran, dass ihr Verleger und Buchhändler Protektion aus hochadeligen Kreisen erhalten hat  (Muchembled 2008, S.143). In den nächsten zweihundert Jahren wurde das Werk allerdings überall, wo es erschien, immer wieder verboten, wenn es auch weiterhin unter der Hand zirkulierte und "von Kennern in intellektuellen und weltoffenen Kreisen geschätzt" (ebd , S.144) worden ist.

Auf die sozio-sexuelle Praxis der Menschen dürften also, das verdeutlicht wohl auch die Rezeptionsgeschichte der Schule der Mädchen, die bis ins Detail gehenden Vorgaben der christlichen Sexualmoral, von den zutiefst gottesfürchtigen Menschen einmal abgesehen, wohl wenig Einfluss gehabt haben,

Die meisten Eheleute ließen sich wohl kaum in dieser Weise in ihre tatsächlich praktizierte Sexualität hineinreden und dies selbst dann nicht, wenn sie sie auf andere Art und Weise, u. U. auch mit einem schlechten Gewissen, erlebten, wenn schon nicht wirklich auslebten. Wie weit sie tatsächlich, wie in manchen Beichtspiegeln des 16. und 17. Jahrhunderts verlangt, bei der Beichte genau und detailliert Auskünfte über ihr eheliches Sexualleben gaben, um sich von "Sünden" auf diesem Gebiet durch die vom Priester erteilte Absolution freisprechen lassen zu können, ist von daher nicht sicher zu sagen. (vgl. u. a. Gestrich 2003, S.514)

Bei der Einmischung der christlichen Kirchenlehrer in das Sexualleben der Gläubigen spielte neben ihrem Anspruch, sich zumindest intellektuell mit allen Facetten von Sexualität auszukennen und die Christianisierung des Ehelebens voranzubringen, wohl noch anderes mit. Anzunehmen ist nämlich, dass sie den Priestern im Beichtstuhl z. B. Antworten auf Fragen im Zusammenhang mit der praktizierten Sexualität geben sollte, denen diese sich in ihrer täglichen seelsorgerischen Praxis gegenüber sahen. Die Beichtväter waren dort gewiss mit vielen solcher Fragen konfrontiert, die sich u. a. deshalb bei ihren Gläubigen zu echten Gewissensfragen entwickelten, weil "Mann und Frau im Bett nicht frei von Scham voreinander waren" und sich "– zumindest in bestimmten Kreisen – nicht ohne Hemmungen dorthin (begaben)." (Flandrin 1992, S.159) Inwieweit sich das, was der Beichtvater und seine Kirche in solchen Fällen zur Buße und zur künftigen Besserung einforderten, wirklich in den sozio-sexuellen Praktiken der Menschen dieser Zeit niederschlug, lässt sich allerdings bis heute nur schwer beantworten.

Feststeht aber, dass die Ehepartner der damaligen Zeit "im ehelichen Bett nicht allein (waren) – der Schatten des Beichtvaters wachte über ihrem Treiben." (ebd.) Wie er die gläubigen Sünder und Sünderinnen im Beichtstuhl darüber befragte und was genau er wissen wollte, ging jedenfalls in die Details, denn von ihnen hing schließlich auch das Maß der auferlegten Buße ab.

Da kam zur Sprache, wenn der Mann sich seiner Frau "wie einer Dirne", einer Geliebten oder einer Mätresse gleich zur Befriedigung seiner "Fleischeslust" näherte, wenn Männer "ihre Frauen in ihrem eigenen Bett tausend Geilheiten, tausend Schlüpfrigkeiten, tausend neue Stellungen, Wendungen, Arten" (»Pierre de Bourdeille, seigneur de Brantôme (1540-1614), zit. n. ebd., S.161) lehrten.

Zugleich aber, und das ist ja eine "christliche Erfindung" (ebd., S.162), ging die christliche Sexualmoral mit ihrer Definition gegenseitiger ehelicher Pflichten (debitum) von der "Gleichheit zwischen Mann und Frau auf dem Gebiet der Sexualität" aus, "die in der westlichen Welt den traditionell gültigen Vorstellungen widersprach" (ebd.). Jeder der beiden, ob Mann oder Frau, "hatte, wie Paulus sagt, das Verfügungsrecht über den Körper des anderen." (ebd., S.151).

Trotzdem drohte den Frauen in der Wirklichkeit wohl eher das Schicksal sexueller Unterwerfung unter den Willen des Mannes. So bleibt denn auch "zu fragen, welches Recht auf Lust sie bei diesem Handel hatte, der auf ihre Neigungen wahrscheinlich wenig Rücksicht nahm." (ebd.)

