Nein, das ist nicht nötig. Es kann aber durchaus
vorkommen und auch sinnvoll sein. Daher sollte man sich einmal das Prinzip
vergegenwärtigen.
Allgemein gilt: Kein Satzzeichen bei kolumneartigen
Aufzählungen
Werden allerdings Sätze, Satzstücke oder einzelne Wörter im Druck
und Schriftbild in besonderen Zeilen deutlich hervorgehoben und weisen sie
eine inhaltliche Selbständigkeit auf, wird kein Aufzählungskomma und
auch kein Punkt am Ende gesetzt. Derartige Aufzählungen nennt man
kolumneartige Heraushebungen (§ 71).
Dies betrifft Heraushebungen durch den
Spiegelstrich (kolumneartige Aufzählung § 71) ebenso wie vergleichbare
kolumneartige Heraushebungen mit arabischen Zahlen oder kleinen
Buchstaben.
Beispiele:
Unsere
Schule
a) Die Schülerinnen und Schüler
b) Die Lehrerinnen und Lehrer
c) Das Schulgebäude
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Unsere
Schule
1. Die Schülerinnen und Schüler
2.. Die Lehrerinnen und Lehrer
3. Das Schulgebäude
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1.Unsere
Schule
1.1 Die Schülerinnen und Schüler
1.2 Die Lehrerinnen und Lehrer
1.3 Das Schulgebäude
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Unsere
Schule
- Die Schülerinnen und Schüler
- Die Lehrerinnen und Lehrer
- Das Schulgebäude
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Kein
Satzzeichen auch in satzartigen Gliederungsabschnitten
Ja, sogar in Gliederungsabschnitten, die die Form ganzer
Sätze besitzen (z.B. häufig in Arbeitsgliederungen
u.a. bei der Problemerörterung) wird kein
Schlusszeichen gesetzt.
Beispiel: Fernsehen - Pro und Contra
A. Einleitung: Fast in jedem Haushalt steht heute ein Fernsehgerät
B. Hauptteil: Fernsehen hat eine Reihe von Vor- und Nachteilen
I. Vorteile
1. Fernsehen bietet ein
umfassendes Unterhaltungsangebot
2. Viele Fernsehsendungen
informieren die Zuschauer über die Welt
Aber: Wer will, darf auch bei einer
kolumneartigen Aufzählung Satzzeichen setzen, wenn es Sinn macht.
Man kann eine derartige Aufzählung auch wie einen ganzen
Satz behandeln und in einen Gesamtsatz fest einfügen. In einem solchen
Fall wird dann auch bei Aufzählungen dieser Art ein Komma oder ein
Semikolon gesetzt und das Ende des Gesamtsatzes mit einem Schlusszeichen
markiert. Dies empfiehlt sich freilich nur dann, wenn die kolumneartig
aufgezählten Glieder einen größeren Umfang haben oder allesamt aus
vollständigen Nebensätzen bestehen.
Beispiel: Einem Antrag auf Zuschuss kann stattgegeben werden:
- wenn die Kursteilnehmerin einen Verdienstausfall nachweisen kann;
- wenn wegen einer längeren Anreise Kosten wegen der Übernachtung
anfallen;
- bei Kursteilnehmerinnen, die sich noch in der Berufsausbildung
befinden.
(vgl. Duden Band 9: Richtiges und gutes Deutsch.
Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle, 4., auf der Grundlage der
amtlichen Neuregelung neu bearbeitete und erweiterte Aufl., hg. v.
Wissenschaftlichen Rat der Dudenredaktion, Mannheim u.a.: Dudenverlag
1997)
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