Der • Geschlechtsverkehr
vor der Ehe galt
in der • Frühen Neuzeit
(ca.1350-1800) in der Regel als verwerflich, auch wenn er zum • Sexualleben
in dieser Zeit durchaus dazugehörte.
Grundsätzlich war
die Ehe bis ins 20. Jahrhundert hinein der
• einzige legitime Ort für Sexualität
und das Ehebett allein war der
"anerkannte Altar für die Zeremonie der Sexualität" (Perrot
1992, S. 121, zit. n.
Gestrich 2003,
S.513) So sahen es zumindest die christlichen Religionen.
Kam es vor der Ehe zu sexuellen Handlungen von jungen Männern und
Frauen, dann war dies nach der christlichen Sexualmoral, die sich
die weltlichen Obrigkeiten mehr und mehr zu eigen machten, eine
"Sünde".
Für die •
katholische Kirche war Sexualität
nur eine ▪
Notlösung gegen das
"sündhafte" sexuelle Begehren.
Wenn sie schon nicht zu vermeiden
war, dann durfte sie nur dazu dienen, Nachkommen zu zeugen. Auch
wenn die verschiedenen protestantischen Glaubensrichtungen
• innereheliche Sexualität und Zeugungsabsicht entkoppelten, war
Sexualität auch für die protestantische Lehre eine Handlung, die im
Prinzip nur von Eheleuten vollzogen werden durfte.
Ging es um vorehelichen und außerehelichen
Geschlechtsverkehr, ging es aber, darin waren sich beide
christlichen Religionen einig, um die moralisch, rechtlich und
gesellschaftlich zu diskriminierende •
Unzucht bzw. Notzucht.
Lange Zeit, bis zu den 1970er Jahren
(!),
galten alle von unverheirateten Frauen und Männer begangenen »sexuellen
Handlungen als unzüchtig. Allgemein bezeichnet der Begriff "»"Unzucht",
der heute veraltet ist, dabei »deviantes,
also von allgemeinen Sittlichkeitsnormen abweichendes
Sexualverhalten einer Zeit.

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Vorehelicher
Geschlechtsverkehr war in der Frühen Neuzeit deviant. Hinter dieser
Beurteilung steht aber nicht nur die Vorstellung, dass er nicht
der legitimen innerehelichen Form der Sexualität entsprach, sondern
auch die
Unterscheidung von "natürlicher" Sexualität und "Sexualität wider
der Natur".
Vor allem dies machte es möglich, dass Sexualität, wie der
französische Philosoph und Historiker »Michel
Foucault (1926-1984) formuliert, stets auch ein
"pathologisches Gebiet" (Foucault
1995) war und ist. Sie bot sozialen Gemeinschaften, und darin
besonders den jeweils Mächtigen, immer wieder Gelegenheit, Vorgaben zum
sexuellen Verhalten der Menschen zu machen. Diese erlaubten ihnen, eine bis in die Intimsphäre des Einzelnen reichende
Kontrolle aufzubauen, die insgesamt die bestehenden
Herrschaftsverhältnisse stabilisierte.
Zugleich machten
solche Unterscheidungen die
Untertanen zu folgsamen Gefolgsleuten, die in einem System der
sozialen Kontrolle mit Bespitzelung und Überwachung dafür sorgten,
dass die moralisch und sittlich sowie sozial immer wieder
begründeten und bestätigten Gebote und Verbote prinzipiell auch den
letzten Winkel der Gesellschaft erreichen konnten. In der
Gesellschaft war daher die Bereitschaft zur
Denunziation devianten Sexualverhaltens verbreitet und die harte Bestrafung sexuell verdächtiger Personen fand im
Allgemeinen große Zustimmung. Dies gilt im Grunde auch für den
vorehelichen Geschlechtsverkehr, dessen tatsächliche Sanktionierung
und vor allem auch die Formen, in denen dies geschah, •
von
verschiedenen Faktoren abhängig war. Dabei spielte auch die
Tatsache, ob man • auf
dem Land oder in der Stadt wohnte, eine wichtige Rolle.
Die fortschreitende
•
Kriminalisierung vorehelicher Sexualität ist Teil einer
umfassenden
Regulierung und Sanktionierung des Sexuellen, der sich die
weltlichen und kirchlichen Obrigkeiten im Gefolge von Reformation
und Gegenreformation verschrieben, um ihr Projekt einer von oben
durchgesetzten ▪
Sozialdisziplinierung
voranzutreiben, mit dem sie die ▪
frühneuzeitliche Staatsbildung
und die Schaffung eines mehr oder weniger einheitlichen
Untertanenverbandes in den Territorien erreichen wollten.
Zugleich kann man darin auch einen viele Jahrhunderte andauernder zivilisatorischer
Prozess sehen, der
darauf beruhte, dass "der Sexualtrieb, wie viele andere Triebe,
einer immer strengeren Regelung und Umformung unterworfen" wurde
(Elias
1997, Bd. 1, S.342).