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In der
repräsentativen1 Studie »"Gewalt
im Web 2.0" wurden im Jahr 2008 im Auftrag von 6
Landesmedienanstalten2 804 Kinder und Jugendlichen im Alter
von 12 bis 19 Jahren zur Nutzung
des Web 2.0 und gewalthaltiger Inhalte im und über das Internet,
einschließlich der Nutzungsmotive, telefonisch befragt..
Die Studie "Gewalt im Web 2.0" (Grimm/Rhein/Clausen-Muradian
2008) hat ermittelt, dass ein Viertel (n=186) der 12- bis 19-jährigen
Internetnutzer (n=804) schon einmal Gewalt im Netz gesehen hat. Doppelt so
groß ist die Zahl derer, die angeben, dass sie Freunde und Bekannte
haben, denen solche gewalthaltigen Internetseiten bekannt seien.
Was die möglichen Risiken der Gewaltdarstellungen auf Kinder und
Jugendlichen anbelangt, gehen die Verfasserinnen der Studie davon aus,
dass "reale bzw. realistische Gewaltdarstellungen ein höheres
Wirkungsrisiko bei Kindern und Jugendlichen haben" als gewalthaltige
Internetseiten mit fiktionalen Gewaltdarstellungen, wie Bildern aus
Horrorfilmen, Gewalt in Spielfilmen oder nachgestellter extremer Gewalt.
Dabei kommen die Forscherinnen zum Schluss, dass "der relativ hohe Anteil der Befragten,
die Fotos bzw. Videos mit Krieg, Folter und/oder Hinrichtungen sowie
Darstellungen von echter extremer/brutaler Gewalt gesehen haben, als
problematisch einzustufen" (ebd.
S. 51) ist.
Anmerkungen:
1 im allgemeinen Sprachgebrauch gilt eine Studie dann als
repräsentativ, wenn die ausgewählte Stichprobe als Teilgesamtheit in
bestimmten Merkmalen eine ähnliche Struktur aufweist wie die so genannte
Grundgesamtheit. Repräsentativität wird von vielen als eine Art
Gütesiegel dafür angesehen, dass die Ergebnisse verlässlich, glaubwürdig
und verallgemeinerbar sind. Nicht immer ist dies aber tatsächlich der
Fall, insbesondere dann, wenn die Verteilung der für die Erhebung
interessanten Merkmale in der Grundgesamtheit gar nicht bekannt ist.
Beispiele für repräsentative Umfragen sind z. B. die Wahlprognosen, die
Meinungsforschungsinstitute vor einer Wahl veröffentlichen.
2 Aufsichtsbehörden für private Radio- und Fernsehprogramme
und Telemedien in den Bundesländern; Aufgaben: Überwachung der privaten
Rundfunkanbieter, Fernsehanstalten und Telemedien sowie die Vergabe von
Sendelizenzen an private Hörfunk- und Fernsehveranstalter; außerdem
zuständig für die Einhaltung von Vorschriften im Kinder- und
Jugendmedienschutz (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) |
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