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Mündl. Abiturprüfung Deutsch in Bad.-Württ.: Gymnasien der Normalform

Überblick

 
 
 

In Baden-Württemberg wird die mündliche Prüfung im Fach Deutsch an Gymnasien der Normalform, da es als Kernkompetenzfach obligatorisch schriftlich geprüft wird, im Allgemeinen nur als Zusatzprüfung durchgeführt, sofern der Vorsitzende die Prüfung in dem schriftlichen Fach nicht anordnet.

Das Fach Deutsch zählt zur Gruppe der Fächer, die im Abitur schriftlich geprüft werden (schriftliche Fächer).
Diese Fächer können nach Entscheidung des Vorsitzenden auch mündlich geprüft werden und werden dann neben dem frei gewählten mündlichen Prüfungsfach (mündliche Fächer) geprüft. Darüber hinaus wird eine mündliche Prüfung in Deutsch auch dann möglich, wenn ein Schüler dies als zusätzliche mündliche Prüfung im Rahmen der vorgegebenen Frist schriftlich beantragt.

Prüfungen in den schriftlichen Fächern werden als Kurzvortrag mit Prüfungsgespräch durchgeführt. Damit scheidet die so genannte Präsentationsprüfung (Präsentation und Prüfungsgespräch), die den mündlichen Fächern vorbehalten bleibt für das Fach Deutsch aus. Das gleiche gilt für die anderen Kernkompetenzfächer Mathematik und die gewählte Fremdsprache, sowie das Profil- bzw. Neigungsfach Im Gegensatz zu dem gewählten mündlichen Prüfungsfach kann eine Prüfung in Deutsch auch nicht durch eine besondere Lernleistung ersetzt werden.

Im Rahmen der mündlichen Prüfung, die keine Wiederholung, sondern Ergänzung der schriftlichen Prüfung sein darf,  wird verlangt, dass der Prüfling das Prüfungsthema oder die Prüfungsaufgaben

  • in zusammenhängender Rede darstellen kann (Kurzvortrag)

  • in größere fachliche und fachübergreifende Zusammenhänge einordnen kann (Prüfungsgespräch)

(§ 23 Abs.5: Verordnung des Kultusministeriums über die Abiturprüfung an Gymnasien der Normalform und Gymnasien in Aufbauform mit Heim (Abiturverordnung Gymnasien der Normalform , NGVO vom 24. Juli 2001)

 

 
      
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