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Europäische Union

Die Europäische Union als Staatenverbund


  Die Europäische Union (EU) ist weniger als ein Bundesstaat und mehr als ein Staatenbund.

Um die Zwischenstellung und die Besonderheit der EU zu betonen, wird sie auch als Staatenverbund bezeichnet.
Der Begriff Staatenverbund wurde vom Bundesverfassungsgericht eingeführt, um die Europäische Gemeinschaft (EG), heute die EU, zu beschreiben.

Damit soll verdeutlicht werden, dass die EU-Staaten mittlerweile enger zusammenarbeiten als das in einem Staatenbund üblich ist.

Auf der anderen Seite haben die Mitgliedsstaaten der EU weiterhin ihre staatliche Souveränität, was die EU wiederum von einem Bundesstaat eindeutig unterscheidet.

In der EU gibt es heute einander widerstrebende politische Bemühungen, die EU stärker zu einem wirklich föderalen europäischen Bundesstaat weiterzuentwickeln (»Konzept des europäischen Föderalismus).

Genau in die entgegengesetzte Richtung zielen Konzepte, die dem Staatenbund keine Funktionen übertragen wollen. Ihre Befürworter befürchten, dass dadurch die nationale Souveränität der Mitgliedsstaaten zu sehr eingeschränkt wird.
Während die ersteren also mehr Integration anstreben, wollen die Anhänger der letzteren Konzeption genau dies verhindern.

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 16.06.2016

 
     
     
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