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Privater Geschäftsbrief

Didaktische und methodische Aspekte

 
FAChbereich Deutsch
Glossar Schreibformen  Schreibformen in der SchuleÜberblick
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Strukturierungstypen von Texten in der Mehr-Ebenen-Klassifikation

In der Schule eine neuere Formen des erörternden Schreibens

Der ▪ Private Geschäftsbrief kann zu den ▪ neueren Formen erörternden Schreibens in der Schule gezählt werden. Diese stellen eine wichtige Gruppe schulischer Schreibformen (Textmustern) dar, die die Palette der ▪ klassischen Formen der Erörterung aus unterschiedlichen Gründen erweitert hat.

Er gehört vor allem dann dazu, wenn die Schreibaufgabe neben dem normgerechten Schreiben schriftliches Argumentieren zu einem Problem bzw. Sachverhalt verlangt.

Schriftliche Kommunikation in einem offiziellen Rahmen

Private Geschäftsbriefe sind Gebrauchstexte (pragmatische Texte). Sie dienen der schriftlichen Kommunikation in einem offiziellen Rahmen

  • zwischen Privatpersonen oder

  • zwischen einer Privatperson und einer Institution, einer Körperschaft oder einem Unternehmen

Normgerechtes Schreiben ist ein Muss, aber nicht alles

Wer einen privaten Geschäftsbrief schreiben will, muss wissen, dass man dabei strengen Regeln zu folgen hat. Wie bei kaum einem anderen Text ist das Verfassen eines Geschäftsbriefes, und das auch in seiner privaten Form, ein an vorgegebenen Normen orientiertes Schreiben.
Dieses normgerechte Schreiben bezieht sich vor allem auf die äußere Gestaltung, schließt aber ebenso sprachlich-stilistische Aspekte mit ein.
Und insbesondere letztere sollten dabei im Fokus des Schreibunterrichts im Fach Deutsch stehen. Anders sieht es beispielweise im Fach Textverarbeitung aus, bei der die äußeren Formmerkmale besonderes Gewicht haben.

Dennoch: einer künstlichen Trennung von Form und Inhalt soll hier nicht das Wort geredet werden. Allerdings werden Lehrkräfte, denen es sonst ja oft an harten Kriterien zur Benotung von Schreibleistungen mangelt, leicht dazu verleitet, bei ihrer bewertend-prüfenden Beurteilung die formalen Kriterien überzubewerten.

So muss bei der Schreibaufgabe auf jeden Fall klar sein, welche Schreibziele damit erreicht werden sollen. Das hängt nicht zuletzt von den Textfunktionen ab, die ein konkreter privater Geschäftsbrief auszeichnen soll. Wenn es bei der Schreibaufgabe z. B. darum geht, eine Argumentation zu einem bestimmten Problem zu entwickeln, nähert sich der private Geschäftsbrief eben auch erörternden Schreibformen an, die im Rahmen der Textmustervorgaben des privaten Geschäftsbriefs zu bewältigen sind. Die Leistungen, die dann bei der Argumentationsentwicklung zu erbringen sind, dürften den Stellenwert des normgerechten Schreibens mehr als relativieren, wenn der private Geschäftsbrief zu einer freieren Form erörternden Schreibens tendiert. (vgl. z. B. ▪ Party an der Schule, ▪ Ego-Shooter ...) 

"Ich rate ab" - Schulpraktiker sehen die Schüler*innen bei Prüfungsaufgaben überfordert

Der private Geschäftsbrief, so scheint es, hat, insbesondere wenn es sich um eine Prüfungsaufgabe handelt, offenkundig nicht nur Fürsprecher. So rät »Klaus Schenck auf seiner Internetseite ausdrücklich davon ab, den Privaten Geschäftsbrief als Prüfungsthema zu wählen, weil die Notengebung zu streng und die Schüler*innen sich dabei "kaum entfalten, aber vieles falsch machen" könnten, wenn sie z. B. "zu nahe an der Aufgabenstellung" schrieben oder "nicht angemessene Formulierungen" benutzen würden.

Natürlich gibt es, wie bei jeder Schreibform Tücken, aber eine solche Haltung unterstellt, dass die Schüler*innen den geforderten Standards überhaupt nicht entsprechen könnten. Eine zumindest sehr fragwürdige Einstellung, so viel sei hier gesagt, die unter dem Deckmantel gutgemeinter Schülerorientierung und Schülerfreundlichkeit daherkommt. 

Der private Geschäftsbrief - längst nicht mehr nur ein Fall für Tinte und Papier

Einer schulischen Praxis, die das normgerechte Schreiben überbewertet, steht nicht nur entgegen, dass auch die kommunikative Bedeutung des privaten Geschäftsbriefs in der traditionellen Form abnimmt.

