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Bevölkerungswachstum im 18. Jahrhundert

Strukturelle Faktoren

Frühe Neuzeit (ca. 1350-1800) «Einzelne sozial- und mentalitätsgeschichtliche Aspekte Bevölkerungsentwicklung

 
GESCHICHTE
Grundbegriffe der Geschichte Europäische Geschichte  ▪ Frühe Neuzeit (ca. 1350-1800) Zeitalter der Renaissance (ca.1350-1450) Reformation und Glaubenskriege (1517-1648) Zeitalter der Entdeckungen (1415-1531) Absolutismus und Aufklärung (ca. 1650-1789) Beginn des bürgerlichen Zeitalters Aspekte und Rahmenthemen Überblick Verschiedene Aspekte Rahmenthemen Einzelne sozial- und mentalitätsgeschichtliche Aspekte Überblick Bevölkerungsentwicklung Überblick Entwicklung bis zum 30-jährigen Krieg (1618-48) Demographische Schrumpfungsphase im 17. Jahrhundert [ Bevölkerungswachstum im 18. Jahrhundert Überblick Strukturelle Faktoren ] Einzelne Aspekte Textauswahl Bausteine Fragen und Antworten (KI) Landleben  Stadtleben Familienleben Frauenleben KinderlebenLeben der AltenBerufslebenSexuallebenLeben des Adels Soldatenleben Studentenleben KlosterlebenRäuberleben Mode und Kleidung Reisen Kranke und Gesunde Lesen  ▪ Deutsche Geschichte
 

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Die Gründe für das europaweite • Wachstum der Bevölkerung in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts sind vielfältig. Dabei sind es auch strukturelle Faktoren, die das Bevölkerungswachstum im 18. Jahrhundert beeinflussen. Zu diesen Faktoren zählen unter anderem das Heiratsalter und die Entwicklung der Fertilität, die allgemeinen Bedingungen für Eheschließung und Familiengründung und die Regeln für die Partnerwahl.

Heiratsalter und Fertilität

Das Heiratsalter und die Bedingungen, die für die Eheschließung und die Familiengründung galten, sind wohl mit die wichtigsten strukturellen Faktoren, die auf die Bevölkerungsentwicklung Einfluss genommen haben.

Das Heiratsalter war in den frühneuzeitlichen Gesellschaften Europas hoch. Bei Männern lag es durchschnittlich etwa zwischen 27 und 28 Jahren, bei Frauen zwischen 25 und 26 Jahren. (vgl. Schmidt 2009, S.28) Im 17. und 18. Jahrhundert könnten, Schätzungen zufolge, im Alter von 30 Jahren maximal ein Drittel der Männer und weniger als die Hälfte der Frauen verheiratet gewesen sein. (vgl. Schilling 1994a, S.87)

Das hohe Heiratsalter der Frauen nahm entscheidenden Einfluss auf die Fertilität der Bevölkerung. Es verkürzte die Fertilitätsphase der Frauen und führte dazu, dass eine Frau entsprechend weniger Kinder bekam, wobei dennoch 15 Geburten für eine Frau gar nicht so außergewöhnlich waren. (Schmidt 2009, S.25)

Da verheiratete Frauen in der Regel entweder schwanger waren oder ihre Säuglinge längere Zeit stillten, was "unter den frühneuzeitlichen Ernährungslagen zu einer verminderten Fruchtbarkeit bis hin zu einer temporären Sterilität" (ebd., S.24) führen konnte, wurden im Allgemeinen in einer durchschnittlichen Ehe etwa alle zweieinhalb Jahre ein Kind geboren (vgl. Schilling 1994a, S.88).

Doch selbst in Familien, deren Mütter sehr viele Geburten erlebten, saßen angesichts der hohen • Säuglings- und Kindersterblichkeit mit dem Beginn des Arbeitslebens im Alter von 12 bis 14 Jahren selten mehr als fünf Kinder an einem Tisch (Schmidt 2009, S.25). Zwischen dem jüngsten und ältesten Kind einer Familie lagen oft 20 bis 30 Jahre damit also eine ganze Generation auseinander. (vgl. Schilling 1994a, S.88).

