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Wahlalter ab 16 Jahren je nach Art der WahlenIn unserer Demokratie darf man an Wahlen erst nach dem Erreichen eines bestimmten Lebensjahres teilnehmen. Dies bezeichnet man als das Wahlalter. Regelungen zum Wahlalter betreffen sowohl das Recht zu wählen, als auch das Recht gewählt zu werden.
Aktives und passives Wahlrecht
Für bestimmte politische Ämter in Deutschland gilt ein Mindest- bzw. Höchstalter
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Arbeitsanregungen:
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