Wichtiger ist noch, dass ein Großteil der Probleme, die Schüler beim Schreiben dieser Briefe haben, eher auf sprachlicher und argumentativer Ebene liegen. Erst ihre Bewältigung kann bewirken, dass ein privater Geschäftsbrief die ihm zugewiesene kommunikative Funktion erfüllen kann.

Wenn also heutzutage ein großer Teil des privaten Geschäftsverkehrs in schriftlicher Form schon als E-Mail abgewickelt wird, macht es wenig Sinn, über Gebühr auf den Formkriterien des privaten Geschäftsbriefes herumzureiten. Vielmehr kommt es darauf an, die kommunikativen Funktionen des privaten Geschäftsbriefes auch in Form privater Geschäfts-E-Mails zu erproben und einzuüben.
Dabei spielt eben nicht nur die sprachliche und argumentative Gestaltung einer bestimmten Schreibhandlung wie z. B. das Formulieren einer Reklamation usw. eine Rolle, sondern auch die Nutzung der mit der digitalen Technik verfügbaren Möglichkeiten wie z. B, Dateianhänge, Fotos oder Videos zur Dokumentation  einzusetzen, um seine Schreibziele zu erreichen.
Und nicht zuletzt gehört der Umgang mit dem Datenschutz und die sichere Archivierung von E-Mails, sowie das Einsetzen von Lesebestätigungen, die Verwendung von E-Mails als Einschreiben u. dgl. zu einem modernen Schreibunterricht über den privaten Geschäftsbrief, der gesellschaftlich übliche kommunikative Praktiken einbezieht.

Die äußere Form des privaten Geschäftsbriefs

Die äußere Form eines privaten Geschäftsbriefs folgt bestimmten, auf Konvention beruhenden Regeln. Als standardisierte Form ist sie auch in einer DIN-Norm  (»DIN 5008) niedergelegt.

Als schulische Schreibform, insbesondere im Rahmen des Deutschunterrichts oder entsprechender Abschlussprüfungen, gelten zum Teil freilich noch kulturell bedingte Schreibgewohnheiten, die nicht unbedingt und in letzter Konsequenz mit der DIN-Norm konform sind.

Dies entspricht auch der Tatsache, dass sich solche Normierungen, auch wenn es dafür gute Gründe geben mag, gegen kulturell konventionalisierte Formen auch im Zeitalter der Globalisierung nicht so ohne weiteres durchsetzen lassen. 
Was im Geschäftsleben (B2B und A2B und umgekehrt) durchaus Sinn macht, kann im halbprivaten Bereich, eben dort, wo Menschen ihre privaten Geschäftsbriefe abfassen, nicht so ohne weiteres alte Gewohnheiten und Gepflogenheiten verdrängen. Und im Zeitalter der digitalen Kommunikation verschieben sich, wie bereits ausgeführt, auch hier allmählich die Akzente.

Dennoch muss der Deutschunterricht, insbesondere nach Veröffentlichung der Norm, zum normgerechten Schreiben anleiten. Auch wenn die (DIN-)Normen lediglich den Charakter von Empfehlungen haben, es jedem einzelnen überlassen bleibt, ob er sich danach richtet, erreichen sie eine große Verbindlichkeit, weil viele gesellschaftliche Gruppen an ihrer Umsetzung Interesse haben. Denn im Gefolge von Normierungen können sich, wie Melanie Goldmann (2007, S.128) betont, "neue Technologien schneller am Markt durchsetzen, weil durch die Normung die wesentlichen Fragen der Sicherheit, der Verträglichkeit mit Gesundheit und Umwelt sowie der Gebrauchstauglichkeit und Zuverlässigkeit geklärt sind."
Normierung, so schlussfolgert sie, schaffe damit Vertrauen, was letzten Endes den Menschen in ihrem Alltagsleben Sicherheit gebe. So sei es die Aufgabe von Normen, "den Nutzen technischer Entwicklungen zu maximieren und von ihnen ausgehende Gefährdungen zu minimieren." (ebd.)

Normen standardisieren und vereinfachen die briefliche Kommunikation

In Unternehmen, Institutionen und Körperschaften werden in der geschäftlichen Korrespondenz Regelungen für das normgerechte Schreiben, sobald solche erarbeitet und veröffentlicht worden sind, umgesetzt. Sie standardisieren und vereinfachen auf diese Weise die briefliche Kommunikation. So gelten die entsprechenden Normen für den offiziellen Geschäftsbrief als weitgehend verbindlich.
Für den privaten Geschäftsbrief gilt dies indessen nicht in gleichem Umfang. Wenn jemand als Privatperson einen geschäftlichen Angelegenheiten dienenden Brief verfasst, kann er/sie den Brief im Prinzip gestalten und schreiben, wie es beliebt. Aber gute Gründe sprechen dafür, sich auch dabei an bestimmte Normvorgaben zu halten. Sie erleichtern den Briefversand, sorgen dafür, dass ein Brief seinen Adressaten erreichen kann, helfen diesem, Anlass und Gegenstand des Briefes in den eigenen Geschäftsverkehr einzuordnen usw.