Die "verzögerte Heirat" wirkte wie eine "kollektive Geburtenplanung" (ebd., S.24) bzw. eine "folgenreiche Familienplanung" (Schorn-Schütte 2009, S.28) der ländlichen und städtischen Bevölkerung in Europa. Zugleich hemmte das hohe Heiratsalter nicht zuletzt auch wegen der ohnehin geringen Lebenserwartung das Bevölkerungswachstum, reichte aber angesichts des vorhandenen Geburtenüberschusses für das kontinuierliche Anwachsen der Bevölkerung als Ganzes aus. (vgl. Schilling 1994a, S.86)

Allgemeine Voraussetzungen für die Heirat

Wer in der • Frühen Neuzeit (ca. 1350-1800) in Mittel- und Nordeuropa heiraten wollte, konnte dies nur tun, wenn Eltern und vor allem Landesordnungen und Gemeinden ihre Zustimmung gaben.

Materielle Voraussetzung für die Heirat "war die Existenz einer zur Ernährung der zu erwartenden Familie ausreichenden Erwerbsstelle, das war entweder ein Hof oder ein Handwerksbetrieb." (Schorn-Schütte 2009, S.28) Wer dies nicht vorweisen konnte, musste ehelos leben und konnte sich nicht legitim fortpflanzen.

Als Knechte, Mägde, Gesellen, aber auch als zweite oder dritte Söhne, wenn nur der erste Sohn den Besitz erbte (»Anerbenrecht), mussten ca. 10 bis 20 Prozent eines Jahrganges ganz auf die Ehe verzichten, es sei denn Kriege, Missernten, Teuerungen oder Seuchen verbesserten zeitweilig die Situation dieser "demographischen Reservearmee" (Schmidt 2009, S.24)

Die hohen Mortalitätsraten nach solchen "bevölkerungsgeschichtlichen Krisen" (Schorn-Schütte 2009, S.29), in denen die Heiratsraten und die Zahl der Geburten drastisch sanken, hatten damit "»segenreiche« Folgen für die Gesamtheit der Bevölkerung; denn für einen längeren Zeitraum wurden Hofstellen und Handwerksbetriebe früher frei als erwartet, die Neugründung von Familie war sehr viel leichter möglich. Zugleich stieg in dieser Phase die eheliche Fruchtbarkeit, denn angesichts der zahlreichen Vollerwerbsstellen konnte sowohl das Heiratsalter sinken als auch die erzwungene Ehelosigkeit abnehmen." (ebd.)

Die Partnerwahl

Die Bindung der Ehe an die Gründung eines eigenen Hausstandes, Eigentum und Besitz bestimmte auch die Regeln der Partnerwahl. Ehen wurden im Allgemeinen in allen verschiedenen gesellschaftlichen Ständen hinweg arrangiert und ließen den Partnern selbst wenig Entscheidungsspielräume (vgl. Gestrich 2003, S.488ff.) Dabei stiegen in Europa über alle Schichten hinweg die Verwandtschaftsehen zwischen Cousins und Cousinen deutlich an. (vgl. ebd., S.493)

Im Allgemeinen waren im 18. Jahrhundert die strukturellen und weltanschaulichen Voraussetzungen für die nicht-arrangierte Ehe nach einem liberalen Modell der Partnerwahl wie die "Entkoppelung der Lebens- und Zukunftssicherung der Kinder vom Besitz der Eltern, die Mobilität der jungen Generation, das frühe und mehr oder weniger dauerhafte Verlassen des Elternhauses und der Gemeinde in der Jugend" (ebd., S.498) noch nicht gegeben.

Eheliche und uneheliche Kinder

Die meisten Kinder wurden ehelich geboren. Der Anteil unehelich geborner Kinder war regional unterschiedlich hoch und schwankte in den Städten sehr. Allgemein könnte er in Städten 10:1 und auf dem Land 16:1 betragen haben. Dabei muss allerdings eine hohe Dunkelziffer eingerechnet werden, "da Abtreibung und Kindesmord als Reaktion auf kirchliche, gesellschaftliche und staatliche Sanktionen" (Schilling 1994a, S.87), auch wenn sie streng bestraft wurden, nicht selten waren.

