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Maria Stuart |
Burleigh |
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betont, freiwillige
Unterwerfung Marias unter englische Gerichtsbarkeit (V 694) |
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widerspricht B. und
erklärt unter Berufung auf englisches Recht:
"Nur Könige sind meine Peers." (V 706) |
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besteht auf faktischer
Anerkennung des englischen Gerichts wegen Anhörens der Anklage und
Aussage von M. vor Vernehmungsrichtern (V 707) |
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erklärt ihr Erscheinen
vor dem Gericht damit, dass sie von Hatton hintergangen worden sei.
Außerdem habe sie den Lords ihre Achtung erweisen wollen. (V 714f.) |
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beansprucht
Gerichtsbarkeit über alle, die sich auf englischem Boden befinden.
Recht steht damit auch über Königen und Königinnen. (V 719) |
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betont dagegen, dass
englisches Recht nur für englische Staatsbürger gelten könne: "Bin
eine freie Königin des Auslands." (V 727) |
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wendet ein:
Königswürde gewährt keine Straffreiheit bei Anstiftung zum Aufruhr.
Zudem gebe es die Gleichheit vor dem Gesetz. (V 731f.) |
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beharrt darauf, dass
sie sich nicht der Rechenschaft darüber, was sie getan habe, entziehen
wolle, die Richter aber ablehne (V 725) |
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verteidigt Ansehen,
Rang und Würde der "ersten Männer dieses Landes" (V 742), die das
Gericht gebildet hätten; hebt die große Anzahl der Richter (40) hervor |
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hält einen Moment inne
(V 762) und "kokettiert" mit mangelnden rhetorischen Fähigkeiten (V
764); bestreitet die Würde und Unvoreingenommenheit der Richter;
erhebt Vorwürfe: Schmeichelei und Heuchelei, Korruption, religiöser
und politischer Opportunismus (V770ff.) |
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wirft ein, dass sich
M. in Englands Unglück bestens auskenne (V 787) |
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wendet sich persönlich
an B., und lobt dessen moralische und politische Integrität und
Staatsloyalität; zugleich warnt sie ihn, Staatsräson für Gerechtigkeit
zu nehmen (V 790ff.); ungeachtet dieser persönlich versöhnlichen
Geste, hält sie an der Ablehnung des Gerichts aus zwei Gründen fest:
das protestantische Bekenntnis der Richter ("Eiferer", V 801) und die
historische englisch-schottische Feindschaft ("vor Gericht kein Brite
gegen den Schotten, / Kein Schotte gegen den Briten zeugen darf", V
807); nur unter einer Herrschaft vereint, könne diese Feindschaft
überwunden werden (V 825) |
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fragt, ob sie glaube,
dass eine Stuart diese gemeinsame Krone tragen solle (V 827) |
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räumt ein, dass sie
daran geglaubt habe, die schottische und die englische Krone
miteinander vereinen zu können (V 829ff.) |
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klagt sie an, für
dieses Ziel Bürgerkrieg in England angezettelt zu haben. (V 840) |
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verwahrt sich gegen
diese Anschuldigung und verlangt Beweise (V 842f.) |
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weicht aus und gibt
das Urteil und die Rechtsgrundlage des Urteils bekannt (Act
for the Queens Safety). (V 847ff.) |
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weist die Legitimität
des Gesetzes zurück (Ad-hominem-Gesetz, Ex-post-facto-Verbot) (V
855ff.) |
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beharrt darauf, dass
das Gesetz eine Warnung gewesen sei, die M. mit ihrer führenden
Beteiligung am Attentatsplan Babingtons missachtet habe. (V 863) |
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fordert erneut Beweise
für ihre Beteiligung. (V 871) |
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erklärt, sie habe
diese vor Gericht zu sehen bekommen (V 873) |
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bestreitet die
Beweiskräftigkeit, der von fremder Hand geschriebenen Kopien (V
874ff.) |
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behauptet, Babington habe vor seinem Tod
die Urheberschaft und die inhaltliche Richtigkeit der schriftlichen
Mitteilungen Marias an ihn bezeugt (V 878) |
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will wissen, warum man
ihr Babington nicht gegenübergestellt und ihn stattdessen sofort
hingerichtet habe (V 880f.) |
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weicht aus und betont,
dass auch die Schreiber Marias unter Eid sich für die inhaltliche
Richtigkeit der Kopien verbürgt hätten. (V 884) |
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lehnt ihre
Hausbedienten, die ihr die Treue gebrochen hätten, als Zeugen ab. (V 888) |
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wendet ein, dass sie
sonst doch so viel von ihrem Schreiber Nau gehalten habe. (V 893) |
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erklärt dessen falsche
Zeugenaussage mit den Auswirkungen der Folter (V 896) |
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widerspricht dem
Vorwurf, dass der Eid Naus auf der Folter erpresst worden sei ("Mit
einem freien Eid hat er’s beschworen" (V 900) |
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verlangt die
Gegenüberstellung der beiden Bediensteten gemäß eines englischen
Gesetzes, das anordne, "den Kläger dem Beklagten vorzustellen." (V
910); will von Paulet wissen, ob ein derartiges Gesetz in
England gelte (914) |
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B. antwortet nicht (Paulet
bestätigt M. Frage mit einem klaren Ja) (V 916) |
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insistiert auf ihrer
legitimen Forderung nach einer Gegenüberstellung (V 918ff.) |
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lenkt ab und will
weitere Urteilsgründe vorbringen (V 925) |
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unterbricht und
besteht darauf, dass ihr allein die Babington-Verschwörung zum Vorwurf
gemacht worden sei; verlangt von B., nicht auszuweichen, sondern Rede
und Antwort zu stehen (V 928) |
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behauptet, dass es
Beweise dafür gebe, dass M. mit dem spanischen Botschafter verhandelt
habe (V 929) |
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verlangt erneut
Antwort auf ihre Fragen (V 931) |
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behauptet, dass es
Beweise dafür gebe, dass M. mit Gewalt den Katholizismus in England
wieder einführen wolle und einen Krieg der europäischen Mächte gegen
England heraufbeschwören wolle. (V 931f.) |
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erklärt es zu ihrem
(königlichen) Recht, sich für ihre Befreiung aus widerrechtlicher Haft
in England mit anderen Mächten zu verbünden; weist weiterhin jede
Beteiligung an Mordplänen, die sie selbst "entehrt" hätten, zurück (V
947ff.) |
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fordert sie auf, ihre
Lage nicht zu verkennen, denn als Gefangene müsse sie sich der
Realität beugen. (V 951) |
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erklärt, dass sie die
Realität wohl zur Kenntnis nehme ("Ich bin die Schwache, sie die
Mächt’ge", V 961); besteht jedoch darauf, dass es in ihrem Fall nur um
die Macht und nicht um Gerechtigkeit gehe und dies der ganzen Welt
klar sei: "Ermorden lassen kann sie mich, nicht richten!" (V 971) |
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