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Parteien
waren schon im →Deutschen
Kaiserreich und in der →Weimarer
Republik wichtige Organisationen, in denen sich politische
Willensbildung vollzogen hat. Ihre Möglichkeiten, die politischen
Entscheidungen zu beeinflussen, waren dabei allerdings sehr verschieden.
Die →Parteien
In der Weimarer Republik kamen bei zahlreichen Zeitgenossen nicht
gerade gut weg. Parteien hieß für viele einfach nur soviel wie
überflüssiges "Parteiengezänk". Auch in der →Verfassung
der Weimarer Republik (WRV) finden sie keine besondere Beachtung.
Demgegenüber werden die Parteien im Grundgesetz ausdrücklich erwähnt und
mit der Beschreibung ihrer verfassungsrechtlichen Aufgabe in den Rang
von Verfassungsinstitutionen gehoben.
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
20.07.2016
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