Abschiebung
Die zwangsweise Rückführung
von Personen in ihr Herkunftsland.
Asyl
Schutz eines Ausländers
oder einer Ausländerin vor unmittelbarer Bedrohung durch schwere
Menschenrechtsverletzung.
Asylsuchende/r
Eine Person, die in
Deutschland um Schutz nachsucht.
Asylantrag
Antrag, den AusländerInnen
beim Bundesamt stellen können, wenn sie um Schutz in Deutschland
nachsuchen.
Asylverfahren
In diesem Verfahren wird
aufgrund der dem Bundesamt vorliegenden Erkenntnisse, einschließlich
einer persönlichen Anhörung des/r Asylsuchenden entschieden, ob diese
Person schutzbedürftig ist.
Aufenthaltstitel
Ein Dokument, das
AusländerInnen den Aufenthalt in Deutschland erlaubt.
Aufnahmeeinrichtung
Einrichtung zur
Unterbringung von Asylsuchenden.
Aufenthaltsgestattung
Aus diesem Dokumentist
erkennbar, dass eine Person ein Asylverfahren in Deutschland durchführt
und ihr daher derAufenthalt gestattet ist.
Asylbewerberleistungssgesetz
Gesetz, in dem geregelt
ist, welche staatlichen Leistungen Asylsuchende bekommen.
Binnenvertriebene
Personen oder
Personengruppen,die zur Flucht gezwungen wurden
wegen bewaffneten Konflikten, Situationen allgemeiner Gewalt und
Menschenrechtsverletzungen und die keine international anerkannte
Staatsgrenze überquert haben.
Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Eine Bundesbehörde, die in
Deutschland für die Prüfung von Asylanträgen zuständig ist.
Displaced Persons
Zivilpersonen, die sich
während/nach dem zweiten Weltkrieg außerhalb ihres Heimatstaats
aufgehalten haben und nicht ohne Weiteres zurückkehren oder sich in
einem anderenLand neu ansiedeln konnten; häufig NS-ZwangsarbeiterInnen.
Dublin-Verfahren
In diesem Verfahren wird
festgestellt, welcher Staat der Europäischen Union beziehungsweise
Norwegen, Island, Liechtenstein oder die Schweiz für die Prüfung eines
Asylantrages zuständig ist. Danach ist jedenfalls ein Staat und dann
auch nur dieser für die Durchführung des
Asylverfahren verantwortlich. In der Regel ist immer der Staat
zuständig, der die Einreise des/der Asylsuchenden auf sein Staatsgebiet
ermöglicht hat.
Ethnische Konflikte
Auseinandersetzungen
zwischen verschiedenen Volksgruppen.
Familiennachzug
Personen, denen der
Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde, sind berechtigt, dass ihre
Angehörigen der Kernfamilie mit ihnen in Deutschland leben dürfen. Dafür
gibt es ein eigenes Verfahren.
Flüchtling
Nach Art.1 der Genfer
Flüchtlingskonvention (Abkommen über die Rechtsstellung
der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951) ist ein Flüchtling eine Person, die
"<aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion,
Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder
wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet,
dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes
nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in
Anspruch nehmen will [...]".
Flüchtlingseigenschaft
Diese liegt dann vor, wenn
die Kriterien der Flüchtlingsdefinition erfüllt sind, auch wenn noch
kein Asylverfahren durchgeführt wurde.
Flüchtlingslager
Lager, in dem Flüchtlinge untergebracht sind.
Die Bewohner der Flüchtlingslager sind vor politischer Verfolgung,
Kriegen oder Bürgerkriegen, Vertreibung, aber auch vor
Umweltkatastrophen und Hungersnöten geflohen (Umweltflüchtlinge).
»
Flüchtlingslager in Europa (Deutschland,
Dänemark,
Liechtenstein,
Österreich,
Ungarn,
Balkan)
»Flüchtlingslager
im Mittleren Osten (Lager
für palästinensische Flüchtlinge:
Westjordanland,
Gazastreifen,
Jordanien,
Libanon,
Syrien;
Lager für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge)
»Flüchtlingslager
in Afrika (Darfur-Konflikt,
Westsaharakonflikt,
Weitere)
»Flüchtlingslager
in Asien
»Flüchtlingslager
in Australien
»Flüchtlingslager
als Kriegsressource
Flüchtlingsstatus
Dieser wird zuerkannt, wenn
in einem Asylverfahren festgestellt wurde, dass die Kriterien der
Flüchtlingsdefinition erfüllt sind.
