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Grundrechte im politischen System der BRD

Die Bringschuld der Bürgerinnen und Bürger

Grundrechte im zivilen Miteinander

 
 
 

Die Grundrechte sind zunächst einmal Abwehrrechte gegen Eingriffe des Staates in das selbstbestimmte Leben der Bürgerinnen und Bürger. Zugleich bilden sie die Grundlage für das zivile Miteinander aller Bürgerinnen und Bürger Deutschlands. Sie im Alltag der Menschen mit Leben zu erfüllen, ist Aufgabe aller Bürgerinnen und Bürger. Nur so können wir den Wert ihrer Geltung auch da erfahren, wo der Staat nicht unmittelbar bereitsteht oder bereitstehen kann, sie im Einzelfall zu schützen. Die Grundrechte können so eine mittelbare Drittwirkung auf unser gesellschaftliches Miteinander entfalten. Dies gilt natürlich auch in unserer modernen Informationsgesellschaft mit ihren vielfältigen sozialen Netzwerken. So kann der Staat u. U. nicht immer eingreifen, wenn Menschen Opfer von Cybermobbing werden. Die Zivilgesellschaft freilich, die das Recht auf Würde, das jedem Menschen zusteht, kann aber darauf hinwirken, dass ein Bewusstsein über die Bedeutung solcher Angriffe auf Personen entsteht. Voraussetzung: Bürgerinnen und Bürger machen die Grundrechte zu ihrer eigenen Sache. Auf Grundlage dieser Überlegungen lassen sich bestimmten Rechten, die uns per Grundrecht zustehen, auch Pflichten ableiten, die den Bürgerinnen und Bürgern daraus entstehen.

 


(nach: G. Frede/K. Kollnigg, Freiheit und Verantwortung, Stuttgart 1966, S.1966)

 
     
    
   Arbeitsanregungen:
  1. Überlegen Sie, wie sich das jeweilige Recht im zivilen Miteinander der Bürgerinnen und Bürger auswirken könnte.
  2. Formulieren Sie dazu jeweils mindestens ein Beispiel.
     
 
     
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