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Die
Grundrechte sind zunächst einmal Abwehrrechte gegen Eingriffe des
Staates in das selbstbestimmte Leben der Bürgerinnen und Bürger.
Zugleich bilden sie die Grundlage für das zivile Miteinander aller
Bürgerinnen und Bürger Deutschlands. Sie im Alltag der Menschen mit
Leben zu erfüllen, ist Aufgabe aller Bürgerinnen und Bürger. Nur so
können wir den Wert ihrer Geltung auch da erfahren, wo der Staat nicht
unmittelbar bereitsteht oder bereitstehen kann, sie im Einzelfall zu
schützen. Die Grundrechte können so eine mittelbare Drittwirkung auf
unser gesellschaftliches Miteinander entfalten. Dies gilt natürlich auch
in unserer modernen Informationsgesellschaft mit ihren vielfältigen
sozialen Netzwerken. So kann der Staat u. U. nicht immer eingreifen,
wenn Menschen Opfer von Cybermobbing werden. Die Zivilgesellschaft
freilich, die das Recht auf Würde, das jedem Menschen zusteht, kann aber
darauf hinwirken, dass ein Bewusstsein über die Bedeutung solcher
Angriffe auf Personen entsteht. Voraussetzung: Bürgerinnen und Bürger
machen die Grundrechte zu ihrer eigenen Sache. Auf Grundlage dieser
Überlegungen lassen sich bestimmten Rechten, die uns per Grundrecht
zustehen, auch Pflichten ableiten, die den Bürgerinnen und Bürgern
daraus entstehen.
(nach: G. Frede/K. Kollnigg, Freiheit und Verantwortung, Stuttgart 1966,
S.1966) |
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