In Baden-Württemberg wird die
mündliche Prüfung im Fach Deutsch an
Gymnasien der Normalform, da es als Kernkompetenzfach
obligatorisch schriftlich geprüft wird, im Allgemeinen nur als Zusatzprüfung
durchgeführt, sofern der Vorsitzende die Prüfung in dem schriftlichen Fach
nicht anordnet.
Das Fach Deutsch zählt zur Gruppe der Fächer, die im Abitur
schriftlich geprüft werden (schriftliche Fächer).
Diese Fächer können nach Entscheidung des Vorsitzenden auch mündlich geprüft
werden und werden dann neben dem frei gewählten mündlichen Prüfungsfach (mündliche
Fächer) geprüft. Darüber hinaus wird eine mündliche Prüfung in Deutsch
auch dann möglich, wenn ein Schüler dies als zusätzliche mündliche Prüfung
im Rahmen der vorgegebenen Frist schriftlich beantragt.
Prüfungen in den schriftlichen Fächern werden als
Kurzvortrag mit
Prüfungsgespräch durchgeführt. Damit scheidet die so genannte
Präsentationsprüfung (Präsentation und Prüfungsgespräch), die den mündlichen
Fächern vorbehalten bleibt für das Fach Deutsch aus. Das gleiche gilt für
die anderen Kernkompetenzfächer Mathematik und die gewählte Fremdsprache,
sowie das Profil- bzw. Neigungsfach Im Gegensatz zu dem gewählten mündlichen
Prüfungsfach kann eine Prüfung in Deutsch auch nicht durch eine
besondere Lernleistung ersetzt werden.
Im Rahmen der mündlichen Prüfung, die keine Wiederholung, sondern
Ergänzung der schriftlichen Prüfung sein darf, wird verlangt, dass der
Prüfling das Prüfungsthema oder die Prüfungsaufgaben
(§ 23 Abs.5:
Verordnung des
Kultusministeriums über die Abiturprüfung an Gymnasien der
Normalform und Gymnasien in Aufbauform mit Heim
(Abiturverordnung Gymnasien der Normalform , NGVO vom 24.
Juli 2001)
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