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Die Paragraphen
Nach einem Unfall müssen Unfallbeteiligte und Zeugen einige Dinge
beachten:
Sie müssen:
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unverzüglich anhalten
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den Verkehr sichern und, bei nur geringem Schaden, die Fahrzeuge an
die Seite fahren - Sonst gilt, dass Unfallspuren nicht beseitigt werden
dürfen, bevor der Unfall aufgenommen ist
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die Unfallfolgen feststellen
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Verletzten helfen (und Erste Hilfe leisten)
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anderen Beteiligten und Geschädigten Namen und Adresse angeben,
Fahrzeugpapiere und Führerschein vorweisen sowie Angaben über die
Haftpflichtversicherung machen
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solange am Unfallort bleiben, bis die Feststellung der Person, des
Fahrzeuges und der Art seiner Beteiligung erfolgt ist oder eine
angemessene Zeit, im allgemeinen zwei Stunden, warten und am Unfallort
Namen und Adresse hinterlassen
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falls Sie sich berechtigt oder nach Ablauf der Wartefrist vom
Unfallort entfernt haben, unverzüglich die Feststellung Ihrer Person
ermöglichen. Dazu müssen Sie einem der Anwesenden oder einer
Polizeidienststelle Ihre Unfallbeteiligung und Adresse, Aufenthaltsort,
Standort und Kennzeichen des Fahrzeuges mitteilen sowie sich zur
Beweissicherung für eine zumutbare Zeit zur Verfügung halten
Polizei Rheinland-Pfalz online,
http://www.polizei.rlp.de/index2.htm?/020verkehr/030verhalten/020unfall/top.htm
, 15.9.02
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