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Parteien nehmen im
politischen System der Bundesrepublik
Deutschland eine besondere Rolle ein.
Die
→Aufgaben, die sie erfüllen sollen, sind
im Grundgesetz und anderen gesetzlichen Bestimmungen festgelegt. Sie
hängen aber auch von den allgemeinen politisch-gesellschaftlichen
Bedingungen ab, innerhalb derer die Parteien agieren.
In der Wissenschaft konkurrieren eine Reihe verschiedener Definitionen
zum Parteibegriff miteinander. (vgl.
Decker 2014)
Was sind Parteien? - Definition
Parteien sind, so könnte man etwas vereinfacht sagen, Organisationen,
die freiwillig geschaffen werden und in einem politischen System um
Wählerstimmen konkurrieren, um die politische Macht zu erlangen, die
ihnen ermöglicht, das gesellschaftliche Leben als Ganzes zu gestalten.
Was Parteien im politischen System der Bundesrepublik Deutschland sind,
hat man in einem speziellen Gesetz, dem »Parteiengesetz
von 1967, neueste Fassung 22. Dez. 2015), normativ wie folgt definiert (§ 2
Absatz 1) (normative Definition)
"Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere
Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische
Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im
Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach
dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang
und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und
nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr
für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Mitglieder einer
Partei können nur natürliche Personen sein."
Wie gründet man eine Partei?
Nach Grundgesetz
Artikel 21 des Grundgesetzes ist die Gründung von Parteien frei. Um
eine Partei gründen zu können, muss zwischen den Gründungsmitgliedern,
die allesamt natürliche Personen sein müssen, ein so genannter
Gründungsvertrag geschlossen werden.
Auf der Veranstaltung zur Gründung der Partei müssen die anwesenden
Personen, die die Partei gründen wollen, zunächst einmal gemeinsam die
Parteigründung beschließen. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene
Mindestanzahl von Parteimitgliedern. Im Anschluss daran beschließen die
künftigen Mitglieder auf
Gründungsversammlung das Programm
und die Satzung der Partei. Danach wird
noch ein Parteivorstand in der von Satzung vorgeschriebenen
Zusammensetzung gewählt. Schließlich wählt sie den Parteivorstand in der
Zusammensetzung, die die Parteisatzung vorsieht. Über den Verlauf der
Gründungsversammlung sowie über alle Beschlüsse und Wahlen muss ein
Protokoll angefertigt werden.
Wie die Satzung gestaltet und die Gründungs- und späteren
Parteitagsprotokolle aussehen sollen, bleibt im Kern den Parteien selbst
überlassen.
Nach der Gründung muss die Partei ihre
Gründungsunterlagen (Satzung,
Programm, die Namen der Vorstandsmitglieder und der Landesvorstände mit
Angabe ihrer Funktionen) dem »Bundeswahlleiter bekannt geben und ihm das Gründungsprotokoll
vorlegen.
Was ist den Parteien ansonsten noch vorgeschrieben?
Das Grundgesetz gewährt Parteien eine Mitwirkungsgarantie
Im →Grundgesetz
Artikel 21 ist der verfassungsrechtliche Status von Parteien
festgeschrieben und im »Parteiengesetz
von 1967 (neueste Fassung 22. Dez. 2015) sind ihre Aufgaben und Strukturen in
zahlreichen Bestimmungen genauer niedergelegt.
Der den Parteien gewidmete Artikel 21 folgt dem so genannten
Verfassungsartikel 20, der
die Grundlagen unseres politischen Systems beschreibt. Beide schließen
sich an den in den Artikeln 1 - 19 garantierten
Grundrechtskatalog an.
Grundgesetz, Artikel 21 [Parteien] (1) Die
Parteien wirken bei der politischen Willensbildung
des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss
demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft
und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich
Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer
Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu
beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik
Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das
Bundesverfassungsgericht.
(3) Das Nähere regeln Bundesgesetze.
Die ausdrückliche und bewusst an vorderster Stelle stehende Erwähnung
der Parteien im Grundgesetz betont ihre Bedeutung für unser politisches
System. Mit der ihnen vom Grundgesetz gewährten
Mitwirkungsgarantie nehmen
Parteien den Rang von
Verfassungsinstitutionen ein, ohne sie freilich zu Staatsorganen
zu machen. Parteien genießen
Gründungsfreiheit, müssen ein demokratisches
Organisationsstatut besitzen und sind rechenschaftspflichtig über
ihr Vermögen.
Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland wird gerahmt
von dem Konzept der
wehrhaften Demokratie, das ein Verbot verfassungsfeindlicher
Parteien durch das Bundesverfassungsgericht ermöglicht. Damit wurden
Lehren aus Mängeln der
→Weimarer Reichsverfassung der Jahre 1919-1933 gezogen, in der die
Parteien einen extrakonstitutionellen Status besaßen und nicht verboten
werden konnten. (→Parteien im Wandel)
→Lern- und
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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
15.08.2016
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