Für die Theologen war das eher ein theoretisches Problem, auf das sie auch eine theoretische Antwort hatten: "man glaubte, die Lust stelle sich bei der Frau wie beim Mann automatisch im Augenblick der Ejakulation ein." (ebd.) Dass sich daraus eine Kaskade von Fragen und Antworten ergab, wie z. B. "ob es nötig war, dass die Frau beim Beischlaf zum Samenerguss kam" (ebd.) oder ob der sexuelle Verkehr so lange anzudauern hatte, bis dies erreicht war und vieles mehr kann hier nur angedeutet werden. Solche kasuistischen Erörterungen trugen neben anderen Faktoren zu der  "zunehmenden Angst vor den Abgründen des Unterleibs" (ebd.) bei. Die Internalisierung solcher Regeln machten die Sexualmoral zu einem Motor der Sozialdisziplinierung werden ließen. Zu denken ist in diesem Zusammenhang auch an die Dämonisierung der weiblichen Sexualität in den Hexenverbrennungen des 16. Jahrhunderts, die "das Stereotyp der alten Frau vom Land, die sich zügellos dem Satan hingibt, (verbreiteten) " (Muchembled 2008, S.111)

Dennoch: So einfach es auch aussehen mag, die Durchsetzung der christlichen Sexualmoral war keineswegs einfach. Erst als sich die kirchlichen Ziele in diesem Bereich mit den Interessen der weltlichen Herrschaft zu einer Art Win-win-Situation für beide verbanden und die christliche Sexualmoral auch zum Instrument der Herrschaftsausdehnung und –stabilisierung der Landesherren über die Untertanengesellschaft (▪ Sozialdisziplinierung) wurde, wurde sie dominierend. Das hatte zur Folge, dass es im Zuge von Reformation und Gegenreformation zu einer beträchtlichen Zunahme der sexuellen Repression kam, die sich in strafrechtlichen Regelungen und Verordnungen des Staates gegen die Unzucht, den ▪ Ehebruch, ▪ vorehelichen und außerehelichen Geschlechtsverkehr u. a. m. zeigten.

Wer sich z. B. mit pornografischen Gedichten an der Zensur vorbeischmuggelte und in der Öffentlichkeit hervortat, dem konnte wie »Claude le Petit (1638-1662) im Frankreich »Ludwigs XIV. (1638-1715), dessen »Versailler Hof wie auch die Pariser Gesellschaft "alles andere als ein Reich der Prüderie" (ebd., S.146) waren, passieren, dass an ihm ihm wegen dieser gotteslästerlichen "Beleidigung der göttlichen Majestät" ein blutiges Exempel zur Abschreckung vollzogen wurde. Der gebildete Advokat und Dichter, der als so genannter Libertin "seinen Freiheitsdurst und seine Jugend der fortschreitenden religiösen und politischen Erstarrung nach der Machtübernahme Ludwigs XIV. im Jahr 1661 entgegen(setzte)" (ebd., S.147), war dabei vor allem deshalb in das Fadenkreuz der Justiz geraten, weil seine pornografischen Texte über ihre moralische Frivolität hinaus vor allem als eine  Gefahr für die bestehende Ordnung angesehen wurden. Letzten Endes stellten sie die Gehorsamkeitsprinzipien, auf die die Mächtigen der Zeit ihre Macht gründeten, in Frage. Auch mit seinem ▪"Sonett aufs Ficken" (Sonnet foutatif,1662) bzw. in anderer Übersetzung "Verficktes Sonett" (Tadeusz Namowicz) spottete er eben nicht nur über die Autoritäten, sondern machte sich über deren hehrste Grundsätze lustig". Diese schickten sie nämlich gerade an, die Sexualität soweit zu "verhöflichen", dass sie sich, diskret und orientiert an der christlichen Sexualmoral, auch einer sublimierenden Sprache  bediente. Am 1. September 1662 wurde das Exempel an dem jungen Libertin statuiert: Ihm wurde, in Abmilderung des ursprünglichen Urteils, wonach ihm eine öffentliche Ehrenbuße vor dem Hauptportal der Kirche Notre Dame, danach das Abhacken der rechten Hand und anschließend die Verbrennung bei lebendigem Leib auf der Place de Grève drohte, stattdessen als Gnadenakt die »heimliche Erdrosselung am Galgen" gewährt, ehe sein Leichnam den Flammen übergeben wurde. (vgl. (ebd., S.147f.)

