Friedrich Schiller (1799)

Nänie


Auch das Schöne muss sterben! Das Menschen und Götter bezwinget,  
Nicht die eherne Brust rührt es dem stygischen Zeus  
Einmal nur erweichte die Liebe den Schattenbeherrscher,  
Und an der Schwelle noch, streng, rief er zurück sein Geschenk  
Nicht stillt Aphrodite dem schönen Knaben die Wunde,                             5
Die in den zierlichen Leib grausam der Eber geritzt  
Nicht errettet den göttlichen Held die unsterbliche Mutter,  
Wann er am skäischen Tor fallend sein Schicksal erfüllt  
Aber sie steigt aus dem Meer mit allen Töchtern des Nereus,  
Und die Klage hebt an um den verherrlichten Sohn 10
Siehe! Da weinen die Götter, es weinen die Göttinnen alle,  
Dass das Schöne vergeht, dass das Vollkommene stirbt  
Auch ein Klagelied zu sein im Mund der Geliebten ist herrlich;  
Denn das Gemeine geht klanglos zum Orkus hinab  

 

(aus: in der Rechtschreibung modernisiert)
 

 
   Arbeitsanregungen:
  1. Fassen Sie den Inhalt dieser Elegie Friedrich Schillers in Form einer Inhaltsangabe zusammen.
    Stellen Sie dazu mit Hilfe eines Handlexikons, einer Enzyklopädie, einer multimedialen Enzyklopädie (z.B. Microsoft Encarta) oder mit Hilfe einer Internet-Recherche zusammen, um welche Figuren und Orte der griechischen Mythologie es sich in dem Gedicht handelt. (→Griechische Götterwelt - Überblick)

  2. Beschreiben Sie die äußere Form des Gedichtes.

  3. Arbeiten Sie heraus, welche Aussage das Gedicht gestaltet. Wie wirken Form und Inhalt bei der Gestaltung der Aussage des Textes zusammen?

  4. Ordnen Sie das Gedicht in die Literaturepoche der Weimarer Klassik ein.

  5. Setzen Sie sich dabei mit der folgenden Aussage Walter Hincks auseinander:

    "Überwindung der Vergänglichkeit durch Kunst und Dichtung? Dieses klassische Thema taucht hier nur in sehr zurückgenommener Weise auf: [...]
    So ist die Dichtung Klagelied übe die Sterblichkeit auch des Schönen und zugleich Klagelied über die Grenzen der Dichtung. Nur noch der Abglanz des Schönen bleibt;" (Hinck 2000, S. 70)

 →Operatorenkatalog des Landes Baden-Württemberg)