Das Fach Deutsch wird im
mündlichen Abitur in Baden-Württemberg
schon seit längerem als
Kurzvortrag mit
Prüfungsgespräch durchgeführt.
Anforderungen
Es gelten allgemein jene Anforderungen, die in den
Einheitlichen Prüfungsanforderungen in
der Abiturprüfung Deutsch (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom
01.12.1989 i. d. F. vom 24.05.2002)
In der Abiturverordnung für Gymnasien der Normalform
(NGVO vom 24.Juli 2001) in Baden-Württemberg wird verlangt, dass die
mündliche Prüfung keine Wiederholung, sondern Ergänzung der schriftlichen
Prüfung sein muss.
In der mündlichen Prüfung soll der Schüler/die Schülerin das Prüfungsthema oder die
Prüfungsaufgaben
(§ 23 Abs.5:
Verordnung des
Kultusministeriums über die Abiturprüfung an Gymnasien der
Normalform und Gymnasien in Aufbauform mit Heim
(Abiturverordnung Gymnasien der Normalform , NGVO vom 24.
Juli 2001)
Ablauf
Die Prüfungszeit steht für einen
möglichst geschlossen Kurzvortrag und das sich anschließende
Prüfungsgespräch zur Verfügung.
Das Prüfungsgespräch
sollte in zwei Bereiche unterteilt werden. Im ersten Bereich geht es um
Vertiefung der im Vortrag dargelegten Kenntnisse, im zweiten Bereich um die
über diese Aspekte hinausgehenden Kenntnisse im Fach Deutsch.
Erster Bereich |
Zweiter Bereich |
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ein oder mehrere
weitere Gebiete oder Inhalte aus der Kursstufe werden thematisiert |
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Vertiefte
Kenntnis von Einzelheiten |
Breite des
Wissens im Fach Deutsch |
Aufgabenstellungen
Von den Aufgabenstellungen für die mündliche Prüfung wird erwartet,
-
dass sie sich auf sämtliche
Anforderungsbereiche erstrecken,
-
dass offene, aber prägnante
Formulierungen für komplexere Darstellungen verwendet werden, die ergiebig
genug für Vortrag und Prüfungsgespräch sind,
-
dass die Aufgabe innerhalb der
20-minütigen Vorbereitungszeit auch zu einem für den erwarteten
Kurzvortrag geeigneten Ergebnis gebracht werden kann.
Die Vorlagen für die Prüfung können über herkömmliche literarische,
wissenschaftliche, essayistische oder journalistische Texte hinausgehen und
auch andere Medien und Textarten (Standbilder, Hörbeispiele,
Bühnengestaltungen, Rollenbeschreibungen, Regiepläne, Skizzen u. ä.)
einbeziehen. Ebenso
können Aufgaben für die mündliche Prüfung auch Vergleiche verschiedener
medialer Darstellungsformen oder Aufgaben zum gestaltenden Interpretieren
sein.
(vgl.
Handreichungen: Vorbereitung und
Durchführung der mündlichen Abiturprüfung im Fach Deutsch v. Erhard Hönes)
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
23.01.2017
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