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Die
Grundrechte, die im
Grundgesetz
der Bundesrepublik Deutschland in den Artikel 1 bis 19
garantiert sind, sollen die Bürgerinnen und Bürger vor willkürlichen
Eingriffen in ihr Leben, ihre Selbstbestimmung und in ihr Eigentum
bewahren.
Gert Egle,
zuletzt bearbeitet am:
11.07.2016
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