X-Links
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Frühe Neuzeit (ca. 1350-1800) ▪
Einzelne sozial- und
mentalitätsgeschichtliche Aspekte ▪
Überblick
•
Bevölkerungsentwicklung •
Landleben
•
Überblick
•
Einzelne Aspekte
▪
Überblick
▪
Ländliches Alltagsleben ▪
Das
Dorf als Ort sozialer Kontrolle •
Die Annäherung der
Geschlechter auf dem Land •
Stadtleben
▪
Sozialdisziplinierung als Mittel der Staatsentwicklung
▪
Überblick
▪
Aspekte der
Sozialdisziplinierung (Oestreich/Schulze)
Ob und inwieweit
die • angedrohten Strafen
in Gesetzen und Policey-Ordnungen für den den ▪
vorehelichen Sexualverkehr
in Gerichtsverfahren der • Frühen
Neuzeit (ca.1350-1800) verhängt wurden, ist schwer zu sagen und
regional sicher sehr unterschiedlich gewesen. Zudem landeten solche
Vergehen wohl eher selten vor Gericht, zumal auch die Akzeptanz der
christlichen Sexualnormen innerhalb der Bevölkerung davon abhing, wo
man lebte.
Da konnte es schon
eine große Rolle spielen, ob man auf dem Land oder in der Stadt
wohnte. Aber selbst dort konnten die Verhältnisse sehr
unterschiedlich sein, zumal auch die •
Sitten und Gebräuche, die auf dem Land die •
Annäherung der
Geschlechter unter die soziale Kontrolle der jeweiligen
Dorfgemeinschaft stellten, von Dorf zu Dorf oder regional anders
sein konnten.
So waren junge
Leute auf dem Land, die in protestantischen Gebieten
Großbritanniens, Deutschlands und den Niederlanden zu Hause waren,
teilweise von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis ins 18.
Jahrhundert hinein einer vergleichsweise besonders strengen
Kontrolle unterworfen (Hufton
1998/2002,
S. 184). Aber auch in anderen sehr stark religiös geprägten Gegenden, wie z.
B. im katholischen Irland, in Tirol und in
deutschen Regionen, die vom »Pietismus geprägt waren
(z. B.
»Westfalen oder
Gebiet des einstigen »Herzogtums bzw. »Königreichs
Württemberg), war die sexuelle Repression bis in die Dörfer
hinein besonders hoch.
In den ländlichen
Gebieten, in denen die sexuelle Repression nicht so massiv war, ging
man mit der •
vorehelichen Sexualität
junger Leute oftmals durchaus pragmatisch um. Unter bestimmten
Bedingungen war sie als Teil einer Art von Kontrakt unter bestimmten
Regeln "ganz allgemein weitgehend akzeptiert" (Gestrich
2013, S.32)
Allerdings war auch das
voreheliche Soziosexual-System des
Dorfs von zahlreichen Sitten und Gebräuchen für die künftigen Ehepartner bestimmt.
Die ganze • Annäherung der
Geschlechter auf dem Land erfolgte im Allgemeinen unter
der ausgeprägten sozialen Kontrolle der Dorfgemeinschaft. Denn im
Dorf gab es
keine Privatsphäre, wie wir sie heute kennen. Die Bauernfamilie war
nach außen offen und dem Blick der Nachbarn und des Pfarrers
ausgesetzt, und in ein Gefüge gegenseitiger sozialer Kontrolle
eingepasst. (vgl.
Nipperdey 1983/1987, S.116)
Dennoch bildete das Dorf mit seinen engen nachbarschaftlichen und verwandtschaftlichen
Beziehungen – isoliert lebende Einzelhöfe waren eher die Ausnahme – und
trotz seiner vielfältigen Beziehungen zum adeligen Grund- und
Gutsbesitzer, wie "durch unsichtbare Wände" von diesem
getrennt, eine eigene Lebenssphäre mit ihrer eigenen sozialen
Ungleichheit. (vgl.
Wehler 1987,
ebd. S.159) Die "dreifache
Scheidelinie zwischen den Bauern, den unterbäuerlichen Kleinbesitzern
und den landlosen Arbeitskräften" (ebd.),
schlug sich auch in einer Vielfalt konventioneller und
nichtkonventioneller nichtehelicher Lebensformen nieder, wie man sie
sonst nur der Gegenwart zuschreibt. (vgl.
