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Unfallgaffer
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Wo viele sind, will keiner helfen (Texterörterung)
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Merkmale des textungebundenen
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Schreibaufgabe
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Arbeitsschritte
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Textgebundener kommentierender Leserbrief
Unfallgaffer behindern
immer wieder Rettungskräfte bei ihren Einsätzen.Noch ehe Rettungskräfte
an einer Unfallstelle eintreffen, sind die Gaffer vor Ort. Ihr Ziel:
Alles, möglichst detailgenau, in Großaufnahme filmen und ins Internet
hochladen.
Wie am 7. Februar 2019,
als es zu einem schweren Auffahrunfall auf der A 1 Richtung Bremen
gekommen ist. Dabei verletzten sich zwei Fahrzeugführer schwer. Was sich
dann auf der Gegenfahrbahn der Unfallstelle abspielte, hat die Polizei
zu einer »Pressemitteilung
veranlasst, in der es heißt.
"Leider spielten sich
auf der Gegenfahrbahn wieder unglaubliche Szenen ab. Dutzende
Verkehrsteilnehmer, insbesondere LKW-Fahrer, präsentierten ein
offenkundig erkenntnisfreies Verhalten. Beim Vorbeifahren zückten
Dutzende Verkehrsteilnehmer ihre Smartphones und fotografierten bzw.
filmten, wie die Rettungskräfte an der Unfallstelle mit der Befreiung
und Versorgung der Eingeklemmten und Verletzten beschäftigt waren. Es
wurde versucht, die schwerverletzten Unfallbeteiligten in ihrer
hilflosen Lage unmittelbar abzulichten und das aus möglichst optimaler
Position (deutliche Reduzierung der Geschwindigkeit auf dem jeweiligen
Fahrstreifen). Das sinnlose und rücksichtslose Verhalten der Gaffer
führte auf der Gegenfahrbahn (Richtung Köln) zu "Beinahe-Unfällen", die
nur durch die Reaktion anderer Verkehrsteilnehmer in letzter Sekunde
verhindert wurden. Verschärfend kommt hinzu, dass die "Kamerakinder",
während sie das Leid der Verletzten filmten, selbst im Blindflug über
die Autobahn fuhren. Erst das Aufstellen des Sichtschutzzaunes
entschärfte die Situation. "
Die Polizei reagiert
und lichtete etwa 50 unbelehrbare Gaffer ab, die auf der Gegenfahrbahn
ebenfalls für einen gefährlichen Rückstau sorgten. Für ihr
unverantwortliches Verhalten wurden sie wegen der Verletzung gegen den
höchstpersönlichen Lebensbereich (§201a) und wegen der verbotenen
Nutzung von Smartphones angezeigt. Sie erwartet mitunter ein Bußgeld in
Höhe von 150 Euro, ein Monat Fahrverbot und einen Punkt in Flensburg.
Bernhard Witthaut, der Vorsitzendeder Gewerkschaft der Polizei,
hält, so ein Artikel der ADAC-Motorwelt vom Oktober 2011 (S.62), das Gaffen an einer Unfallstelle vor allem für "moralisch
verwerflich. "Aber kriminell wird es, wenn dadurch Rettungsarbeiten
gestört werden", so die Verfasserin des Artikels, Elisabeth
Schneider, weiter.1 Witthaut verweist
dann auch darauf, dass Gaffer festgenommen werden könnten, wenn sie
die polizeilichen Maßnahmen dort behinderten. Zudem sieht das
Gesetz, wie Schneider fortfährt eine Reihe von Möglichkeiten vor:
"Die Behinderung von Rettungsmaßnahmen ist mit 40 € Bußgeld zu
ahnden. Das Blockieren einer Rettungsgasse mit 20 €. Werden bei
schweren Unfällen oder Katastrophen 'die Anordnungen über Räumung,
Absperrung oder Sicherung des Schadensorts nicht befolgt, sind
Bußgelder bis 5000 € möglich. Bei unterlassener Hilfeleistung drohen
Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis zu einem Jahr.
So weit die Theorie. In der Praxis haben die Einsatzkräfte mit der
schnellen Versorgung von Verletzten sowie dem Freihalten und der
Räumung der Unfallstelle mehr als genug zu tun. Deshalb ist der Ruf
nach schärferen Sanktionen wenig sinnvoll, selbst wenn sich manche
Gaffer dadurch vielleicht abschrecken ließen. Die Situation am
Unfallort würde sich nicht ändern."
Trotzdem:
Viele fordern drakonische Strafen für die Unfallgaffer – in schweren
Fällen sogar Haftstrafen. Aber es geht eben auch darum, was hinter der
Lust am Gaffen steckt, das sich in unserer Gesellschaft wie ein Virus
verbreitet hat.
Anmerkungen
1 In
dem Artikel aus der ADAC-Motorwelt vom Oktober 2011 (S.62),heißt es
wörtlich: "Für Bernhard Wirrhaut, den Vorsitzenden der Gewerkschaft
der Polizei, ist das in erster Linie 'moralisch verwerflich'. Aber
kriminell wird es, wenn dadurch Rettungsarbeiten gestört werden.
Witthaut: 'Gaffer können wegen Behinderung polizeilicher Maßnahmen
festgenommen werden.'
Die Gesetze sehen tatsächlich verschiedene Möglichkeiten vor".
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