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Die Gründe für das europaweite • Wachstum der Bevölkerung in der ersten
Hälfte des 18. Jahrhunderts sind vielfältig. Dabei sind es auch
strukturelle Faktoren, die das Bevölkerungswachstum im 18. Jahrhundert
beeinflussen. Zu diesen Faktoren zählen unter anderem das
Heiratsalter und die Entwicklung
der Fertilität, die allgemeinen Bedingungen für Eheschließung und Familiengründung
und die Regeln für die Partnerwahl.
Das Heiratsalter und die Bedingungen,
die für die Eheschließung und die
Familiengründung galten, sind wohl mit
die wichtigsten strukturellen Faktoren, die auf die
Bevölkerungsentwicklung Einfluss genommen haben.
Das Heiratsalter war in den frühneuzeitlichen Gesellschaften Europas
hoch. Bei Männern lag es durchschnittlich etwa zwischen 27 und 28 Jahren,
bei Frauen zwischen 25 und 26 Jahren. (vgl.
Schmidt 2009,
S.28) Im 17. und 18. Jahrhundert könnten, Schätzungen zufolge, im Alter von 30 Jahren maximal
ein Drittel der Männer und weniger als die Hälfte der Frauen verheiratet
gewesen sein. (vgl.
Schilling 1994a,
S.87)
Das hohe Heiratsalter der Frauen nahm entscheidenden Einfluss auf die
Fertilität der Bevölkerung. Es verkürzte die Fertilitätsphase der Frauen
und führte dazu, dass eine Frau entsprechend weniger Kinder bekam, wobei
dennoch 15 Geburten für eine Frau gar nicht so außergewöhnlich waren. (Schmidt 2009,
S.25)
Da verheiratete Frauen in der Regel entweder schwanger waren oder
ihre Säuglinge längere Zeit stillten, was "unter den frühneuzeitlichen
Ernährungslagen zu einer verminderten Fruchtbarkeit bis hin zu einer
temporären Sterilität" (ebd.,
S.24) führen konnte, wurden im Allgemeinen in einer
durchschnittlichen Ehe
etwa alle zweieinhalb Jahre ein Kind geboren
(vgl.
Schilling 1994a,
S.88).
Doch selbst in Familien, deren Mütter sehr viele Geburten
erlebten, saßen angesichts der hohen •
Säuglings- und Kindersterblichkeit
mit dem Beginn des Arbeitslebens im Alter von 12 bis 14 Jahren selten mehr als
fünf Kinder an einem Tisch (Schmidt 2009,
S.25). Zwischen dem jüngsten und ältesten Kind einer Familie lagen oft 20 bis
30 Jahre damit also eine ganze Generation auseinander. (vgl.
Schilling 1994a,
S.88).
Die "verzögerte Heirat" wirkte wie eine "kollektive
Geburtenplanung" (ebd.,
S.24) bzw. eine "folgenreiche Familienplanung" (Schorn-Schütte
2009, S.28) der ländlichen und städtischen Bevölkerung in Europa.
Zugleich hemmte das hohe Heiratsalter nicht zuletzt auch wegen der
ohnehin geringen Lebenserwartung das Bevölkerungswachstum, reichte aber
angesichts des vorhandenen Geburtenüberschusses für das kontinuierliche
Anwachsen der Bevölkerung als Ganzes aus. (vgl.
Schilling 1994a,
S.86)
Allgemeine Voraussetzungen für die Heirat
Wer in der • Frühen Neuzeit (ca.
1350-1800) in Mittel- und Nordeuropa heiraten wollte,
konnte dies nur tun, wenn Eltern und vor allem Landesordnungen und
Gemeinden ihre Zustimmung gaben.
Materielle Voraussetzung
für die Heirat "war die Existenz einer zur Ernährung der
zu erwartenden Familie ausreichenden Erwerbsstelle, das war
entweder ein Hof oder ein Handwerksbetrieb." (Schorn-Schütte
2009, S.28) Wer dies nicht vorweisen konnte, musste ehelos leben und konnte
sich nicht legitim fortpflanzen.
Als Knechte, Mägde, Gesellen, aber auch als zweite oder dritte Söhne,
wenn nur der erste Sohn den Besitz erbte (»Anerbenrecht),
mussten ca. 10 bis 20 Prozent eines Jahrganges ganz auf die Ehe
verzichten, es sei denn Kriege, Missernten, Teuerungen oder Seuchen
verbesserten zeitweilig die Situation dieser "demographischen
Reservearmee" (Schmidt 2009,
S.24)
Die hohen Mortalitätsraten nach solchen "bevölkerungsgeschichtlichen
Krisen" (Schorn-Schütte
2009, S.29), in denen die Heiratsraten und die Zahl der Geburten
drastisch sanken, hatten damit "»segenreiche« Folgen für die Gesamtheit
der Bevölkerung; denn für einen längeren Zeitraum wurden Hofstellen und
Handwerksbetriebe früher frei als erwartet, die Neugründung von Familie
war sehr viel leichter möglich. Zugleich stieg in dieser Phase die
eheliche Fruchtbarkeit, denn angesichts der zahlreichen
Vollerwerbsstellen konnte sowohl das Heiratsalter sinken als auch die
erzwungene Ehelosigkeit abnehmen." (ebd.)
