Home
Nach oben
Zurück
Weiter
 

 

Grundrechte im politischen System der BRD

Grundrechte nach Zielen

 
 
 

Die Grundrechte, die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in den Artikel 1 bis 19 garantiert sind, sollen die Bürgerinnen und Bürger vor willkürlichen Eingriffen in ihr Leben, ihre Selbstbestimmung und in ihr Eigentum bewahren.

 


 

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 11.07.2016

 
     
    
   Arbeitsanregungen:
  1. Suchen Sie nach Beispielen in Deutschland, wo Ihrer Ansicht nach die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gefährdet sind.

  2. Welche Beispiele für Menschenrechtsverletzungen in der Welt sind Ihnen im Augenblick bekannt?

  3. Wie könnte man Ihrer Ansicht nach für die Durchsetzung der Menschenrechte auf der ganzen Welt sorgen?
     

 
     
  Center-Map ] GG Art. 1-19 ] Ziele ] Einzelne Grundrechte ] Bausteine ]  
       

          CC-Lizenz
 

 

Creative Commons Lizenzvertrag Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International License (CC-BY-SA) Dies gilt für alle Inhalte, sofern sie nicht von externen Quellen eingebunden werden oder anderweitig gekennzeichnet sind. Autor: Gert Egle/www.teachsam.de