Vor
dem Zweiten Weltkrieg umfasste das Territorium am 31.12.1937 die in der
nachfolgenden Karte ausgewiesenen Gebiete (ohne die Freie Stadt Danzig).
Streng völkerrechtlich betrachtet galten diese Grenzen aufgrund des für
Deutschland nach dem Krieg festgeschrieben
»alliierten Vorbehaltsrecht bis zum Jahr 1990.
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Monochrome-Fassung
der Landkarte zum Eintragen von heutigen Grenzlinien hier
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
15.11.2014 |