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Rechtschreibreform seit 2005

Überblick

Rechtschreibung

 
FAChbereich Deutsch
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Rechtschreibreform seit 2005

Die Reform der deutschen Rechtschreibung wurde am 1. Juli 1996 von politischen Vertretern der deutschsprachigen Staaten und weiterer interessierter Länder in einer gemeinsamen Erklärung beschlossen. Bis zum Ende der Übergangsfrist am 31. Juli 2005 konnten alte und neue Schreibweisen nebeneinander verwendet werden.

Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen.

Laut-Buchstaben-
Zuordnung 

(einschl. Fremdwortschreibung)

Getrennt- und Zusammenschreibung

Schreibung mit Bindestrich

  • Getrenntschreibung "Normalfall"

  • Getrenntschreibung bei Verbindungen Substantiv / Verb, Verb / Verb; mit steigerbarem Adjektiv

  • getrennt: an-, aus-, beieinander u. Verb

  • Bindestrich kann eingesetzt werden, um Zusammensetzungen leichter lesbar zu machen und die Aussageabsicht des Schreibenden zu verdeutlichen

Groß- und Kleinschreibung

Zeichensetzung

Worttrennung am Zeilenende

Großschreibung:

  • Substantiv in Verbindung mit Präposition

  • substantivierte Adjektive als Ordinalzahlen

  • Tageszeiten in Verbindung mit heute, gestern...

  • Adjektivpaare (Paarformeln)

  • Superlative mit aufs

  • Farben mit Präposition

Kommaregeln

  • kein Komma vor und bzw. oder zwischen Hauptsätzen

  • Komma bei Infinitiv- und Partizipialgruppen nur wenn,
    - durch ein Hinweiswort angekündigt,
    - ein Hinweiswort zurückverweist,
    - Konstruktion aus der üblichen Satzstruktur herausfällt.

 
  • st können getrennt werden

  • ck wird bei der Worttrennung am Zeilenende nicht mehr durch kk ersetzt;

  • Fremdwörter können auch nach heimischen Trennregeln getrennt werden;

  • einzelne Vokale am Wortanfang können abgetrennt werden;

Änderungen 2016

Mit den Änderungen wird das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung seit seiner Inkraftsetzung im Jahre 2006 zum zweiten Mal aktualisiert und behutsam modernisiert. Die Änderungen nehmen Entwicklungen aus dem beobachteten Sprachgebrauch auf. Sie schaffen mit der Zulassung des Großbuchstabens „ẞ“ eine Wahlmöglichkeit, neben der die Schreibung mit „SS“ für „ß“ bei der Schreibung in Großbuchstaben erhalten bleibt. Weiterhin fassen sie den beobachteten Gebrauch bei der Schreibung von festen Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv in Regeln.

Die Veränderungen aus dem Bericht 2016 betreffen

Dies betrifft vor allem die Fremdwortschreibung. So werden

  • Variantenschreibungen wie "Anschovis", "Frotté", "Komplice", "Majonäse", "Wandalismus" oder "Ketschup", die zum Teil schon seit Jahrzehnten in den Wörterbüchern standen, werden nicht mehr fortgeschrieben, sondern entfallen.

  • Dafür greift das Wörterverzeichnis neu z.B. die Bindestrichschreibung in Fällen wie "Ex-Regierungschef" und "Co-Trainer" auf.

  • In manchen Fällen wurden erkennbare Tendenzen nicht aufgenommen:

Ein Beispiel hierfür ist die häufig zu beobachtende Schreibung "(sei) herzlich *Willkommen". Denn "willkommen" ist in dieser Verwendung adjektivisch. Die Großschreibung bleibt aber weiterhin auf die substantivische Verwendung wie in "ein herzliches Willkommen" beschränkt. (vgl. http://www.rechtschreibrat.com/DOX/rfdr_PM_2017-06-29_Aktualisierung_Regelwerk.pdf )

Die Veränderungen sind an den entsprechenden Stellen des amtlichen Regelwerks eingefügt. Insbesondere wurden die Vorbemerkungen zum Teilbereich der Laut-Buchstaben-Zuordnungen, § 25 E3 sowie § 63, der an die Stelle von § 63 und § 64 des Regelwerks 2006/2010 tritt, überarbeitet.

Ferner wurden redaktionelle Anpassungen in Regelteil und Wörterverzeichnis vorgenommen, die sich aus der Einarbeitung der Veränderungen in den Regelteil und in das Wörterverzeichnis ergeben haben.

Die umformulierten Regeln zur Schreibung von festen Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv verdeutlichen, wann in diesen Fällen klein- bzw. großgeschrieben wird und wann beide Schreibungen zulässig sind.

  • So ist bei wörtlichem bzw. bildhaftem Gebrauch wie in "der freie Mitarbeiter" und "die gläserne Decke" die Kleinschreibung der Regelfall.

  • Bei besonderen Anredeformen wie der Heilige Vater gilt die Großschreibung.

  • Fälle mit schwankendem Gebrauch wie z.B. "die mittlere/Mittlere Reife", "die goldene/Goldene Hochzeit" oder auch "der technische/Technische Direktor" werden neu grundsätzlich in beiden Schreibungen angesetzt.

Außerdem hat der Rat für deutsche Rechtschreibung im Januar 2018 in Abschnitt 3 des Vorworts des amtlichen Regelwerks redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Damit soll erreicht werden, dass das amtliche Regelwerk in allen Ländern und Regionen mit Deutsch als Amtssprache gleichermaßen Geltung beanspruchen kann.

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 18.12.2023

 
 

 
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