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Operatoren für das schriftliche Abitur Deutsch in Baden-Württemberg

Überblick

 
 
 

Das Land Baden-Württemberg hat auf der Grundlage der Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Deutsch (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i. d. F. vom 24.05.2002) für die Durchführung der (schriftlichen) Abiturprüfung im Fach Deutsch die folgenden Operatoren für die unterschiedlichen Anforderungsbereiche (Afb I, Afb II und Afb III) der Abiturprüfung im Fach Deutsch verbindlich festgelegt.

 Anforderungsbereich I

beschreiben
  • genaue, eingehende, sachliche, auf Erklärung und Wertung verzichtende Darstellung von Personen, Situationen, Vorgängen usw.

bestimmen
  • etwas, wie z. B. Ursachen, Motive, Ziele, prägnant, akzentuiert und kriterienbezogen feststellen
darstellen / darlegen
  • Zusammenhänge, Probleme usw. unter einer bestimmten Fragestellung sachbezogen ausführen
  • Strukturen, Situationen, usw. objektiv abbilden
formulieren
  • ein Ergebnis, einen Standpunkt, einen Eindruck usw. knapp, präzise, pointiert - zumeist mit eigenen Worten - zum Ausdruck bringen
skizzieren
  • ein Persönlichkeitsbild, eine Handlung usw. auf Grundlegendes begrenzt akzentuiert darstellen
zeigen, aufzeigen
  • Textinhalte und / oder Textformen sachbezogen, teils deskriptiv, teils analytisch darlegen, verdeutlichend herausstellen
zusammenfassen
  • sachbezogene, strukturierte, komprimierte, auf Wesentliches ausgerichtete Wiedergabe von Texten bzw. einzelner Textaspekte

Anforderungsbereich II  
 
analysieren / untersuchen
  • Zerlegen eines Textganzen in Einzelheiten des Inhalts und der Form, strukturierendes, systematisches Erschließen und Darstellen der einzelnen Textaspekte bzw. Textelemente für sich und in ihrer Wechselbeziehung; bei literarischen Texten Grundlage des Interpretierens
begründen
  • Positionen, Auffassungen, Urteile usw. kausal bestimmen, argumentativ herleiten und stützen
charakterisieren
  • Sachverhalte, Vorgänge, Personen usw. in ihren spezifischen Eigenheiten pointiert darstellen;

  • etwas unter leitenden Gesichtspunkten darstellen

  • gewichtend Wesentliches hervorheben

einordnen
  • Einzelnes, z. B. Textauszüge, aspekt- und kriterienorientiert in einen Gesamtzusammenhang stellen
erklären
  • einen Sachverhalt in einen Begründungszusammenhang stellen

  • etwas kausal schlussfolgernd herleiten

erläutern
  • einen Sachverhalt veranschaulichen, verdeutlichen

  • etwas einsichtig machen

gliedern
  • ein vorgegebenes Ganzes unter bestimmten Aspekten strukturieren und systematisierend, in gleichordnender und / oder hierarchischer Form, in seinen Teilen darstellen
herausarbeiten
  • Strukturen, Leitgedanken, Strategien usw. ggf. unter bestimmten Aspekten, aus einem Textganzen herauslösen und in textbezogener Vorgehensweise akzentuiert, auf Wesentliches konzentriert herausheben
klären
  • Verhaltensweisen, Positionen, Situationen usw. differenziert betrachten, ergründen, verdeutlichen; ggf. Lösungen erarbeiten
vergleichen
  • Gemeinsames und Unterschiedliches herausarbeiten und gegenüberstellen

  • gewichtend ein Ergebnis formulieren

Anforderungsbereich III  
 
beurteilen / bewerten
  • Textinhalte und Textgestaltungen, Sachverhalte, Aussagen, Maßnahmen, Lösungen usw. reflektieren, prüfen und in ein ästhetisches und/oder ethisches Wertesystem begründend einordnen
diskutieren
  • sich argumentativ mit einem Thema, einer Frage, einem Problem befassen (BaWü)

  • freiere, offenere Variante des methodisch und strukturell stärker festgelegten "Erörterns"

erörtern
  • sich mit einem Thema kritisch, differenziert und argumentativ befassen

  • in schlussfolgernder Abwägung des Für und Wider unter Berücksichtigung unterschiedlicher Perspektiven ein begründetes Urteil fällen

  • lineare oder dialektische Grundstruktur (Pro / Kontra-Argumentation)

  • Operatoren des Erörtern sind: sich auseinandersetzen, Stellung nehmen, diskutieren, kommentieren, (über-)prüfen, (be-)werten, (be-)urteilen

gestalten
  • Basisoperator des gestaltenden Interpretierens: Ein Textprodukt (innerer Monolog, Tagebucheintrag, Brief usw.) orientiert am Vorlagentext und zugleich eigenständig-kreativ inhaltlich und sprachlich erarbeiten und formen
interpretieren
  • Basisoperator des Interpretationsaufsatzes: Hermeneutisches, d. h. auf Erkennen und Verstehen gerichtetes Arbeiten am Text (BaWü)

  • erklärende und wertende Textauslegung (BaWü)

  • Untersuchung von Textinhalt und Textform und ihrer Wechselbeziehung mit Hilfe textanalytischer Mittel und Verfahren (BaWü)

  • Synthese analytisch gewonnener Ergebnisse 

kommentieren
  • einen Sachverhalt kritisch erläutern und bewerten (BaWü)

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 23.01.2017
 

 
      
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