Genfer
Flüchtlingskonvention (GFK)
Die GFK von 1951 und ihr
Zusatzprotokoll von 1967 sind völkerrechtliche Abkommen, die definieren,
wer ein Flüchtling ist und welche Rechte daran im jeweiligen
Unterzeichnerstaat
anknüpfen. Sie ist Rechtsgrundlage des internationalen
Flüchtlingsschutzes, in der UNHCR auch explizit erwähnt wird.
Königsteiner Schlüssel
Nach diesem Quotensystem
findet die Verteilung von Asylsuchenden in Deutschland statt.
Berücksichtigt werden das Steueraufkommen sowie die Bevölkerungszahl
eines jeden Bundeslandes.
Nichtregierungsorganisation
In unterschiedlichen
Bereichen tätige, nicht-staatliche Organisationen.
Non-Refoulement-Prinzip
Der in der GFK
niedergelegte völkerrechtliche Grundsatz, der die Rückführung oder
Zurückweisung von Personen in Staaten untersagt, in denen ihnen wegen
ihrer Rasse, Religion, Staatszugehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer
bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung,
Gefahr für Leib und Leben, Folter oder andere schwere
Menschenrechtsverletzungen drohen. Es ist damit ein Eckpfeiler des
Flüchtlingsschutzes.
Prima Facie (lat.
"auf den ersten Blick")
Bei massiven
Fluchtbewegungen aus Krisenregionen wird aus Kapazitätsgründen und da
die Fluchtgründe ohnehin evident sind, oft kein individuelles
Asylverfahren durchgeführt. Die Betroffenen werden als Flüchtlinge
"prima facie" bezeichnet.
Rasse
Wird im Kontext der
Flüchtlingsdefinition nicht als biologisch tatsächlich vorhandenes,
sondern als zugeschriebenes Merkmal begriffen, das jedoch zu
tatsächlicher Verfolgung führen kann. Vor dieser Art der Verfolgung soll
Schutz gewährt werden.
Resettlement
(engl. für 'Neuansiedlung')
bezeichnet die dauerhafte Neuansiedlung von Flüchtlingen, die aus
unterschiedlichen Gründen nicht in dem Land bleiben können, in das sie
zuerst geflohen sind. Sie werden in einem zur Aufnahme bereiten weiteren
Staat, einem sogenannten Drittstaat, neu angesiedelt, der ihnen Schutz
gewährt und die Möglichkeit bietet, sich im Land zu integrieren.
Rücküberstellung
Von staatlichen Behörden
durchgeführte Rückführung einer Person in das Land, aus dem sie nach
Deutschland eingereist ist.
Schutzsuchende/r
siehe
Asylsuchende/r.
Staatenlose
Nach Art 1. Absatz 1 des
Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen von 1954 "ist
ein Staatenloser eine Person, die kein Staat aufgrund seines Rechts als
Staatsangehörigen ansieht". Diese Menschen, sind mit keinem Staatdurch
Staatsangehörigkeit verbunden. Die Probleme von Staatenlosen sind denen
von Flüchtlingen oft ähnlich. Ein Flüchtling kann zudem staatenlos sein.
Subsidiärer Schutz
Dieser wird zuerkannt, wenn
im Asylverfahren festgestellt wurde, dass der Person im Herkunftsland
ein "ernsthafter Schaden“ droht. Dies ist zum Beispiel dann der Fall,
wenn Todesstrafe, Folter, unmenschliche Behandlung drohen oder eine
Situation der individuellen Bedrohung im Rahmen eines Krieges oder
Bürgerkrieges gegeben ist.
UNO-Flüchtlingshilfe
Ein in Bonn ansässiger
gemeinnütziger Verein, der private Spenden für UNHCR sammelt.
Unbegleitete Kinder
Kinder, also Personen unter
18 Jahren, die ohne ihre Eltern oder für sie Sorgeberechtigten nach
Deutschlandeingereist sind.
(Quelle u. a.:
FLUCHT UND ASYL, Informations- und Unterrichtsmaterialien für Schule,
Studium und Fortbildung, hg. UNHCR, veröffentlicht mit freundl.
Genehmigung des UNHCR; Wikipedia)
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
17.12.2019