Schneider 1995)
Trotzdem war die christliche Ehe auch auf dem Land ein zentraler
biografischer Bezugspunkt. Das galt wohl auch bei den Männern und
Frauen, die wegen herrschender Heiratsverbote
unverheiratet blieben oder sich einfach nicht die •
materiellen Voraussetzungen schaffen konnten, die nötig waren, um
die •
Erlaubnis zur Heirat zu erhalten.
Als Knechte, Mägde, Gesellen, aber auch als zweite oder dritte Söhne,
wenn nur der erste Sohn den Besitz erbte (»Anerbenrecht),
mussten ca. 10 bis 20 Prozent eines Jahrganges ganz auf die Ehe
verzichten, es sei denn Kriege, Missernten, Teuerungen oder Seuchen
verbesserten zeitweilig die Situation dieser "demographischen
Reservearmee" (Schmidt 2009,
S.24) Die "rigiden Erb- und Heiratsregeln", die einem jungen Mann auf
dem Land "eine lange Zeitspanne zwischen Geschlechtsreife und Heirat
aufbürdeten und ihm durch den hohen Ledigenanteil oft auch jede Chance
auf die Verwirklichung seines Sexualtriebs in einer Ehe nahmen" (Breit
1991, S.5), trieben die jungen Männer dazu wohl besonders stark
in einen Gegensatz zur herrschenden Sexualmoral.
Trotz der Vielfalt
konventioneller und nichtkonventioneller nichtehelicher Lebensformen
im sozialen Gefüge der Dorfes gehörte es dazu, dass die
Dorfgemeinschaft die •
"Virginität" der jungen Frauen bis zur Heirat kollektiv verteidigte
(vgl. Eder
2002, S.39). Da sie sich dabei auch immer wieder schwer
tat, sah sie, •
wenn es sich um Brautleute handelte, aber auch immer wieder über die "Sünde" hinweg.
Wenn die gesetzten Grenzen von einem Paar überschritten
wurden und es dabei
auch zu •
vorehelichem Geschlechtsverkehr kam, ohne dass dem ein
Eheversprechen vorausgegangen war, hatte die Frau, wie eigentlich
immer, "das primäre Risiko vorehelicher Beziehungen zu tragen" (ebd.,
S.37).
Sie musste darauf
hoffen, dass sie von ihrem Verführer auch dann noch geheiratet
wurde, wenn die begangene "Sünde" erst nach einigen Monaten
Schwangerschaft sichtbar wurde. War dies nicht der Fall und landete
die Angelegenheit vor Gericht, "versuchten die angeklagten Männer
(oft), die Rechtsobrigkeit davon zu überzeugen, dass das ungeborene
Kind von einem anderen Mann sei. Sie verwiesen auch auf ihre
Trunkenheit, sagten, dass ihre Ehefrauen die ehelichen
Verpflichtungen nicht erfüllt hätten oder dass sie verführt worden
wären." (Lidman
2008, S.333) Konnte sich der Vater des Kindes damit seiner
Verantwortung entziehen, musste die Mutter mit ihrem Kind nach dem Verlust ihrer • "Ehre"
oft ein Leben
am "Rand des von der Familie, der Gemeinde und der Herrschaft
regulierten sozialen Feldes" (Eder
2002, S.37)
fristen.
Damit wurde
vorehelicher sexueller Verkehr zwischen Mann und Frau in ihren
Konsequenzen für beide Geschlechter •
vollkommen unterschiedlich
beurteilt.
Sehr oft wurden
Frauen, deren "unzüchtiges Verhalten" wegen einer fortschreitenden
Schwangerschaft erst nach einigen Monaten vor aller Öffentlichkeit
sichtbar wurde, als Frau, die ihre • "Ehre"
verloren hatte, Opfer von familiärer Repression, die bis zur
Verstoßung aus dem elterlichen Haushalt führen konnte. Dazu kamen
aber oft noch gesellschaftliche Sanktionen der weltlichen und
kirchlichen Obrigkeiten in Stadt und Land, die die "ehrlos"
gewordenen jungen Frauen an den •
Pranger stellten.
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Umgang mit Sexualdelikten
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Überblick
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Vergewaltigung
• Sexueller
Missbrauch junger Mädchen ▪
Ehebruch [
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Vorehelicher Geschlechtsverkehr
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Überblick •
Innereheliche und
voreheliche Sexualität ▪
Notzucht und Unzucht
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Die Kriminalisierung vorehelicher Sexualität
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