Beim ▪ Zitieren, ob
wörtlich
oder sinngemäß, ist der Nachweis
darüber zu führen,
Wer Äußerungen eines anderen, wenn er sie wiedergibt, mit
Anführungszeichen oder
geeigneten Redewendungen kennzeichnet, gibt fremde Gedanken damit nicht als die
eigenen aus.
Aber erst die Angabe des "Fundortes", der
▪
Quellennachweis, macht
überprüfbar,
-
ob das Zitat tatsächlich von einer bestimmten Person stammt,
-
ob das Zitat wortgetreu wiedergibt, was gesagt wurde, oder
-
ob das Zitat aus dem Zusammenhang gerissen und dadurch sinnentstellt wurde.
Die Angabe einer Quelle kann natürlich auch in anderen Kommunikationszusammenhängen
wichtig sein.
So werden z.B. beim mündlichen Argumentieren, derartige Signale sogar als
▪
Argumentationsstrategie
eingesetzt. Mit der wörtlichen oder sinngemäßen Berufung auf eine ▪
Autorität (z.B. eine
allgemein anerkannte Persönlichkeit) will man dann den eigenen Ausführungen mehr
Gewicht geben.
Der
▪ Quellennachweis (Quellenangabe) muss beim
▪ Zitieren
je nach Ort der Quelle (Fundort) verschiedene Angaben enthalten.
Im Allgemeinen gehören
dazu die folgenden Angaben:
Es gibt allerdings keine allgemein verbindlichen Regeln darüber, in welcher Reihenfolge und in
welcher Form diese Angaben gemacht werden müssen.
Dies wird z.B. von verschiedenen
wissenschaftlichen Fachrichtungen (z.B. Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGfP)) jeweils etwas
unterschiedlich gehandhabt. Diese Standardisierungen sind aber für die nicht-wissenschaftlichen Anwendungsbereiche nicht so wichtig. Aber aus ganz praktischen
Gründen ist die Einhaltung der oben aufgelisteten Reihenfolge zu empfehlen.
Nachname des Autors, Vorname: Titel, Auflage,
Erscheinungsort, Erscheinungsjahr, Seite |
Watzlawick, Paul: Wie wirklich ist die
Wirklichkeit? 22. Aufl., München: Piper Verlag, S.12 |
Wird dem Text, in dem zitiert wird, ein
▪ Literaturverzeichnis
hinzugefügt, genügt im laufenden Text die
Kurzform.
Diese Form der Quellenangabe (im Text oder mit Fuß- oder Endnoten) muss
den Autor, das Erscheinungsjahr und die Seitenangabe
enthalten. Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
10.01.2024
|