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Fehrenbach (Zentrum): "Sind die Verträge ein Instrument des Friedens?" 24.11.1925

Außenpolitik der Weimarer Republik

 
GESCHICHTE
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"Sind die Verträge ein Instrument des Friedens?"
Fehrenbach (Zentrum) zum Locarno-Vertrag, 24.11.1925

Wir fragen uns: sind diese Verträge in Wirklichkeit ein Instrument des Friedens, eines Friedens. dem Deutschland in Ehren zustimmen kann?

Dazu ist unseres Erachtens zunächst erforderlich, dass sowohl in der Form wie in der Sache die volle Gleichberechtigung Deutschlands gewahrt ist und dass dem deutschen Volke nichts zugemutet wird. was seiner nationalen Würde und unveräußerlichen, durch die natürliche Ordnung der Dinge garantierten Rechten eines jeden Staatsvolkes zuwiderliefe. Diese Bedingung ist erfüllt. Nach der formalen Seite ist das unbestritten. Aber auch der Inhalt der Verträge entspricht der gestellten Anforderung.

Wir leisten keine neue - diesmal freiwillige - Unterschrift unter das Versailler Diktat.[...]

Wir sprechen in dem Vertrag von Locarno auch keinen Rechtsverzicht auf deutsches Land und Volk aus. [...]

Die gleiche Folgerung ergibt sich aus dem Charakter der Schiedsverträge. die sowohl mit den westlichen wie mit den östlichen Nachbarstaaten Deutschlands vorgesehen sind.[...] Sie enthalten keine uneingeschränkte Unterwerfung unter irgendwelche Schiedssprüche, es sei denn. dass es sich lediglich um eine Auslegung von Rechtsbestimmungen handelt.

Wir ziehen daraus den Schluss: die Gleichberechtigung Deutschlands mit den übrigen Vertragsstaaten ist in Locarno gewahrt worden, und unveräußerliche Rechte der Nation sind keineswegs preisgegeben.

(H. Michaelis/E. Schraepler (Hrsg.), Ursachen und Folgen. Berlin 1958 ff. Band VI, S.421)

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 28.09.2023

    
   Arbeitsanregungen
  1. Welche Positionen vertritt der Verfasser/Redner zum Locarno-Vertrag.

  2. Benutzt er für seine Argumentation historische, wirtschaftliche oder bündnispolitische Argumente?

  3. Vergleichen Sie seine Position mit denen der anderen Parteien.
     

 
 
 

 
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