Die
Grundrechte, die im
Grundgesetz
der Bundesrepublik Deutschland in den Artikel 1 bis 19
garantiert sind, sollen die Bürgerinnen und Bürger vor willkürlichen
Eingriffen in ihr Leben, ihre Selbstbestimmung und in ihr Eigentum
bewahren.
Die Menschenrechte als Basis der Grundrechte
Was im Grundgesetz dazu geschrieben steht, basiert auf den
allgemeinen Menschenrechten, die jedem Menschen von Natur aus zustehen.
Diese müssen also gar nicht erst von einem Staat gewährt werden. Man
hat sie einfach, weil man ein Mensch ist.
Ebenso wenig können diese Menschenrechte aberkannt werden. Und selbst,
wenn man wollte: Man kann als einzelner auch nicht per Vertrag oder
anderswie darauf verzichten.
Was die Grundrechte im Grundgesetz von den Menschenrechten
unterscheidet, ist lediglich, dass sie konkreter gefasst sind und in der
Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, dem Grundgesetz, verankert sind
.
Die Grundrechte sind die wichtigsten Normen, die unser Zusammenleben
in einem Staat regeln
Die Grundrechte stehen ganz an der Spitze aller jener Normen und
Gesetze, die im politischen System der Bundesrepublik Deutschland
gelten. Alles, was im Leben der Menschen untereinander und im Verhalten
des Staates gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern eine Rolle spielt (z.
B. Gesetze, Verordnungen usw.) müssen mit den Grundrechten vereinbar
sein.
Die Grundrechte sind in Deutschland besonders stark geschützt
Die Grundrechte sind in Deutschland in besonderer Art und Weise
geschützt. Sie dürfen vom Gesetzgeber (Legislative) auch mit
2/3-Mehrheit nicht abgeschafft werden.
Aber: Grundrechte gelten nicht unbeschränkt
Auch die Grundrechte können nicht unbeschränkt gelten. Sie
stehen unter dem sogenannten Gesetzesvorbehalt. Das bedeutet, dass der
Gesetzgeber mit seinen Gesetzen Genaueres im Rahmen dessen bestimmen
kann, was die Grundrechte vorgeben. Hier werden also auch der
individuellen Freiheit mit Gesetzen Grenzen gesetzt (z. B.
Versammlungsfreiheit, Parteienverbot).
Auch die Bürger haben eine Bringschuld
Jeder Bürger hat das Recht, wenn er glaubt, dass er vom Staat in seinen
Grundrechten verletzt worden ist, beim Bundesverfassungsgericht eine
Verfassungsbeschwerde einlegen. In einer funktionierenden Demokratie
sollten auch die Bürgerinnen und Bürger in ihrem Verhalten
untereinander,
den Geist der Grundrechte zur Geltung bringen.
Die Grundrechte lassen sich auf verschiedene Art und Weise einteilen
Die Grundrechte, die im Grundgesetz in den
Artikeln 1 bis 19 aufgeführt sind,
bilden den sogenannten
Grundrechtskatalog des Grundgesetzes.
Die im Grundrechtskatalog zusammengefassten
Grundrechte lassen sich z. B. nach den zwei folgenden Einteilungen
unterscheiden.
Mit der Einteilung in Freiheits- und
Gleichheitsrechte sind allerdings nicht alle Grundrechte des
Katalogs zu erfassen. Dazu müsste man noch berücksichtigen, welche
Grundrechte in Auseinandersetzungen mit dem Staat ein faires
Verfahren garantieren. Diese Grundrechte nennt man
Verfahrensrechte.
Außerdem sprechen manche Grundrechte einfach auch so genannte
Garantien für bestimmte Institutionen aus wie z. B. der
GG Art. 6, mit dem der Staat
Ehe und Familie unter seinen besonderen Schutz stellt. Solche
Grundrechte sprechen
institutionelle Garantien aus.
Gert Egle,
zuletzt bearbeitet am:
11.07.2016
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