Anforderungsbereiche und Bewertungskriterien
Als 5. Komponente der Abiturprüfung kann die
mündliche Prüfung im Deutschabitur
auch als "mündliche Prüfung in
neuer Form" durchgeführt werden.
Prüfungen dieser Art werden als "mündliche Prüfung in neuer Form"
bezeichnet. Dabei bleibt es den
Bundesländern überlassen,
welche Prüfungsformen sie im einzelnen entwickeln. In den
Einheitlichen Prüfungsanforderungen in
der Abiturprüfung Deutsch (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom
01.12.1989 i.d.F. vom 24.05.2002)Umstand Rechnung tragen, dass in den Lehrplänen der verschiedenen
Bundesländer die Arbeitsformen immer wichtiger werden, die diesen
Prüfungsformen entsprechen (z. B. projektorientiertes Lernen)
In den "mündlichen Prüfungen in neuer Form" werden über die
Anforderungsbereiche, allgemeinen Bewertungskriterien für das Fach Deutsch
und den spezifischen Anforderungen für mündliche Prüfungen noch weitere
Anforderungen gestellt. Diese spezifischen Anforderungen, die bei der
Bewertung angemessen zu berücksichtigen sind, stellen insbesondere die
folgenden Fähigkeiten dar:
-
die Fähigkeit Zusammenhänge zu erkennen und darzustellen (vor allem:
Kolloquium)
-
die Fähigkeit zu mediengestützter Präsentation (vor allem:
Präsentationsaufgabe)
-
die Fähigkeit zu streitigem Argumentieren (vor allem:
Streitgespräch).
(vgl.
Einheitlichen Prüfungsanforderungen in
der Abiturprüfung Deutsch (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom
01.12.1989 i.d.F. vom 24.05.2002)
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
15.03.2021
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