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Strafgesetzbuch (StGB)

Überblick

 
 
  Was heute im Strafgesetzbuch (Abkürzung: StGB) der Bundesrepublik Deutschland zu finden ist, geht in seinen Ursprüngen Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich zurück, das 1871 in Kraft getreten ist. Im Schlepptau des gesellschaftlichen Wandels waren dabei auch die rechts- und kriminalpolitischen Vorstellungen einem beständigen Wandel unterworfen, der in der Vergangenheit zu zahlreichen Veränderungen oder Ergänzungen des Strafgesetzbuches geführt hat. Dabei hat es u. a. auch dem technologischen Wandel Rechnung getragen, indem es "Strafbarkeitslücken" geschlossen hat, die mit neuen Techniken unseres digitalen Zeitalters zusammenhängen, wie Kreditkartenbetrug, Geldwäsche u. v. m. 

Ziel der im Strafgesetzbuch fixierten Regeln ist dabei der Schutz wichtiger Rechte in unserer Gesellschaft, insbesondere die im Grundgesetz verankerten Grundrechte (Persönlichkeitsrechte, Freiheitsrechte etc.) wie

etc.

Was in der Bundesrepublik Deutschland unter Strafe gestellt ist, steht nicht alles im Strafgesetzbuch. Daneben gibt es auch ein Nebenstrafrecht, in dem z. B. Steuerdelikte, Rauschgiftdelikte oder Waffendelikte unter Strafandrohung gestellt werden.

Das Strafgesetzbuch ist in zwei Hauptabschnitte unterteilt:  

Allgemeiner Teil Besonderer Teil
In diesem Teil sind grundsätzliche Aspekte geregelt. Dazu zählen u. a.: Dieser Teil enthält, geordnet nach einzelnen Rechtsgütern(= geschützte Rechtsinteressen), die einzelnen Straftatbestände, wie z. B.

Die externen Links in der Tabelle verweisen auf die Wikipedia-Website 

Sinn und Zweck von Strafen

Wenn eine bestimmte menschliche Handlung (also keine Reflexe oder Bewegungen von Bewusstlosen oder Aktionen von Tieren) als Straftat geahndet werden kann, muss sie als Tat unter ein bestehendes Strafgesetz fallen. Dieses Verbot rückwirkender Bestrafung schafft Rechtssicherheit und schützt die Bürgerinnen und Bürger vor Rechtswillkür.

Dabei zielen die im Strafgesetzbuch und anderswo aufgeführten Strafen darauf Straftaten zu verhindern, sollen präventiv wirken.

Als Generalprävention soll die Strafe

  • die Bürger und Bürgerinnen, die im Rahmen der Gesetze handeln und leben, in ihrem Verhalten bestärken,

  • und andere, die mit kriminellen Taten "liebäugeln" abschrecken

Als Spezialprävention soll Strafe durch Abschreckung, Erziehung und Resozialisierung die Menschen, die straffällig geworden sind, die Straftäter also, davon abhalten, in Zukunft wieder Straftaten zu begehen.

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 29.09.2013
 

 
     
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