Der 1926 zwischen dem Deutschen Reich, Frankreich und
Belgien geschlossene Locarno-Vertrag ist einer wichtigsten
außenpolitischen Vertragswerke der Weimarer Republik.
Arbeitsanregungen / Fragen |
Mgl. Antworten |
Wer sind die Vertragspartner? |
Die
Regierungen des Deutschen Reiches, Frankreichs, Großbritanniens,
Belgiens, Italiens, Polens und der Tschechoslowakei |
Was waren die Hauptziele der
Verhandlungspartner? |
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Welche Garantien geben sich die
Vertragspartner? |
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Sie garantieren die im Versailler Vertrag festgelegten
Grenzen zwischen Deutschland, Frankreich und Belgien, (dt.
Westgrenze)
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Deutschland, Frankreich und Belgien verpflichten sich,
keinen Krieg gegeneinander zu führen (Gewaltverzicht im
Westen)
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Ein Schiedsspruch soll im Streitfall entscheiden.
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Deutschland verpflichtet sich, dem Völkerbund beizutreten,
erst dann tritt der Vertrag in Kraft.
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Wenn diese Bestimmungen durch einen der Vertragspartner
verletzt werden, sind die anderen verpflichtet, dem
Bedrängten Beistand zu leisten.
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Deutschland verpflichtet sich, seine Ostgrenze nicht mit
Gewalt zu verändern und erkennt die Verträge dieser beiden
Länder mit Frankreich an. (Gewaltverzicht im Osten)
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Welche Bedeutung hat der
Locarno-Vertrag für die Beteiligten? |
für Deutschland:
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Verzicht auf Elsass-Lothringen, Eupen und Malmedy (s.
Versailler Vertrag)
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Entmilitarisierung
des Rheinlandes
für Frankreich:
für die Tschechoslowakei und Polen:
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Welche Probleme blieben
ungelöst? |
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(nach: Problemorientierter Geschichtsunterricht, Bd.3, Frankfurt/M.
1985, Bd.3, S. 139) Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
28.09.2023
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