Die Europäische
Union (EU) ist weniger als ein Bundesstaat und mehr als ein
Staatenbund.
Um die Zwischenstellung und die Besonderheit der EU zu
betonen, wird sie auch als Staatenverbund bezeichnet.
Der Begriff
Staatenverbund wurde vom Bundesverfassungsgericht eingeführt, um die
Europäische Gemeinschaft (EG), heute die EU, zu beschreiben.
Damit soll verdeutlicht werden, dass die EU-Staaten mittlerweile enger
zusammenarbeiten als das in einem
Staatenbund üblich ist.
Auf der anderen Seite haben die Mitgliedsstaaten der EU weiterhin ihre
staatliche Souveränität, was die EU wiederum von einem Bundesstaat eindeutig
unterscheidet.
In der EU gibt es heute einander widerstrebende politische Bemühungen,
die EU stärker zu einem wirklich föderalen europäischen Bundesstaat
weiterzuentwickeln (»Konzept
des europäischen Föderalismus).
Genau in die entgegengesetzte Richtung zielen Konzepte, die dem
Staatenbund keine Funktionen übertragen wollen. Ihre Befürworter befürchten,
dass dadurch die nationale Souveränität der Mitgliedsstaaten zu sehr
eingeschränkt wird.
Während die ersteren also mehr Integration anstreben, wollen die Anhänger
der letzteren Konzeption genau dies verhindern.
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
16.06.2016 |