Die Bindung der Ehe an die Gründung eines eigenen Hausstandes, Eigentum
und Besitz bestimmte auch die Regeln der Partnerwahl. Ehen wurden im Allgemeinen
in allen verschiedenen
gesellschaftlichen Ständen hinweg arrangiert und ließen den Partnern
selbst wenig Entscheidungsspielräume (vgl.
Gestrich 2003,
S.488ff.) Dabei stiegen in Europa über alle Schichten hinweg die
Verwandtschaftsehen zwischen Cousins und Cousinen deutlich an. (vgl.
ebd., S.493)
Im Allgemeinen waren im 18. Jahrhundert die strukturellen und
weltanschaulichen Voraussetzungen für die nicht-arrangierte Ehe nach
einem liberalen Modell der Partnerwahl wie die "Entkoppelung
der Lebens- und Zukunftssicherung der Kinder vom Besitz der Eltern,
die Mobilität der jungen
Generation,
das frühe und mehr oder weniger dauerhafte Verlassen des Elternhauses
und der Gemeinde in der Jugend" (ebd.,
S.498) noch nicht gegeben.
Eheliche und uneheliche Kinder
Die
meisten Kinder wurden ehelich geboren.
Der Anteil unehelich geborner
Kinder war regional unterschiedlich hoch und schwankte in den Städten
sehr. Allgemein könnte er in Städten 10:1 und auf dem Land 16:1 betragen
haben. Dabei muss allerdings eine hohe Dunkelziffer eingerechnet werden,
"da Abtreibung und Kindesmord als Reaktion auf kirchliche,
gesellschaftliche und staatliche Sanktionen" (Schilling 1994a,
S.87), auch wenn sie streng bestraft wurden, nicht selten waren.
Allerdings zeigt auch die
seit Mitte des 18. Jahrhunderts sprunghaft
angestiegene Zahl unehelich geborener Kinder, man spricht hier von
Illegitimitätsquote, dass
sich viele junge Leute bei ihrer Aufnahme sexueller Beziehungen "nicht
mehr um elterliche Eheverbote oder Einsprüche der Gemeinde" (Gestrich
2003, S.486) kümmerten und
neue Arten gesellschaftlich ansonsten
nicht gewünschter Liebesbeziehungen eingingen.
Neben den großen regionalen Unterschieden, die auch mit dem
Heiratsalter zusammenhingen - wo früher geheiratet wurde, gab es
weniger uneheliche Geburten - spielte dabei die unterschiedliche
Akzeptanz religiöser Sexualnormen in verschiedenen Regionen eine
Rolle. In Gegenden, in denen sie besonders hochgehalten wurden, wie
z. B. im katholischen Irland, Tirol, den Niederlanden, aber auch in
deutschen Regionen, die vom »Pietismus geprägt waren
(z. B.
»Westfalen oder
Gebiet des einstigen Herzogtums bzw. Königreichs
Württemberg) , waren also
geringere Illegitimitätsquoten, also uneheliche Geburten, zu verzeichnen.
Trotzdem: Es waren die Mütter, die ein uneheliches Kind gebaren, die die
•
persönlichen und sozialen Folgen zu tragen hatten. Sie hatten als
unzüchtig handelnde Frauen ihre • "Ehre"
verloren.
Dabei übernahm auch der
Staat das soziale
Konstrukt der Ehre, das die Grenzen für ein legitimes und
ehrbares sexuelles Verhalten in einer asymmetrischen
Geschlechterordnung festlegte. (vgl.
Lidman 2008,
S.318) Seinen Kern bildete "die Unversehrtheit der Jungfräulichkeit und
die sexuelle Fixierung ehefräulicher Sexualität auf den Ehemann,
gekoppelt an ein Pflichterfüllungsethos im funktionalen Kontext der
Familie" (Fuchs
1999, S. 231).
Dabei war die Verschränkung der
•
christlichen Sexualmoral
mit den Interessen der an der Schaffung
eines einheitlichen Untertanenverbandes interessierten Landesherren
besonders deutlich.
So wurde zur
Begründung für die •
Kriminalisierung der vorehelichen und außerehelichen Sexualität
argumentiert, dass das deviante sexuelle Verhalten
nicht nur die christliche Ehe bedrohten, sondern auch das ganze
politische, ökonomische und soziale System der frühneuzeitlichen
Ständegesellschaft.
"Nicht-eheliche
Kinder und Nachkommen ohne eindeutig geklärte Vaterschaft" so hieß
es, "würden zu instabilen Beziehungen in Familie, Peer Group und
Sozialverband führen, die Kommunen hätten mit Folgekosten für die
Armenversorgung zu rechnen und die Erbrechtsangelegenheiten würden
ebenfalls verkompliziert." (Eder 2002,
S.59)
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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
18.08.2026
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