Allerdings ist eben im Zeitalter von E-Mail, insbesondere dem »e-post-Brief, von SMS, MMS und dem Posten von Mitteilungen in sozialen Netzwerken auch im Bereich des privaten Geschäftsbriefes manches im Fluss. So kann, wer z. B. heutzutage einen Handyvertrag kündigen will, dies längst per E-Mail tun. Und was in solchen geschäftlichen Dingen möglich ist, hat längst auch andere Bereiche erreicht. Und E-Mails entziehen sich, auch im Geschäftsverkehr, bislang erfolgreich einer derartigen Normierung. Nicht dass nicht auch daran gearbeitet wird: Aber die kulturellen Gepflogenheiten im E-Mail-Austausch lassen die verbindliche Durchsetzung von Schreibnormen in diesem Bereich offenbar (noch) nicht zu.

Textfunktionen

Wie bei den meisten Texten werden die kommunikativen Funktionen eines privaten Geschäftsbriefes in einer Kombination mehrerer Textfunktionen signalisiert, von denen mal die eine, mal die andere die dominierende Textfunktion darstellt.

So wird in einem privaten Geschäftsbrief meistens über etwas informiert (informative Textfunktion, zugleich aber auch zu etwas aufgefordert (appellative Textfunktion). Es kann sich bei der dominierenden Textfunktion um eine Bestellung, eine Mahnung, eine Erinnerung, eine Anfrage oder eine Reklamation handeln. Ob diese oder jene Textfunktion dominiert, hängt letzten Endes von der im Text ausgedrückten Anweisung des Verfassers (Emittenden) ab, " die der Rezipient erkennen soll" , nämlich wie bzw. "als was dieser den Text insgesamt auffassen soll." (vgl. Brinker 1997, S.95, Hervorh. im Original gesperrt), 

Unterschiede von Privatbrief und privatem Geschäftsbrief

Als offizielle Briefe dienen private Geschäftsbriefe nie ausschließlich der Kontaktpflege und heben sich damit grundlegend von Privatbriefen ab.

Beide unterscheiden sich im Allgemeinen in Aufbau, Inhalt und (stilistischer) Form. Während der Privatbrief hauptsächlich der Kontaktpflege dient, kann ein privater Geschäftsbrief sehr unterschiedliche (Text-)Funktionen erfüllen. Da ein privater Geschäftsbrief verwendet wird, um "offizielle" Beziehungen und "geschäftsmäßige" Sachverhalte zwischen Privatpersonen untereinander oder zwischen Privatpersonen und Unternehmen, Einrichtungen oder Körperschaften zu regeln, muss er auch Gepflogenheiten und Konventionen bei seiner Gestaltung entsprechen, wie sie im Geschäftsverkehr üblich sind bzw. gewöhnlich erwartet werden.

  • Ein privater Brief kann als Mitteilung an einen oder mehrere Empfänger eigentlich ganz beliebig aussehen. Grundsätzlich betrachtet braucht ein solcher Brief nicht einmal eine Anrede, eine Unterschrift oder die Angabe des Briefdatums. Und doch gibt es auch dafür mehr oder weniger verbindliche Konventionen, die sich aus der jeweils besonderen Kommunikationssituation ergeben. Die Wahl der äußeren und stilistischen Form eines privaten Briefs hängt damit neben der Beziehung der Kommunikationspartner zueinander, dem Anlass und dem Inhalt des Briefes auch davon ab, welche Ziele ein solcher Brief verfolgt. Ein Liebesbrief wird so sicher anders aussehen als ein Brief, den eine Tochter ihren Eltern aus ihrem Urlaub schreibt.

