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Ins Kompendium dürfen nur bearbeitete Text
hinein. Das hat verschiedene Gründe.
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Zum einen könnte
man sich ja, wenn die Anzahl der Texte und Materialien nicht begrenzt
wäre, einen ganzen Vorrat von Texten anlegen, um für jeden Fall noch
irgendwie gewappnet zu sein.
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Zum anderen aber
dient das Kompendium ja dazu,
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eine solide
Wissensbasis zu für die Auseinandersetzung mit dem Rahmenthema zu
schaffen, und
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dabei
zugleich den Schreibprozess in der Prüfung selbst zu entlasten.
Die Entlastung des Schreibprozesses in der Prüfung kann
natürlich nur dann gelingen, wenn man die Texte zum Rahmenthema schon
erschlossen hat, um mit ihrer Hilfe den ganz konkreten Schreibauftrag in der
Prüfung auch bewältigen zu können. Wer sich also in der Prüfung erst noch
das nötige Wissen zur inhaltlichen Auseinandersetzung durch intensive Lese-
und Textarbeit erwerben muss, läuft Gefahr, an der Schreibaufgabe zu
scheitern.
Zudem sollte man nicht vergessen, dass die Anforderungen für
eine erfolgreiche Bewältigung der Schreibaufgabe vorsehen, dass man das
Wissen, das man während der Kompendiumsarbeit im Prüfungsjahr erworben hat,
auch in den Prüfungsaufsatz einbringt.
Im Übrigen ist die Prüfungszeit von 240 min für die meisten
Schülerinnen und Schüler einfach zu kurz, um sich erst dann mit dem
intensiven Lesen
und Auswerten einer Auswahl von Texten zu befassen.
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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
23.01.2017
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