Home
Nach oben
Zurück
Weiter
 

 

Mündliche Abiturprüfung in Baden-Württemberg

Vorbereitete Präsentation mit Prüfungsgespräch

 

 
 
 

In Baden-Württemberg regelt die "Verordnung des Kultusministeriums über die Abiturprüfung an Gymnasien der Normalform und Gymnasien in Aufbauform mit Heim (Abiturverordnung Gymnasien der Normalform , NGVO vom 24. Juli 2001)" mündliche Prüfungen. Darin heißt es in § 23 Absatz 5 :

(5) In der mündlichen Prüfung soll der Schüler das Prüfungsthema oder die Prüfungsaufgaben in zusammenhängender Rede darstellen und in einem anschließendem Prüfungsgespräch in größere fachliche und fachübergreifende Zusammenhänge einordnen. Die Prüfung darf keine Wiederholung, sondern muss Ergänzung der schriftlichen Prüfung sein; sie bezieht sich über das Prüfungsthema oder die Aufgabenstellung hinaus auch auf weitere Themen der Bildungs- und Lehrpläne.

Die vorbereitete Präsentation mit anschließenden Prüfungsgespräch kann nicht in den Fächern durchgeführt werden, die im Abitur schriftlich (schriftliche Fächer). Das betrifft die Kernkompetenzfächer Deutsch, Mathematik und die gewählte Fremdsprache, sowie das Profil- bzw. Neigungsfach.

Sie wird wie folgt durchgeführt:

  • Spätestens 2 Wochen vor der Prüfung legen die Schülerinnen und Schüler 4 Themen im Einvernehmen mit der Lehrkraft schriftlich vor

  • Die Themen sollen so komplex, aber dennoch klar definiert sein, dass sie Raum für eine eigenständige Erarbeitung und Gestaltung lassen und im Rahmen der Zeit bis zur Prüfung erarbeitet werden können.

  • Der Leiter des Fachausschusses wählt daraus das Prüfungsthema aus

  • Etwa eine Woche vor der Prüfung wird den Schülerinnen und Schülern das ausgewählte Prüfungsthema bekannt gegeben.

  • Die Prüfung dauert 20 Minuten, wovon 10 Minuten auf die Präsentation entfallen.

  • Im anschließenden Prüfungsgespräch kommen Aspekte der Präsentation zur Sprache (Rückfragen, Fragen zur Vertiefung oder problematisierende Fragen, ebenso können die angewendeten Methoden zum Thema des Prüfungsgesprächs werden.

  • Die Fragen können und sollen auf andere Lehrplanthemen ausgeweitet werden, die in einem Kontext zum Thema stehen. Allerdings sollte dies nicht kleinschrittig erfolgen.

Wegfall der Präsentationsprüfung ab 2019/2020

Ab dem Jahr 2020 - also für Schülerinnen und Schüler, die 2019 in die Kursstufe eintreten- gibt es nach der Neuregelung der gymnasialen Oberstufe aus dem Jahr 2017 keine Präsentationsprüfung mehr. Einen Überblick über die Abiturprüfung ab 2020 und die Gründe für die Abschaffung der Präsentationsprüfung gibt das Kultusministerium:

"Die neue Abiturprüfung

Das Konzept sieht drei schriftliche und zwei mündliche Prüfungen statt wie bislang vier schriftliche und eine mündliche Prüfung vor. Die schriftliche Prüfung erfolgt in allen drei Leistungsfächern. Deutsch und Mathematik sind als Prüfungsfächer (schriftlich oder mündlich) verpflichtend. Die bisherige Präsentationsprüfung als mündliche Prüfung wird abgeschafft. Diese Form der mündlichen Prüfung habe sich nach Auffassung zahlreicher Lehrkräfte und Fachleute als nur bedingt sinnvoll erwiesen, so die Ministerin. Stattdessen haben die beiden mündlichen Prüfungen künftig das Format einer „klassischen“ mündlichen Prüfung. Sie besteht aus 20 Minuten Vorbereitung und 20 Minuten Prüfung. Dieses Format habe sich über Jahrzehnte bewährt und bereite gut auf die Prüfungskultur an den Universitäten und auf die Herausforderungen im Berufsleben vor. Außerdem wird die sogenannte Null-Punkte-Regelung neu eingeführt: Die Abiturprüfung ist nur dann bestanden, wenn in keinem der fünf Prüfungsteile null Punkte erzielt wurden. Wird eine der schriftlichen Prüfungen mit null Punkten bewertet, so besteht die Möglichkeit, eine freiwillige zusätzliche mündliche Prüfung in diesem Fach abzulegen."
(http://www.km-bw.de/,Lde_DE/131491_131594_344885_3962731_3962746_4825498?QUERYSTRING=Pr%C3%A4sentationspr%C3%BCfung, Hervorh. d. Verf.)

vgl. auch: →Präsentationsprüfung

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 20.11.2017
 

 
     
  Mdl. Prüfung ] Deutsch ]  
   

          CC-Lizenz
 

 

Creative Commons Lizenzvertrag Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International License (CC-BY-SA) Dies gilt für alle Inhalte, sofern sie nicht von externen Quellen eingebunden werden oder anderweitig gekennzeichnet sind. Autor: Gert Egle/www.teachsam.de