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Verfassungsentwicklung 1256-1648: Heiliges Römisches Reich

Das Haus Habsburg und Habsburg-Lothringen

Genealogie (Auszug)

 
GESCHICHTE
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Der Dualismus von Kaiser und Reich prägte die Verfassungsgeschichte des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation zwischen 1256 und 1648. Das deutsche Königtum ist bis zum Ende des Reiches (1806) ein Wahlkönigtum. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Königskrone über Jahrhunderte hinweg in den Händen der Dynastie der ▪ Habsburger bleibt (1438-1740).


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Seitdem der »habsburgische König »Maximilian I. (1459-1519) sich 1508 «Erwählter Kaiser» nannte, ohne dass er vom Papst gekrönt worden war und es auch später nicht wurde, schüttelten die deutschen Könige die Bindung des Kaisertitels an die Verleihung durch den Papst ab und ▪ Karl V. (1500-1558) war denn auch der letzte, der sich 1530 vom Papst in Bologna auch noch zum »römisch-deutschen Kaiser krönen ließ. Zuvor war er aber schon 1519 zum König gewählt und 1520 in Aachen im »Kaiserdom zum »römisch-deutschen König gekrönt worden. Für seine Vorstellung einer »Universalmonarchie, wonach dem Kaiser Vorrang vor allen Königen zukam, war die Kaiserwürde so bedeutsam, dass er – auch wenn er wie sein Großvater »Maximilian I. den Titel "Erwählter Kaiser des Heiligen Römischen Reiches" angenommen hatte – sich 1530 von Papst »Clemens VII. (1478-1534) in »Bologna zum Kaiser krönen ließ (im Übrigen der zweite und letzte »Habsburger, der außer »Friedrich III. (1415-1493) die Krönung durch den Papst anstrebte und erwirkte).

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 01.02.2024

 
 

 
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