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Protokoll
Die Nachbereitung einer Diskussion durch den
▪ Diskussionsleiter
stellt gewöhnlich keine zeitraubende Angelegenheit dar, es sei denn
Diskussionsleiter und Veranstalter fallen in eins.
Wird über eine Versammlung, Konferenz oder Diskussion ein
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Protokoll (▪
Ergebnis-
oder
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Verlaufsprotokoll) geführt, muss es, ehe es an die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer übergeben oder archiviert wird, vom Versammlungsleiter
unterzeichnet werden.
Erst seine Unterschrift und die Unterschrift des Protokollführers unter dem
Protokoll verleihen diesem Schriftstück (amtlichen) Dokumentcharakter.
Da das Protokoll dem Versammlungsleiter vom Schriftführer erfahrungsgemäß
meist erst eine Zeitlang später zur Unterzeichnung vorgelegt wird, kann es,
insbesondere dann, wenn es in der Diskussion etwas hitzig oder
unübersichtlich zugegangen ist, für den Versammlungsleiter hilfreich sein,
sich ein kurzes
▪
Gedächtnisprotokoll der wichtigsten Diskussionsereignisse anzufertigen.
Gibt das vorgelegte Protokoll Anlass zur Beanstandung durch den
Diskussionsleiter kann er
-
dies einvernehmlich mit dem Schriftführer klären
-
seine Unterschrift verweigern und das Problem auf der nächsten
Sitzung, bei der in der Regel die Frage nach Einwänden der
Versammlungsteilnehmer zu diesem Protokoll vom u. U. neuen
Diskussionsleiter gestellt werden, vorbringen, wo dann über den strittigen
Punkt entschieden werden muss.
Der Diskussionsleiter überprüft vor seiner Unterschrift besonders, ob im
Protokoll die gestellten Anträge inhaltlich korrekt (wörtliche genau)
wiedergegeben und das Abstimmungsergebnis korrekt mit Ja-,
Nein-Stimmen und Enthaltungen notiert ist.
In Absprache mit dem Schriftführer sorgt der Diskussionsleiter nach der
Unterzeichnung des Protokolls dafür, dass Kopien des Dokuments
den
Teilnehmern in der verabredeten oder üblichen Weise zugehen und das
Original an der
dafür vorgesehenen Stelle archiviert wird.
Ist der Diskussionsleiter zugleich als Veranstalter der Versammlung
aufgetreten, muss er die Veranstaltung noch ordnungsgemäß
abwickeln.
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
17.12.2023