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Parteien

Parteiendemokratie in Deutschland

Lückentext zur Erarbeitung im UG

 
 
  Parteien waren schon im →Deutschen Kaiserreich und in der →Weimarer Republik wichtige Organisationen, in denen sich politische Willensbildung vollzogen hat. Ihre Möglichkeiten, die politischen Entscheidungen zu beeinflussen, waren dabei allerdings sehr verschieden. Die →Parteien In der Weimarer Republik kamen bei zahlreichen Zeitgenossen nicht gerade gut weg. Parteien hieß für viele einfach nur soviel wie überflüssiges "Parteiengezänk". Auch in der →Verfassung der Weimarer Republik (WRV) finden sie keine besondere Beachtung. Demgegenüber werden die Parteien im Grundgesetz ausdrücklich erwähnt und mit der Beschreibung ihrer verfassungsrechtlichen Aufgabe in den Rang von Verfassungsinstitutionen gehoben.


Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 20.07.2016
 

 
     
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