Um zu verstehen, wie Gesellschaft
in der • Frühen Neuzeit
(ca.1350-1800) mit der •
vorehelichen Sexualität
umgegangen ist, muss man die Bedeutung verstehen, die die Ehe und
die innereheliche Sexualität in dieser Zeit gehabt haben.
Für die katholische Kirche
war die •
Sakramentalisierung und Klerikalisierung der Ehe
von zentraler Bedeutung, mit der sie seit dem 11. und 12.
Jahrhundert ihre Vorstellungen von der Unauflöslichkeit der Ehe
durchsetzen und über die gepflegten kirchlichen •
Heiratsrituale und mit den von ihr geführten •
Heiratsregistern der •
Laienehe den
Kampf ansagte. Zugleich versuchte sie, ihre Sexualmoral zu der der
gesamten Gesellschaft zu machen.
Grundsätzlich war Sexualität für die katholische Kirche nur eine ▪
Notlösung gegen das sexuelle Begehren.
Wenn sie schon nicht zu vermeiden
war, dann durfte sie nur dazu dienen, Nachkommen zu zeugen.
Damit stand nach katholischem Verständnis auch die
Sexualität in der Ehe unter Lustverbot. Was dem nicht entsprach, waren »Sünden des Fleisches«,
die schon bei dem »Apostels
Paulus "an prominenter Stelle, direkt
hinter den Formen des Mordes und vor Sünden gegen das Eigentum" (Aries
1992, S.53), rangierten. Da es in der ▪
Tradition der mönchischen Askese mit ihren Idealen der
Keuschheit und Schamhaftigkeit darum ging, dem "sündigen Begehren"
an sich einen Riegel vorzuschieben, wurde auch die innereheliche
Sexualität nicht davon ausgenommen.
So scheute sich der Kirchenvater
»Hieronymus
(347-420 n. Chr.) im Anschluss an ein Traktat des römischen
Philosophen und »Stoikers
Seneca (1-65. n. Chr.) nicht, die ▪ "allzu
brennende Liebe für die eigene Frau" als "ehebrecherisch" zu
verurteilen und damit der ▪ "Unzucht" gleichzustellen. Dabei zählten zu den Unzüchtigen
gemeinhin die "Hurer":
fornicarii (griechisch: pornӧi), die Ehebrecher und
Ehebrecherinnen (adulteratio) und die Personen, die bestimmte
entwürdigende, ehrlose und damit verdammenswerte sexuelle Praktiken
ausführten.

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Die
Protestanten der •
Reformationszeit
koppelten die
innereheliche Sexualität nicht an die Zeugungsabsicht und sahen in
ihr "eine Grundtatsache des menschlichen Lebens" (ebd.,
S.515), die ein Teil der Schöpfung darstellte.
Und selbst die »calvinistischen
»Puritaner,
denen ja immer wieder eine besonders ausgeprägte, durch und durch
verklemmte und repressive "puritanische Moral" nachgesagt wird,
hatten gegen die innereheliche Sexualität ohne Zeugungsintention
nichts einzuwenden. Wenn ein puritanischer Geistlicher aus
Massachusetts im 17. Jahrhundert schrieb: "Das Besteigen des
Ehebetts gründet in der menschlichen Natur" (zit. n.
ebd.,
S.516), darf das allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass es gerade auch
sie waren, die bei ▪
Ehebruch keinen Pardon kannten.
Für »Martin
Luther (1483-1546) war die
Entkoppelung von innerehelicher Sexualität und Zeugungsabsicht auch
der Grund, weshalb er den ▪
Ehebruch
unter bestimmten Umständen akzeptierte, wenn z. B. einer
der Partner seinen "ehelichen Pflichten" aus asketischen oder aus
anderen Gründen (z. B. Impotenz) nicht nachkam oder nachkommen
konnte. Besser "freien als zu brennen" war Luthers Devise, wenn es
darum ging, zu begründen, weshalb Geschlechtsverkehr auch ohne
Zeugungsabsicht in Ordnung war.
Trotzdem war Sexualität auch für die
protestantische Lehre eine Handlung, die im Prinzip nur von
Eheleuten vollzogen werden durfte. Ehe und Sexualität ließen sich
auch bei ihr nicht voneinander entkoppeln, sondern unter dem
Blickwinkel der "Intimisierung und Emotionalisierung des
Gattenverhältnisses" (ebd.)
konnten sie so zur einer Grundlage einer veränderten Beziehung der
Ehepartner beitragen.
Ging es um vorehelichen und außerehelichen Geschlechtsverkehr, um
die moralisch, rechtlich und gesellschaftlich zu diskriminierende •
Unzucht bzw. Notzucht, waren
sich in dem seit der Reformation herrschenden "überkonfessionellen
Puritanismus" (Reinhard
1995, S.86) beide christliche Konfessionen trotz ihrer im
Einzelnen unterschiedlichen Ansichten vollkommen einig.