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FAQ's - Zeichensetzung
Muss man eigentlich bei einer Aufzählung mit Spiegelstrichen ein Satzzeichen setzen?


Nein, das ist nicht nötig. Es kann aber durchaus vorkommen und auch sinnvoll sein. Daher sollte man sich einmal das Prinzip vergegenwärtigen.

Allgemein gilt: Kein Satzzeichen bei kolumneartigen Aufzählungen

Werden allerdings Sätze, Satzstücke oder einzelne Wörter im Druck und Schriftbild in besonderen Zeilen deutlich hervorgehoben und weisen sie eine inhaltliche Selbständigkeit auf, wird kein Aufzählungskomma und auch kein Punkt am Ende gesetzt. Derartige Aufzählungen nennt man kolumneartige Heraushebungen (§ 71).

Dies betrifft Heraushebungen durch den Spiegelstrich (kolumneartige Aufzählung § 71) ebenso wie vergleichbare kolumneartige Heraushebungen mit arabischen Zahlen oder kleinen Buchstaben. 

Beispiele:

Unsere Schule

a) Die Schülerinnen und Schüler

b) Die Lehrerinnen und Lehrer

c) Das Schulgebäude

Unsere Schule

1. Die Schülerinnen und Schüler

2.. Die Lehrerinnen und Lehrer

3. Das Schulgebäude

1.Unsere Schule

1.1 Die Schülerinnen und Schüler

1.2 Die Lehrerinnen und Lehrer

1.3 Das Schulgebäude

Unsere Schule

- Die Schülerinnen und Schüler

- Die Lehrerinnen und Lehrer

-  Das Schulgebäude

 
Kein Satzzeichen auch in satzartigen Gliederungsabschnitten

Ja, sogar in Gliederungsabschnitten, die die Form ganzer Sätze besitzen (z.B. häufig in Arbeitsgliederungen u.a. bei der Problemerörterung) wird kein Schlusszeichen gesetzt.

Beispiel: Fernsehen - Pro und Contra

A. Einleitung: Fast in jedem Haushalt steht heute ein Fernsehgerät
B. Hauptteil: Fernsehen hat eine Reihe von Vor- und Nachteilen
     I. Vorteile
         1. Fernsehen bietet ein umfassendes Unterhaltungsangebot
         2. Viele Fernsehsendungen informieren die Zuschauer über die Welt

Aber: Wer will, darf auch bei einer kolumneartigen Aufzählung Satzzeichen setzen, wenn es Sinn macht.

Man kann eine derartige Aufzählung auch wie einen ganzen Satz behandeln und in einen Gesamtsatz fest einfügen. In einem solchen Fall wird dann auch bei Aufzählungen dieser Art ein Komma oder ein Semikolon gesetzt und das Ende des Gesamtsatzes mit einem Schlusszeichen markiert. Dies empfiehlt sich freilich nur dann, wenn die kolumneartig aufgezählten Glieder einen größeren Umfang haben oder allesamt aus vollständigen Nebensätzen bestehen.

Beispiel: Einem Antrag auf Zuschuss kann stattgegeben werden:

  • wenn die Kursteilnehmerin einen Verdienstausfall nachweisen kann;
  • wenn wegen einer längeren Anreise Kosten wegen der Übernachtung anfallen;
  • bei Kursteilnehmerinnen, die sich noch in der Berufsausbildung befinden.

(vgl. Duden Band 9: Richtiges und gutes Deutsch. Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle, 4., auf der Grundlage der amtlichen Neuregelung neu bearbeitete und erweiterte Aufl., hg. v. Wissenschaftlichen Rat der Dudenredaktion, Mannheim u.a.: Dudenverlag 1997)

 

 

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