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Kurze Geschichte des Parteiensystems der BRD

Parteien im Wandel

Stellung und Aufgaben 1871 bis heute

 
 
  Parteien können "als Produkt eines gesellschaftlichen Modernisierungsprozesses" betrachtet werden. (vgl. Ladner 2004, S.19)
Im Verlauf der deutschen Geschichte (→Verfassungsgeschichte) haben die Parteien in verschiedenen politischen Systemen bestimmte Aufgaben und Funktionen gehabt, die sich deutlich voneinander unterscheiden.
 

Deutsches Kaiserreich

1871 - 1918

Weimarer
Republik

1919 - 1933

National-
sozialismus

1933 - 1945

DDR

1949 - 1989

BRD

1949-90/1990ff.

begrenzte Mitwirkungsrechte

Regierungs-verantwortung der Parteien in einer parlamentarischen
Republik

nach Verbot bzw. erzwungener Selbstauflösung aller sonstigen Parteien, nur noch  NSDAP - diktatorischer Einparteien-Staat

"führende“ Rolle der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) in einer sozialistischen Diktatur; sonstige Block-
Parteien im Dienste der SED-Diktatur

Regierungs-verantwortung der Parteien in einer parlamentarischen
Republik

Parteien nahezu völlig abhängig von der Regierungspolitik Parteien bestimmen die Regierungspolitik NSDAP als Instrument der NS-Diktatur, aber ohne direkten Einfluss auf die Machtzentrale (Führerprinzip) SED bzw. ihre führenden Organe wie Politbüro, Zentralkomitee (ZK) bestimmen die Regierungspolitik Parteien bestimmen die Regierungspolitik
Fürstensouveränität
u. beschränkte
Volkssouveränität
(Scheinkonstitu
tionalismus
)
Parteien Träger von delegierter Volkssouveränität
(Repräsentatives Element)
Diktatur der NS-Eliten Diktatur des Proletariats bzw. der SED Parteien Träger von delegierter Volkssouveränität
(Repräsentativsystem) ;
"Parteiendemokratie“
  extrakonstitutioneller Status; Parteienverbot nicht vorgesehen   Zulassung von "Blockparteien“ nach Gutdünken der SED Parteien als Verfassungs-institutionen; Mitwirkungsgarantie; Parteienverbot möglich

Die →Weimarer Reichsverfassung (WRV) von 1919 maß den Parteien keine Bedeutung bei und ließ sie dementsprechend unerwähnt. Dies entsprach wohl auch der allgemeinen Skepsis, die man den Parteien schon seit dem →Deutschen Kaiserreich (1871-1918) entgegenbrachte. Der extrakonstitutionelle Status der Parteien in der Weimarer Republik ist indessen wohl einer der bedeutendsten Konstruktionsfehler der Verfassung gewesen. Im Zusammenwirken mit anderen →Belastungsfaktoren hat er sicherlich zum Scheitern der →Weimarer Republik (1919-1933) beigetragen. So ist auch zum Teil zu erklären, dass Hitlers wütende Angriffe auf den Reichstag als "Schwatzbude" so gut ankamen. "Die Nationalsozialisten artikulierten damit in aggressiver Zuspitzung auch eine tief sitzende Reserve des bürgerlichen und konservativen Spektrums gegenüber den Niedrigkeiten des Parteienstreits. Die relative Lautlosigkeit, mit der die deutsche Gesellschaft die Ausschaltung der Parteien jenseits der NSDAP schon wenige Monate nach Hitlers →Machtergreifung hinnahm, zeigt vielleicht am deutlichsten, wie verbreitet dieses Denken war."  (Kleinert 2007, S.4) (→Monopolisierung der Macht - Überblick)

Die Stellung der Parteien im Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland ist dagegen grundlegend anders. "Die Väter und Mütter des GG wollten die Demokratie stabilisieren, indem sie die Parteien aufwerteten und ihnen zugleich relativ strenge Auflagen machten." (Kleinert 2007, S.5)

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 03.08.2016
 

 
   
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