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Württemberg zur Zeit Herzog Carl Eugens (1728-1793)
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Konkurrenzkampf und Prasserei: Absolutistische Repräsentation
von Macht
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Versailles in Schwaben: Ludwigsburg zur Zeit Carl Eugens
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Höfische Festkultur zur Zeit Carl Eugens
(Auf dem am
25. Oktober 1764
zusammengetretenen württembergischen Landtag
tragen die Stände dem Herzog die sechs verschiedenen Kategorien
zusammengefassten Beschwerden vor. , d. Verf.)
"Sie betrafen die
Landesverfassung (Grundsatz
absoluter Fürstengewalt, Lahmlegung des Geheimen Rates, schnöde Behandlung
und Lahmlegung der Landschaft bei Gesetzgebung und Steuerbewilligung,
Eingriffe in die Landschaftskasse, Kabinettsjustiz, Beschränkung des freien
Zuges), die Kirchenverfassung
(reversalienwidrige Anstellung von Katholiken in Hofämtern, Geheimem Rat,
Reichs- und Kreisgesandtschaften, Instruierung der Reichsgesandtschaft in
Religionsfragen durch den Herzog, statt den Geheimen Rat, gesetzwidrige
Ausdehnung des katholischen Gottesdienstes, Aufdrängung von Katholiken als
Bürgern und Gemeindebeamten; sodann beim Kirchengut: gesetzwidrige
Grundstockangriffe, Verweigerung des Dritteiligen Beitrages der Landschaft,
Besetzung der Kirchenratsdirektorenstelle mit Wittleder, der einmal die
hinlängliche Kenntnis und Treue nicht habe und bei seinen vielen anderen
Geschäften (durch den Dienstverkauf) nicht erlangen werde, Verbot des
verfassungsmäßig gewährleisteten Verkehrs des Kirchenrats mit der
Landschaft, Weggabe von Teilen der Klosterämter an weltliche Ämter,
Verpfändung der Amtswohnungen und Besoldungsgüter, Erpressungen bei den
milden Stiftungen u. a.), das Militärwesen
(unangemessene Vermehrung der Truppen und Zwangsbeitreibung ungeschuldeter
und unerschwinglicher Militärsteuern, gesetzwidrige Aushebungen und
erzwungene Werbungen, Verwendung dieser gepressten Mannschaft zum Schanzen
an der Solitude, gesetzwidrige Verwendung der Ausgehobenen zu auswärtigen
Kriegen, gesetzwidrige Naturalquartiere, Naturallieferungen und
Servisgeldern, unmäßige Fuhr- und Botenfronen, untererträgliche
Deserteurattrapierungsanstalten, Aufdringung der unbrauchbar gewordenen
Militärpferde an die Ämter zu hohem Preis, Wanderverbot für Handwerksbursche
und trotzdem Taxforderung für unterlassenes Wandern, Erhöhung der Taxe für
Heiratserlaubnis an Minderjährige), das
Kameralwesen (schlechte Verwaltung und übermäßige Belastung des
Kammergutes, ungesetzliche Veräußerungen von Grundstock, Dienstverkauf,
Amtsmissbrauch der Beamten, ungesetzliche Auflagen an Salzmonopol,
Tabakmonopol, Mühlbann, erhöhten Mühlenabgaben und erhöhtem Umgeld,
erzwungener Kammerbeitrag, Zwangsanleihen bei Stadt- und Amtsschreibern,
Prägung minderwertigen Geldes und manches andere), das
Forstwesen (Verwüstung der
herrschaftlichen, der kirchenrätlichen und Gemeindewaldungen,
lagerbuchwidrige Einschränkung der Gemeinden in der Waldbenutzung und in
ihrer Jagdgerechtigkeit, unbeschreiblicher Wildschaden, unerträgliche Forst-
und Jagdfronen u. a.), endlich noch Beschwerden der
Gemeinden (sog. Miscellanea,
nämlich Eingriffe in die freie Ämterersetzung der Gemeinden,
Vervielfältigung der Gemeindedienste und Einsetzung eingekaufter
unbrauchbarer Beamten, Abtrennung einzelner Orte von ihren Amtsbezirken ums
Geld, Beschimpfung und Bestrafung pflichtgemäß handelnder Gemeindebeamter,
Wegnahme der Gemeindefruchtvorräte, Wegnahme der Privatgrundstücke zu den
herzoglichen Anlagen, noch dazu ohne Bezahlung, Aufdringung neuer Bürger,
Aufdringung von Lotterielosen, Nichtbezahlung der Guthaben der Städte und
Ämter u.1.)
(aus:
Alb. Eugen Adam (1907), S.247f.)
(in der Rechtschreibung an die derzeit geltenden Regeln
angepasst;)
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Württemberg zur Zeit Herzog Carl Eugens (1728-1793)
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Konkurrenzkampf und Prasserei: Absolutistische Repräsentation
von Macht
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Versailles in Schwaben: Ludwigsburg zur Zeit Carl Eugens
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Höfische Festkultur zur Zeit Carl Eugens
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
09.11.2023