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Ja, da kann man schon ins Stolpern geraten. Denn so recht
geklärt ist das Problem mit dem so genannten Genitiv-s nicht. Denn
wirklich allgemein gültige Regeln lassen sich dafür nicht formulieren.
Die amtliche deutsche Rechtschreibung sieht dazu vor:
R 124
Die stark gebeugten männlichen und sächlichen Substantive bilden den
Genitiv (Wesfall) Singular mit -es oder -s....
R 128
Die gemischt gebeugten männlichen und sächlichen Substantive werden im
Singular stark gebeugt (der Genitiv endet auf -es oder -s) ...
Nun so ganz hilft dies auch nicht weiter. Denn ganz allgemein muss
man noch einschränken, dass die Entscheidung für die eine oder
andere Bildung des Genitiv-s auch von rhythmischen und stilistischen
Erwägungen des Verfassers bzw. Sprechers abhängt.
Es lohnt es sich trotzdem, etwas genauer hinzusehen:
Die wichtigsten Regelungen zum Genitiv-s
- Beim sogenannten Genitiv-s gibt es keine allgemeinen Regeln.
Allerdings haben sich beim Sprachgebrauch bestimmte Gewohnheiten
"eingespielt".
-es |
-s |
-es
steht immer bei Substantiven, die auf einen Zischlaut (-s, -ß,
-x, -z, -tz) und - allerdings gibt es hier Ausnahmen - auf -sch
und -st enden.
Beispiele: des Glases, des
Überflusses, des Gewürzes, des Busches, des Zwistes |
-s
wird immer verwendet bei Substantiven auf -en, -em, -el,
und -er
Beispiele: des Wagens, des
Tanzens, des Atems, des Gürtels, des Schülers |
- Manchmal schwankt aber auch der Genitiv-s-Gebrauch:
-es |
-s |
Bevorzugt
wird die volle -es-Form bei einsilbigen und
endbetonten Substantiven, wenn sie nicht auf einen Zischlaut (s.o)
enden.
Beispiele: des Gestütes,
des Vertrages, des Tages, des Mannes |
Die
-s-Form verwendet man eher bei Substantiven mit
unbetonter Endsilbe. Besonders häufig ist dies bei
Zusammensetzungen der Fall, die kein Fugen-s haben oder auf
keinen Zischlaut enden.
Beispiele: des Urteils,
des Urlaubs, des Königs; des Dornenstrauchs, des Vortrags, des
Herzogs, des Nachmittags, des Niedergangs |
Auch
bei Zusammensetzungen mit mit Fugen-s und Substantiven auf mehr
als einem Konsonanten wird aus lautlichen Gründen häufiger die
volle -es-Form verwendet.
Beispiele: des
Friedensjahres, des Blutsfreundes, des Geldes, des Erfolges, des
Kampfes; aber Achtung: des Ulks, des Quarks, des Lärms
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Die
-s-Form wird auch häufig bei Substantiven verwendet, die auf
einen Vokal (auch: Diphthong au, eu...) oder auf einen Vokal +h
enden.
Beispiele: des Schnees,
des Sees, des Knies; des Uhus, des Sofas, des Baus, des
Schuhs... |
Nun, zurück zur Frage. Wie heißt es nun? Funktionselements oder
Funktionselementes?
Ganz eindeutig ist das, wie gesagt, nicht festzulegen. Aber: Da es sich
hier um eine Zusammensetzung mit Fugen-s (Funktion-s-element)
handelt, ist wohl Funktionselementes aus lautlichen Gründen
vorzuziehen.
(vgl. Duden Band 9: Richtiges und gutes Deutsch.
Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle, 4., auf der Grundlage der
amtlichen Neuregelung neu bearbeitete und erweiterte Aufl., hg. v.
Wissenschaftlichen Rat der Dudenredaktion, Mannheim u. a.: Dudenverlag
1997)
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