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Die Art und das Ausmaß der politischen Beteiligung von Bürgerinnen und
Bürgern an politischen Entscheidungen in Demokratien hängt zunächst
einmal davon ab, wie ein demokratisches System den Willen des Volkes
ermitteln und umsetzen will. Dabei wird die Herrschaft des Volkes, die
das Wesen demokratischer Systeme ausmacht, in unterschiedlichen Formen
verwirklicht. Diese basieren mehr oder weniger stark auf den beiden
verschiedenen →Grundtypen
der Demokratie (direkte Demokratie, repräsentative Demokratie), die
sich in der politisch-gesellschaftlichen Praxis allerdings aus
unterschiedlichen Gründen miteinander vermischen. Die seit der
Verabschiedung des Grundgesetzes im Jahr 1949 immer wieder geführte
Debatte über die Notwendigkeit der Ergänzung der repräsentativen
Demokratie in Deutschland um direktdemokratische
Entscheidungsmöglichkeiten des souveränen Staatsvolkes dreht sich immer
wieder um die Frage der →Einführung
bundesweiter Volksentscheide.
"Ein Volksentscheid ist ein Instrument der direkten Demokratie in
Deutschland. Er ist in Deutschland eine üblicherweise verbindliche,
direktdemokratische Sachabstimmung des Wahlvolkes über eine politische
Angelegenheit. In Baden-Württemberg wird hierfür der Begriff
Volksabstimmung verwendet. Bei einem Volksentscheid entscheiden die
stimmberechtigten Bürger unmittelbar über die Annahme oder Ablehnung
einer Vorlage (z. B. ein Gesetz). Während bei einer Wahl über die
Vergabe von Mandaten an Personen entschieden wird, steht bei einem
Volksentscheid die Abstimmung über eine konkrete Sachfrage im
Vordergrund. Wahlen und Abstimmungen bilden zusammen mit der
Gewaltenteilung laut
Grundgesetz Artikel 20 in Deutschland die wesentliche Grundlage zur
Ausübung der souveränen Staatsgewalt durch das Volk." (Wikipedia,
26.02.15)
Die Bedeutung des Begriffs Volksentscheid ist in Deutschland nicht
immer eindeutig abgegrenzt. Zum Einen ist damit die direktdemokratische
Abstimmung über eine aus dem Volk per Volksinitiative und Volksbegehren
eingebrachte Vorlage gemeint. Zum anderen wird Volksentscheid in
Deutschland auch häufig synonym für Referendum verwendet (siehe auch
Abschnitt Begrifflichkeit und Abgrenzung). Volksentscheide gibt es in
Deutschland in allen gesetzgebenden Gebietskörperschaften (also Bund und
Länder), allerdings in teils sehr unterschiedlicher Ausgestaltung. In
aller Regel sind Volksentscheide in Deutschland verbindlich, es gibt
jedoch einige wenige Ausnahmefälle hierzu. Direktdemokratische
Abstimmungen in Gebietskörperschaften ohne Gesetzgebungskompetenz
(Kommunen und Landkreise) werden hingegen als Bürgerentscheid
bezeichnet.
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
26.02.2015
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