Allerdings zeigt auch die seit Mitte des 18. Jahrhunderts sprunghaft angestiegene Zahl unehelich geborener Kinder, man spricht hier von Illegitimitätsquote, dass sich viele junge Leute bei ihrer Aufnahme sexueller Beziehungen "nicht mehr um elterliche Eheverbote oder Einsprüche der Gemeinde" (Gestrich 2003, S.486) kümmerten und neue Arten gesellschaftlich ansonsten nicht gewünschter Liebesbeziehungen eingingen.

Neben den großen regionalen Unterschieden, die auch mit dem Heiratsalter zusammenhingen - wo früher geheiratet wurde, gab es weniger uneheliche Geburten - spielte dabei die unterschiedliche Akzeptanz religiöser Sexualnormen in verschiedenen Regionen eine Rolle. In Gegenden, in denen sie besonders hochgehalten wurden, wie z. B. im katholischen Irland, Tirol, den Niederlanden, aber auch in deutschen Regionen, die vom »Pietismus geprägt waren (z. B. »Westfalen oder Gebiet des einstigen Herzogtums bzw. Königreichs Württemberg) , waren also geringere Illegitimitätsquoten, also uneheliche Geburten, zu verzeichnen.

Trotzdem: Es waren die Mütter, die ein uneheliches Kind gebaren, die die • persönlichen und sozialen Folgen zu tragen hatten. Sie hatten als unzüchtig handelnde Frauen ihre • "Ehre" verloren.

Dabei übernahm auch der Staat das soziale Konstrukt der Ehre, das die Grenzen für ein legitimes und ehrbares sexuelles Verhalten in einer asymmetrischen Geschlechterordnung festlegte. (vgl. Lidman 2008, S.318) Seinen Kern bildete "die Unversehrtheit der Jungfräulichkeit und die sexuelle Fixierung ehefräulicher Sexualität auf den Ehemann, gekoppelt an ein Pflichterfüllungsethos im funktionalen Kontext der Familie" (Fuchs 1999, S. 231).

Dabei war die Verschränkung der • christlichen Sexualmoral mit den Interessen der an der Schaffung eines einheitlichen Untertanenverbandes interessierten Landesherren besonders deutlich.

So wurde zur Begründung für die • Kriminalisierung der vorehelichen und außerehelichen Sexualität argumentiert, dass das deviante sexuelle Verhalten nicht nur die christliche Ehe bedrohten, sondern auch das ganze politische, ökonomische und soziale System der frühneuzeitlichen Ständegesellschaft.

"Nicht-eheliche Kinder und Nachkommen ohne eindeutig geklärte Vaterschaft" so hieß es, "würden zu instabilen Beziehungen in Familie, Peer Group und Sozialverband führen, die Kommunen hätten mit Folgekosten für die Armenversorgung zu rechnen und die Erbrechtsangelegenheiten würden ebenfalls verkompliziert." (Eder 2002, S.59)

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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 18.08.2026

  
   Arbeitsanregungen
  1. Wie wirkte sich das hohe Heiratsalter von Männern und Frauen auf die Fertilität und das Bevölkerungswachstum aus?
  2. Welche Rolle spielten Eltern, Gemeinden und Landesordnungen bei der Genehmigung von Eheschließungen?
  3. Warum war die Zahl unehelicher Kinder im 18. Jahrhundert regional unterschiedlich, und welche Faktoren führten zu einer hohen Dunkelziffer?
  4. Was versteht man unter der "demographischen Reservearmee" und welche Ereignisse konnten deren Lage verbessern?
  5. Warum waren im 18. Jahrhundert meist arrangierte Ehen üblich, und weshalb waren die Voraussetzungen für eine freie Partnerwahl noch nicht gegeben?
 

 
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