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Unfallgaffer

Wenn's doch mal gekracht hat... 

Verhalten am Unfallort

 
 
  Die Paragraphen
  • § 34 StVO Unfall

  • § 142 StGB Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

  • § 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung

Nach einem Unfall müssen Unfallbeteiligte und Zeugen einige Dinge beachten:

Sie müssen:

  • unverzüglich anhalten

  • den Verkehr sichern und, bei nur geringem Schaden, die Fahrzeuge an die Seite fahren - Sonst gilt, dass Unfallspuren nicht beseitigt werden dürfen, bevor der Unfall aufgenommen ist

  • die Unfallfolgen feststellen

  • Verletzten helfen (und Erste Hilfe leisten)

  • anderen Beteiligten und Geschädigten Namen und Adresse angeben, Fahrzeugpapiere und Führerschein vorweisen sowie Angaben über die Haftpflichtversicherung machen

  • solange am Unfallort bleiben, bis die Feststellung der Person, des Fahrzeuges und der Art seiner Beteiligung erfolgt ist oder eine angemessene Zeit, im allgemeinen zwei Stunden, warten und am Unfallort Namen und Adresse hinterlassen

  • falls Sie sich berechtigt oder nach Ablauf der Wartefrist vom Unfallort entfernt haben, unverzüglich die Feststellung Ihrer Person ermöglichen. Dazu müssen Sie einem der Anwesenden oder einer Polizeidienststelle Ihre Unfallbeteiligung und Adresse, Aufenthaltsort, Standort und Kennzeichen des Fahrzeuges mitteilen sowie sich zur Beweissicherung für eine zumutbare Zeit zur Verfügung halten

Polizei Rheinland-Pfalz online, http://www.polizei.rlp.de/index2.htm?/020verkehr/030verhalten/020unfall/top.htm , 15.9.02
 

 
      
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