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Schriftliche Abiturprüfung Deutsch in Baden-Württemberg

Überblick

 
 
 

Das Land Baden-Württemberg hat die Durchführung der schriftlichen Abiturprüfung in den verschiedenen Formen des Gymnasiums unterschiedlich geregelt.

Dabei hat sie den Gestaltungsspielraum genutzt, den die Kultusministerkonferenz mit ihren Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Deutsch (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i.d.F. vom 24.05.2002)

 

 
      
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