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Mündliches AbiturDeutsch

Prüfungsformen

(EPA 2002)

 
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Anforderungsbereiche und Bewertungskriterien

Als 5. Komponente der Abiturprüfung kann die mündliche Prüfung im Deutschabitur auch als "mündliche Prüfung in neuer Form" durchgeführt werden.

Prüfungen dieser Art werden als "mündliche Prüfung in neuer Form" bezeichnet. Dabei bleibt es den Bundesländern überlassen, welche Prüfungsformen sie im einzelnen entwickeln. In den Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Deutsch (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i.d.F. vom 24.05.2002)Umstand Rechnung tragen, dass in den Lehrplänen der verschiedenen Bundesländer die Arbeitsformen immer wichtiger werden, die diesen Prüfungsformen entsprechen (z. B. projektorientiertes Lernen)

Spezifische Anforderungen

In den "mündlichen Prüfungen in neuer Form" werden über die Anforderungsbereiche, allgemeinen Bewertungskriterien für das Fach Deutsch und den spezifischen Anforderungen für mündliche Prüfungen noch weitere Anforderungen gestellt. Diese spezifischen Anforderungen, die bei der Bewertung angemessen zu berücksichtigen sind, stellen insbesondere die folgenden Fähigkeiten dar:

  • die Fähigkeit Zusammenhänge zu erkennen und darzustellen (vor allem: Kolloquium)

  • die Fähigkeit zu mediengestützter Präsentation (vor allem: Präsentationsaufgabe)

  • die Fähigkeit zu streitigem Argumentieren (vor allem: Streitgespräch).

(vgl. Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Deutsch (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i.d.F. vom 24.05.2002)

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 15.03.2021

 
 

 
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