Mit den Änderungen wird das amtliche Regelwerk der deutschen
Rechtschreibung seit seiner Inkraftsetzung im Jahre 2006 zum zweiten
Mal aktualisiert und behutsam modernisiert. Die Änderungen nehmen
Entwicklungen aus dem beobachteten Sprachgebrauch auf. Sie schaffen
mit der Zulassung des Großbuchstabens „ẞ“ eine
Wahlmöglichkeit, neben der die Schreibung mit „SS“ für „ß“
bei der Schreibung in Großbuchstaben erhalten bleibt. Weiterhin
fassen sie den beobachteten Gebrauch bei der Schreibung von festen
Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv in Regeln.
Die Veränderungen aus dem Bericht 2016 betreffen
Dies betrifft vor
allem die Fremdwortschreibung. So werden
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Variantenschreibungen
wie "Anschovis", "Frotté", "Komplice", "Majonäse",
"Wandalismus" oder "Ketschup", die zum Teil schon seit
Jahrzehnten in den Wörterbüchern standen, werden nicht mehr
fortgeschrieben, sondern entfallen.
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Dafür greift
das Wörterverzeichnis neu z.B. die Bindestrichschreibung in
Fällen wie "Ex-Regierungschef" und "Co-Trainer" auf.
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In manchen
Fällen wurden erkennbare Tendenzen nicht aufgenommen:
Ein Beispiel
hierfür ist die häufig zu beobachtende Schreibung "(sei)
herzlich *Willkommen". Denn "willkommen" ist in dieser
Verwendung adjektivisch. Die Großschreibung bleibt aber
weiterhin auf die substantivische Verwendung wie in "ein
herzliches Willkommen" beschränkt. (vgl.
http://www.rechtschreibrat.com/DOX/rfdr_PM_2017-06-29_Aktualisierung_Regelwerk.pdf
)
Die Veränderungen sind an den entsprechenden Stellen des
amtlichen Regelwerks eingefügt. Insbesondere wurden die
Vorbemerkungen zum Teilbereich der
Laut-Buchstaben-Zuordnungen,
§ 25 E3 sowie § 63,
der an die Stelle von § 63 und § 64 des Regelwerks 2006/2010 tritt,
überarbeitet.
Ferner wurden
redaktionelle Anpassungen in Regelteil und Wörterverzeichnis
vorgenommen, die sich aus der Einarbeitung der Veränderungen in
den Regelteil und in das Wörterverzeichnis ergeben haben.
Die umformulierten Regeln zur Schreibung von festen Verbindungen
aus Adjektiv und Substantiv verdeutlichen, wann in diesen Fällen
klein- bzw. großgeschrieben wird und wann beide Schreibungen
zulässig sind.
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So ist bei
wörtlichem bzw. bildhaftem Gebrauch wie in "der freie
Mitarbeiter" und "die gläserne Decke" die Kleinschreibung der
Regelfall.
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Bei besonderen
Anredeformen wie der Heilige Vater gilt die Großschreibung.
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Fälle mit
schwankendem Gebrauch wie z.B. "die mittlere/Mittlere Reife",
"die goldene/Goldene Hochzeit" oder auch "der
technische/Technische Direktor" werden neu grundsätzlich in
beiden Schreibungen angesetzt.
Außerdem hat der Rat für deutsche Rechtschreibung im Januar 2018
in Abschnitt 3 des Vorworts des amtlichen Regelwerks redaktionelle
Anpassungen vorgenommen. Damit soll erreicht werden, dass das
amtliche Regelwerk in allen Ländern und Regionen mit Deutsch als
Amtssprache gleichermaßen Geltung beanspruchen kann.
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
18.12.2023