Auch wenn die gesellschaftliche Repression der Sexualität in der Frühen Neuzeit insgesamt zugenommen hat, ist die Geschichte des Sexuallebens und der Sexualität in der • patriarchalischen Gesellschaft dieser Zeit mit ihrer überwiegend •  hegemonialen Männlichkeit eine Macht, die in den institutionellen und gesellschaftlichen Strukturen und den Menschen selbst tief verankert ist.

Mit »Michel Foucault (1926-1984) sollte man sich das Wirken dieser Macht eben • nicht nur als Repression vorstellen, die von bestimmten Akteur*innen und ihren Unterstützer*innen mit verschiedenen Instrumenten der Unterdrückung durchgesetzt wird. Stattdessen ist Macht im Sinne »Michel Foucaults (1926-1984) • polymorph.

Die • polymorphe Macht stellt dabei eine in allen Subjekten und Objekten (Körpern) eingeschriebene, • depersonalisierte zirkulierende Kraft dar, die für die Einhaltung dessen sorgt, was der Macht gelegen kommt. Sie ist auch • den Menschen selbst eingeschrieben.

Wo Macht und • Wissen zusammenwirken, verschränken sie sich  zu "machtstrategische(n) Verknüpfungen von Diskursen und Praktiken" (Fink-Eitel 1989, S.80).  Diese Macht-Wissens-Komplexe werden von Foucault als • ›Dispositive‹ bezeichnet. Sie werden deshalb als machtstrategisch bezeichnet, weil sie "spezifische Strategien zur Vereinheitlichung heterogener Elemente darstellen", die am Ende zu den genannten "Dispositiven der Macht" (Bublitz 2014. S.275) werden. Auch das • Sexualitätsdispositiv ist eine solche Machtpraktik. die bestimmt, "was in einer Gesellschaft für wahr gehalten, als richtig erachtet und als erstrebenswert angesehen wird." (Rosa/Strecker/Kottmann 32018, S. 295)

Ohne dass die » Machtanalyse von Michel Foucaults an dieser Stelle ausgebreitet werden kann, gilt es aber zu verstehen, das Macht nach Foucault nie alles umfassen kann, aber "von überall kommt" (Foucault 1983/192012, S.95)., S. 94), und deshalb "überall (ist)" (ebd., S. 94), weil sie sich in allen Bereichen und Kräfteverhältnissen immer wieder reproduziert. Daher kann man in den Machtbeziehungen auch kein Netz sehen, das sich "als etwas Äußeres" über "andere Typen von Verhältnissen" (ebd.) wie z. B. soziale oder ökonomische Prozesse oder auch "Erkenntnisrelationen" oder "sexuelle Beziehungen" wie eine Art Spinnennetz darüber legt (vgl. Sich 2018, S.70). Macht ist, so Foucault, dagegen als etwas zu begreifen, dass diesen "immanent" (Foucault 1983/192012, S.94) bzw. eingeschrieben ist. Daher kann man Macht bzw. die "Machtbeziehungen" auch nur von ihren Wirkungen, den »Funktionsweisen der Macht« her analysieren, rekonstruieren und beschreiben.

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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 07.08.2026

  
   Arbeitsanregungen:
  1. Beschreiben Sie, welche Vorstellungen die christliche Sexualmoral in der Frühen Neuzeit über den Zweck der Ehe und die Rolle der Sexualität innerhalb der Ehe vertrat.
  2. Erläutern Sie, weshalb Kirche und Staat im Bereich der Sexualmoral eng zusammenarbeiteten und welche Ziele sie mit dieser Zusammenarbeit verfolgten.
  3. Analysieren Sie, inwiefern der Text deutlich macht, dass zwischen den kirchlichen Moralvorstellungen und der tatsächlichen Sexualpraxis der Menschen erhebliche Unterschiede bestanden.
  4. Erklären Sie, welche Bedeutung der Beichte für die Kontrolle des Sexuallebens der Gläubigen zukam und warum sie als Instrument sozialer Disziplinierung verstanden werden kann.
    Arbeiten Sie heraus, welche Folgen die christliche Sexualmoral insbesondere für Frauen hatte und welche Widersprüche zwischen theologischen Vorstellungen und gesellschaftlicher Wirklichkeit der Text aufzeigt.
  5. Beurteilen Sie, inwieweit sich die christliche Sexualmoral in der Frühen Neuzeit tatsächlich durchsetzen konnte. Beziehen Sie dabei die im Text genannten Beispiele und Argumente ein.
  6. Erläutern Sie, wie der Text das Machtverständnis von Michel Foucault auf die Sexualmoral der Frühen Neuzeit überträgt und weshalb Sexualität nach diesem Ansatz als Teil eines Macht- und Wissenssystems verstanden werden kann.
 

 
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