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Nach
dem Betrachten des so genannten "COW"-Videos
gehen die Meinungen über seine Wirkung häufig auseinander. In Diskussionen
darüber werden ▪ in den
unterschiedlichsten Äußerungen dazu Meinungen in Form von
einfachen
persönlichen Statements o. ä. vorgebracht, die man, wenn man sie
für die schriftliche Stellungnahme "aufarbeitet" unter Umständen gut
verwenden kann.
Um
die Argumente aus einer mündlichen Äußerungen (s. Schreibaufgabe)
herauszuarbeiten, muss man das, was gesagt wird, einmal genau unter die Lupe
nehmen.
Wenn man also näher anschaut, welche Argumente in dieser Äußerung zu dem
Problem, ob solche Videos wie das COW-Video
einen wirksamen Beitrag dazu leisten können, dass die unerlaubte
Handynutzung am Steuer eingedämmt wird, kann man sie zunächst einmal
"auseinandernehmen":
-
"Da
kann ich echt nur drüber lachen" drückt wohl aus, dass das Ansehen
des Videos auf den Sprecher in keiner Weise schockierend gewesen ist. Im
Gegenteil: Er findet die ganze Darstellung des Geschehens geradezu
lächerlich. Was er genau damit meint, bringt der zweite Satz zum
Ausdruck.
-
"...die Effekte sind
dermaßen was von lahm, ey!“ soll wohl ausdrücken, dass die im Video
verwendeten Effekte wie die Aufnahmen in Zeitlupe, die Großaufnahmen und
die verschiedenen Kameraperspektiven, die das Geschehen eingefangen
haben, nicht auf der Höhe der Zeit sind, also nicht so gemacht sind, wie
das der Betrachter offenbar aus anderen Filmen kennt.
Insgesamt scheint der Betrachter so von der Machart des Videos enttäuscht
zu sein, dass er zu einer Betrachtung des Inhalts eigentlich nicht gelangt.
Die Argumentation für die Stellungnahme in eine schriftsprachliche
Form bringen
In eine für die schriftliche Stellungnahme brauchbare argumentative und
sprachlich-stilistische Form gebracht könnte das vorgetragene Argument wie
folgt lauten:
Für größere Ansicht bitte anklicken!
Zwei Argumente auseinanderhalten
Bei mündlichen Argumentation werden häufig auch mehrere Argumente in eine
Äußerung „hineingepackt“, ohne dass sich der Sprecher dessen immer bewusst
ist. In dem nebenstehenden Fall sind dies:
-
Erstes Argument:
"Sowas bringt doch überhaupt nichts!"
-
Zweites Argument: "Wer beim
Fahren simst, gehört doch in den Knast."
In einem solchen Fall muss man sich also entscheiden, ob man eines der
beiden oder beide Argumente herausarbeiten will.
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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
30.12.2023
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