Die Zweiteilung der verschiedenen Formen
▪ politischer Beteiligung bzw.
politischer Partizipation nach ▪
verfassten
und ▪
nicht-verfassten Beteiligungshandlungen
orientiert sich an den verschiedenen Partizipationspfaden, die dabei
normativ vorgegeben sind oder nicht.
Statt von verfassten Formen politischer Partizipation kann auch von
konventionellen
(vgl.
Westle 1994,
S.141-143, Kaase 1995a,
S.552, Kaase 1995b,
S.462f., Kneuer
2013, S.7) bzw. von formellen Formen gesprochen werden.
Letztere Kategorisierung ist allerdings in der wissenschaftlichen
Partizipationsforschung ungebräuchlich.
Wenn die politische Partizipation als verfasst bezeichnet wird,
bedeutet dies, dass die Einflusswege "institutionell verbindlich
verankert sind" (Kaase 1995a
S.522). Damit wird auf der einen Seite rechtsstaatlich dafür gesorgt,
dass bestimmte Möglichkeiten der politischen Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger an den Geschicken des Landes garantiert ist, auf der anderen
Seite werden damit aber auch, insbesondere gegenüber Formen politischer
Beteiligung, die nicht mit dem geltenden Recht in Einklang stehen, als ▪
illegale Formen nicht-verfasster
politischer Partizipation Schranken gezogen.
▪
Legale und illegale Formen nicht-verfasster Partizipation
Dementsprechend gelten
die Partizipationspfade als verfasst "die
durch Verfassung, Gesetz oder sonstige Regelungen rechtlich
vorgegeben (institutionalisiert)" sind. (Decker u. a.
2013, S.37)
Dazu zählen die Teilnahme an ▪
Wahlen und Abstimmungen,
das Verfassen und Unterstützen von
▪
Petitionen
im Sinne des
▪
Grundgesetz-Artikels 17 sowie die auf der Grundlage von
▪
Grundgesetz (Art. 21) und
»Parteiengesetz
von 1967 (neueste Fassung 2011) geregelte Mitarbeit in den Parteien
(parteienorientierte Partizipation).
