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FAQs - Grammatik

Heißt es eigentlich Funktionselements oder Funktionselementes?


Ja, da kann man schon ins Stolpern geraten. Denn so recht geklärt ist das Problem mit dem so genannten Genitiv-s nicht. Denn wirklich allgemein gültige Regeln lassen sich dafür nicht formulieren.

Die amtliche deutsche Rechtschreibung sieht dazu vor:

R 124
Die stark gebeugten männlichen und sächlichen Substantive bilden den Genitiv (Wesfall) Singular mit -es oder -s....

R 128
Die gemischt gebeugten männlichen und sächlichen Substantive werden im Singular stark gebeugt (der Genitiv endet auf -es oder -s) ...

Nun so ganz hilft dies auch nicht weiter. Denn ganz allgemein muss man  noch einschränken, dass die Entscheidung für die eine oder andere Bildung des Genitiv-s auch von rhythmischen und stilistischen Erwägungen des Verfassers bzw. Sprechers abhängt. 
Es lohnt es sich trotzdem, etwas genauer hinzusehen: 

Die wichtigsten Regelungen zum Genitiv-s

  1. Beim sogenannten Genitiv-s gibt es keine allgemeinen Regeln. Allerdings haben sich beim Sprachgebrauch bestimmte Gewohnheiten "eingespielt".
     
    -es -s
    -es steht immer bei Substantiven, die auf einen Zischlaut (-s, -ß, -x, -z, -tz) und - allerdings gibt es hier Ausnahmen - auf -sch und -st enden.

    Beispiele: des Glases, des Überflusses, des Gewürzes, des Busches, des Zwistes

    -s wird immer verwendet bei Substantiven auf -en, -em, -el, und -er

    Beispiele: des Wagens, des Tanzens, des Atems, des Gürtels, des Schülers

  1. Manchmal schwankt aber auch der Genitiv-s-Gebrauch:
     

    -es

    -s

    Bevorzugt wird die volle -es-Form bei einsilbigen und endbetonten Substantiven, wenn sie nicht auf einen Zischlaut (s.o) enden.

    Beispiele: des Gestütes, des Vertrages, des Tages, des Mannes

    Die -s-Form verwendet man eher bei Substantiven mit unbetonter Endsilbe. Besonders häufig ist dies bei Zusammensetzungen der Fall, die kein Fugen-s haben oder auf keinen Zischlaut enden.

    Beispiele: des Urteils, des Urlaubs, des Königs; des Dornenstrauchs, des Vortrags, des Herzogs, des Nachmittags, des Niedergangs

    Auch bei Zusammensetzungen mit mit Fugen-s und Substantiven auf mehr als einem Konsonanten wird aus lautlichen Gründen häufiger die volle -es-Form verwendet.

    Beispiele: des Friedensjahres, des Blutsfreundes, des Geldes, des Erfolges, des Kampfes; aber Achtung: des Ulks, des Quarks, des Lärms
     

    Die -s-Form wird auch häufig bei Substantiven verwendet, die auf einen Vokal (auch: Diphthong au, eu...) oder auf einen Vokal +h enden.

    Beispiele: des Schnees, des Sees, des Knies; des Uhus, des Sofas, des Baus, des Schuhs...

Nun, zurück zur Frage. Wie heißt es nun? Funktionselements oder Funktionselementes?

Ganz eindeutig ist das, wie gesagt, nicht festzulegen. Aber: Da es sich hier um eine Zusammensetzung mit Fugen-s (Funktion-s-element) handelt, ist wohl Funktionselementes aus lautlichen Gründen vorzuziehen.

(vgl. Duden Band 9: Richtiges und gutes Deutsch. Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle, 4., auf der Grundlage der amtlichen Neuregelung neu bearbeitete und erweiterte Aufl., hg. v. Wissenschaftlichen Rat der Dudenredaktion, Mannheim u. a.: Dudenverlag 1997)

   
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