  • Demgegenüber ist der private Geschäftsbrief in seiner an den DIN-Normen (»DIN 5008) orientierten und in seiner als E-Mail verwendeten Form stark standardisiert. Neben den äußeren Formmerkmalen, die beim herkömmlichen Geschäftsbrief eine große Rolle spielen, betrifft dies vor allem bestimmte Angaben, die im Geschäftsverkehr üblicherweise gemacht werden müssen und den Brief bzw. die E-Mail dem Geschäftshandeln zugehörig machen. Das sind z.B. Angaben zu ▪ Absender und ▪ Empfänger, ▪ Brief-/E-Mail-Datum, ▪ Brief-/E-Mail-Zweck (Betreff), ▪ Anrede, ▪ Haupttext, ▪ Grußformel, ▪ Anlagen(Anlagenvermerk)/Attachments und (digitale) Unterschrift.
    Und selbstverständlich gehört zu einem privaten Geschäftsbrief in der einen oder der anderen Form auch ein Schreibstil, der sich von dem rein privater Ausführungen deutlich abhebt. Private Geschäftsbriefe sind, auch wenn sie einen individuellen Charakter besitzen und als offizielle Briefe" in der Regel 'unter Ausschluss der Öffentlichkeit' formuliert (und gelesen)" werden, "im ganzen so geschrieben, als ob sie der Öffentlichkeit zugänglich wären. Diese (fiktive) Publizierbarkeit hat zur Folge, dass solche Briefe in einer nüchternen, weitgehend standardisierten und damit lesbaren Form gehalten sind" (Engel 1996, S.174)

Merkmale privater Geschäftsbriefe
  • regeln "offizielle" Beziehungen zwischen Privatpersonen und Geschäftspartnern, zwischen Kunden und einer Firma etc.

  • besitzen einen individuellen Charakter

  • haben meist einen aktuellen Anlass

  • sind in ihrer äußeren Form mehr oder weniger standardisiert

  • müssen bestimmte Mindestinformationen enthalten (allerdings adressatenspezifische Unterschiede)

  • haben eine klare Gliederung (Abschnitte)

  • sind in einer sachlichen Sprache verfasst

Privater Geschäftsbrief als Prüfungsaufgabe

Der Aufgabentyp "Privater Geschäftsbrief" war lange Zeit eine der sechs verschiedenen Schreibformen, die als Prüfungsaufgaben in der Abschlussprüfung in der Berufsschule des Landes Baden-Württemberg zur Auswahl standen. Auch im neuen Bildungsplan ist die Schreibform verbindlich im Unterricht zu behandeln.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Bildungsplans für das Fach Deutsch ab 2016, hat sich der Charakter der Abschlussprüfung grundsätzlich geändert. So wurden die Prüfungsaufgaben im Fach Deutsch in zwei Teile gegliedert. Dazu wird, je nach Dauer der Ausbildung (2-jährig oder 3-jährig), eine Materialbasis zu einem nicht-fiktionalen oder gedruckten fiktionalen Text zur Bewältigung der Schreibaufgabe angeboten. Die mit der Prüfung verbundene Schreibaufgabe dient nur mehr der schwerpunktmäßigen Überprüfung der geforderten aufgabenbezogenen Schreibkompetenz. Die Prüfungszeit von 120 Minuten ist beibehalten worden.

  • Ausbildungsberufe mit 2-jähriger Regelausbildungsdauer
    Materialbasis: nicht-fiktionaler Text

    • Die Aufgaben von Teil 1 beziehen sich auf das vorgelegte Material und sollen das Textverständnis schwerpunktmäßig überprüfen.
      Es handelt sich dabei um geschlossene und halboffne Aufgaben, die durch entsprechende Aufgaben, die andere im Bildungsplan aufgeführte Kompetenzen überprüfen. Dabei ist, zusammengefasst unter der Bezeichnung "Sprachgebrauch" z. B. an Rechtschreibstrategien, Formulierungsaufgaben, etc. gedacht.

    • Die Aufgaben von Teil 2 bestehen aus einer Schreibaufgabe, wie z. B. einem privaten Geschäftsbrief, einer Stellungnahme etc. Damit soll die aufgabenbezogene Schreibkompetenz schwerpunktmäßig überprüft werden.

    • Die Teile 1 und 2 werden bei der Bewertung zu jeweils 50% gewichtet.

  • Ausbildungsberufe mit 3-jähriger Regelausbildungsdauer
    Auswahl von zwei verschiedenen Prüfungsaufgaben - Prüfungstyp I: Materialbasis nicht-fiktionaler Text; Prüfungstyp II: gedruckter fiktionaler Text

    • Die Aufgaben von Teil 1 beziehen sich auf das vorgelegte Material und sollen das Textverständnis schwerpunktmäßig überprüfen.

    • Die Aufgaben von Teil 2 bestehen aus einer Schreibaufgabe, wie z. B. einem privaten Geschäftsbrief, einer Stellungnahme etc. Damit soll die aufgabenbezogene Schreibkompetenz schwerpunktmäßig überprüft werden.

    • Die Teile 1 und 2 werden bei der Bewertung zu jeweils 50% gewichtet.

Strukturierungstypen von Texten in der Mehr-Ebenen-Klassifikation

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 07.01.2024

    
 

 
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