Im Rahmen der Neukonzeption der schriftlichen
Abiturprüfung und der Angleichung der Anforderungen im
allgemeinbildenden und beruflichen Gymnasium in Baden-Württemberg
wird der
Essay als neue Aufsatzform als
Aufgabentyp IV verbindlich (ab 2014 an beiden Arten des Gymnasiums, seit
2005 schon im Beruflichen Gymnasium eingeführt).
Der Aufgabentyp Essay ersetzt damit Aufgaben zur
literarischen Erörterung und zur
Gestaltenden Interpretation (→Kreatives
Schreiben)

Das zuständige baden-württembergische Ministerium hat in
seinem Schreiben vom 16.04.2008 zur "Weiterentwicklung der schriftlichen
Abiturprüfung im Fach Deutsch an allgemein bildenden und beruflichen
Gymnasien" zu den Anforderungen, die das Verfassen eines Essays auf der
Grundlage vorgelegter Materialien (Dossier) verlangt, ausgeführt:
"Den Schülerinnen und Schülern werden zu einer vorgegebenen Thematik
und einer entsprechenden Arbeitsanweisung Materialien zur Verfügung
gestellt, die eine Wissensbasis vermitteln. Bei den Materialien handelt
es sich primär um Sachtexte, es können auch literarische Texte oder
Statistiken, Tabellen, Schaubilder, grafische und bildliche
Darstellungen sein. Der Essay vereint sachliche und kreative
Darstellungsformen - berichtende, erörternde, beschreibende sowie
schildernde und erzählende Elemente fügen sich zu einem Ganzen. Der
Essay ist nicht mit der
Erörterung
zu verwechseln, auch wenn er sich
argumentativer
Verfahren bedient. Er ist offener angelegt, aspektorientiert, eher
gedanklich verzweigt als linear oder dialektisch ausgeprägt. Sprachlich
erfordert der Essay differenzierte Mittel wie etwa
Pointen,
Metaphern,
Klimax,
Wortspiele
und Ironie."
(Schreiben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg v.
16.04.2008; Links eingefügt durch d. Verf.)
Auch wenn sich in dieser knappen Zusammenfassung die allgemeine
Definitionsproblematik im Falle des
Essays im
Allgemeinen und als
schulische Schreibform widerspiegelt, werden doch wichtige Hinweise für
essayistisches Schreiben in der Schule gegeben. Dessen ungeachtet können
auch die methodisch-didaktischen Probleme eines für diese Schreibform
nötigen Essayunterrichts nicht einfach kleingeredet werden.
Unterschiedliche Aufgabenstellung zum Essay in den Gymnasien in
Baden-Württemberg
Auch wenn die Neukonzeption der schriftlichen Abiturprüfung in
Baden-Württemberg zu einer Angleichung der Anforderungen im
allgemeinbildenden und beruflichen Bereich führen soll, unterscheiden sich
die Aufgabenstellungen zum Essay bei den beiden Schulprofilen. Während die
Essayarbeit mit dem Dossier am
allgemeinbildenden Gymnasium mit einer einzigen Arbeitsaufgabe
verbunden ist, wird im beruflichen Bereich eine zweiteilige Arbeitsanweisung
verwendet.
Der Aufgabentyp IV im Beruflichen
Gymnasium verlangt über die allgemeine Aufgabe zum Verfassen,
Schreiben oder Gestalten eines Essays noch das Verfassen von
Abstracts zu den im Dossier zusammengestellten Materialien. (vgl.
Beringer
u. a. 2004, S.2, vgl.
Merkel 2012, S.130)
Eine typische Aufgabenstellung für eine solche Abituraufgabe aus dem Jahr
2006/2007 lautet wie folgt:
Bearbeiten Sie die folgenden Aufgaben auf der Grundlage des
vorgelegten Dossiers "Mode und Identität":
(Abiturprüfung 2006/2007, Berufliches Gymnasium
Baden-Württemberg, Aufgabe V)
In den
Einheitlichen Prüfungsanforderungen in
der Abiturprüfung Deutsch (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom
01.12.1989 i. d. F. vom 24.05.2002) (EPA)
erscheinen solche Aufgabenstellungen nicht.
→Bildungsplanbezug
(Baden-Württemberg)
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
23.01.2017
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